Fortschritte zeichnen sich dahingehend ab, dass nunmehr fast 90 % der Rinder in die BHV1-Maß-
nahmen einbezogen sind. Absolut unbefriedigend
ist hingegen, dass von 5 Kühen lediglich eine
in einem BHV1-freien Bestand steht. Nach wie vor ist es in Sachsen nicht möglich, den Anteil der
Reagenten bzw. gE-negativen Tiere in den Beständen exakt zu ermitteln, weil blutserologische
Kontrolluntersuchungen
in vielen Beständen fehlen. Der Vergleich der in die Bekämpfung einbe-
zogenen Bestände mit den einbezogenen Tieren lässt erkennen, dass viele Kleinstbestände noch
nicht in die Maßnahmen eingebunden sind. Darüber hinaus sind große regionale Unterschiede in
der Bekämpfungsintensität zu verzeichnen.
Nicht zu akzeptieren ist z.B. die Tatsache, dass 1999 in "sonstigen Beständen", die nicht der
Bekämpfung beigetreten sind, insgesamt über 27 000 Blut- oder Milchproben untersucht wurden,
ohne dass daraus ein Bekämpfungsprogramm resultierte.
Im
Jahr 2000 waren es immerhin noch
mehr als 6000 Proben aus knapp 600 Beständen. Diese Ergebnisse sind für den Einstieg zu einem
späteren Zeitpunkt nur noch eingeschränkt aussagekräftig und müssen dann durch eine erneute
Untersuchung aktualisiert werden.
Schwerpunkte der BHV1-Diagnostik
Nach 9 Jahren freiwilliger BHV1-Bekämpfung muss zwingend die Frage nach dem Sanierungs-
fortschritt beantwortet werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn zu jedem Einzeltier eine Aus-
sage gemacht werden kann. Die zu erwartende Verschärfung der BHV1-Verordnung trägt dieser
Forderung Rechnung, indem eine Untersuchungspflicht eingeführt wird.
Bei der Untersuchung sind folgende Anforderungen zu beachten:
BHV1-freie Bestände:
- ungeimpft: Überwachung durch Untersuchung von Milchproben möglich (im Rahmen
der Milchleistungsprüfung entnommen und in der LUA Chemnitz untersucht). Fragliche
oder positive Befunde in den Milchproben sind unbedingt blutserologisch abzuklären.
- geimpft: Überwachung durch Untersuchung von Blutproben, da ein gE-Milchtest noch
nicht anwendbar ist
Markiert geimpfte Tiere in Sanierungsbeständen:
- müssen immer im gE-Test untersucht werden, da sie bei Untersuchung im Voll-ELISA
oder im SNT stets positiv reagieren
- nicht korrekt ausgefüllte Untersuchungsanträge führen U.U. zu falschen Ergebnissen
infolge der Anwendung des falschen Testsystems
BHV1-Reagenten:
- Einmal als positiv untersuchte Tiere (Reagenten) müssen immer so bewertet werden und
sind nicht erneut zu untersuchen.
Verständlich ist die Hoffnung manches Landwirtes (und Tierarztes), durch ständig
wiederkehrende Untersuchungen eines BHV1-positiven Tieres einmal ein negatives
Ergebnis zu erhalten. Dieses Verfahren birgt gerade bei der Herpesinfektion eine große
Gefahr in sich, da der Antikörpergehalt
im Blut durchaus kurzzeitig einmal unter die
Nachweisgrenze abfallen kann und dadurch zu einem negativen Ergebnis führt.
Das Tier ist dennoch latent Virusträger und reagiert bei einer weiteren Untersuchung
durchaus erneut positiv.
Statuserhebung in Beständen, die noch nicht in die Bekämpfung eingebunden sind:
- vorzugsweise blutserologische Kontrolle aller Tiere ab einem Alter von 9 Monaten
(s. auch Info-Heft der SächsTSK zur BHV1-Bekämpfung bzw. aktuelle rechtliche Vor-
schriften)
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