Seite 43 - Jahresbericht_Vorlage

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Der RGD hat sich in einigen Fällen gemeinsam mit den Amtstierärzten sehr intensiv mit diagno-
stischen Schwierigkeiten und komplizierten Befundinterpretationen beschäftigen müssen. Natio-
nal und international wird zur BHV1-Diagnostik unter dem Einsatz der markierten Impfstoffe ge-
genwärtig weiter geforscht.
Für
unsere Arbeit wird es auch zukünftig wichtig sein, bei kompli-
zierter Befundlage gemeinsam unter Einbeziehung der Labore der LUA Sachsen eine Klärung an-
zustreben. Die intensive Zusammenarbeit wird zukünftig umso nötiger, je mehr Untersuchungen
in der Endphase der Sanierung erfolgen.
Schwerpunkte und Probleme der Sanierung
Zu der ohnehin schwierigen Sanierung einer Herpesvirusinfektion kommen noch zahlreiche
"hausgemachte" Probleme durch Sorglosigkeit oder Inkonsequenz in der täglichen Arbeit. Neuin-
fektionen in BHV1-freien Beständen (1999: 12 und 2000:10) und unzureichender Sanierungsfort-
schritt in Impfbeständen bereiten Landwirten und Tierärzten gleichermaßen Sorge.
Der RGD empfiehlt daher dringend - insbesondere auch in Bezug auf die zu erwartende Ver-
schärfung der BHV1-Verordnung - folgende Maßnahmen:
- ständige Aktualisierung der Betriebsprogramme auf den neuesten fachlichen Stand
(gemeinsame Beratung von Betrieb, Tierarzt, Amtstierarzt. RGD)
- Aufnahme von Kontrolluntersuchungen
in Impfbeständen bei den ausschließlich mar-
kiert geimpften Tieren, um die Effektivität der Sanierungsmaßnahmen zu überprüfen; in
einigen Betrieben g'ibt es trotz jahrelanger Impfung keine Aussage zum Erfolg, Fehler
bleiben oft unerkannt! Die Dokumentation muss so erfolgen, dass jedem Tier die Un-
tersuchungsergebnisse zweifelsfrei zugeordnet werden können. Ziel in den Impfbestän-
den ist die Ermittlung des Anteils geimpfter, gE- negativer Tiere, dessen Anwachsen und
die jährliche Nachkontrolle. Aus diesen Ergebnissen wird gleichzeitig klar, in wieweit
noch Feldvirus unter der Impfdecke weiterläuft. Die Auswertung sowohl der Rate der
gE-positiven Zutreter als auch des Zeitpunktes einer möglichen Infektion ist notwendig,
um Mängel im Sanierungsverfahren aufzudecken und abzustellen.
- konsequente Prüfung des Bestandsstatus bei Zukäufen in freien Beständen - amts-
tierärztliche Bescheinigung ist zwingend erforderlich! Ein Teil der Neuinfektionen
in
freien Beständen ist auf die Zustallung von infizierten Tieren zurückzuführen, was
durchaus vermeidbar gewesen wäre.
- genaue Prüfung der Ergebnisse der Milchuntersuchung auf BHV1 - ggf. sofortige blutse-
rologische Nachkontrollen bei positiven Milchbefunden und Ursachenaufklärung
- Kontaktmöglichkeiten nicht unterschätzen - Weide, Transportfahrzeuge, Geräte (auch
Besamungsinstrumentarium), Restfutter, Deckbullen, Aufenthalt in Tierklinik oder zu
Tierschauen u.ä.
- in BHV1-freien Beständen besonders sorgfältig auf klinische Anzeichen der Infektion
achten, ggf. sofort spezielle Diagnostik einleiten (Virusnachweis in Nasentupfern und
Organen)
- Quarantänisierung von zugestallten Tieren unbedingt vornehmen und mit zweimaliger
Blutprobe im Abstand von 3 Wochen verbinden
- konsequente Absicherung der Besamungsstationen und Einhaltung der festgelegten Ein-
stallungsbedingungen sowie Abklärung sämtlicher Verdachtsmomente
Neuausbrüche in freien Beständen oder Fehler im Sanierungsverfahren machen jahrelange erfolg-
reiche Arbeit mitunter schlagartig zunichte; gerade die BHV1-Bekämpfung erfordert ein intensives
Zusammengehen von allen beteiligten Partnern in der Rinderproduktion. Aus der Sicht des RGD
ist die epidemiologische achforschung bei nicht optimal verlaufender Sanierung unbedingt zu
intensivieren, das erfordert Hartnäckigkeit, manchmal fast "kriminalistische" Vorgehensweisen, ist
aber nicht zu umgehen. Gemessen an den hohen finanziellen Belastungen, die vom Landwirt und
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