Jahresbericht 2016 - page 4

1. Wissenswertes über die
Sächsische Tierseuchenkasse
1 . W I S S E N S W E R T E S Ü B E R D I E S Ä C H S I S C H E T I E R S E U C H E N K A S S E
1.1 Aufgaben der Sächsischen
Tierseuchenkasse
Die Aufgaben sind in § 14 des Sächsischen
Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheits-
gesetz (SächsAGTierGesG) aufgeführt:
1.
Die Sächsische Tierseuchenkasse leistet
Entschädigungen für Tierverluste nach den
Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes.
2.
Sie kann Beihilfen gewähren gemäß
§ 26 für Vorbeuge- und Bekämpfungs-
maßnahmen, bei Schäden, die durch
Tierseuchen und andere Tierkrankheiten
entstehen, sowie für Maßnahmen aus
Monitoringprogrammen und aus Tierge-
sundheitsprogrammen.
3.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die
Tierseuchenkasse Beiträge von den Tier-
haltern.
4.
Die Tierseuchenkasse unterhält Tierge-
sundheitsdienste.
Jeder Tierbesitzer, der Pferde, Rinder,
Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Süß-
wasserfische oder Bienenvölker hält, ist
verpflichtet, seine Tiere bei der Sächsischen
Tierseuchenkasse anzumelden und dafür
Beiträge zu entrichten.
Bei Neuanmeldungen ist der Tierbestand
formlos der Sächsischen Tierseuchenkasse
mitzuteilen. In den darauf folgenden Jahren
erhält der Tierhalter von der Tierseuchenkas-
se einen Meldebogen, den er gewissenhaft
ausfüllen muss, damit im Tierseuchenfall eine
Entschädigung gezahlt werden kann.
Wichtig:
Jede Änderung der Adresse ist der
Tierseuchenkasse mitzuteilen!
1.2 Verwaltungsrat der
Sächsischen Tierseuchenkasse
Der Verwaltungsrat ist das gesetzgebende
Organ der Sächsischen Tierseuchenkasse.
Er beschließt Inhalt und Änderungen der
Satzungen, den Haushaltsplan, den Jah-
resabschluss, die Beiträge der Tierhalter,
die Beihilfeleistungen der Tierseuchenkas-
se und die Richtlinien für die Tätigkeit der
Tiergesundheitsdienste. Der Rat besteht
aus sechs beitragspflichtigen Tierbesitzern,
dem Geschäftsführer, zwei Angehörigen der
Veterinärverwaltung, einem Mitglied der Lan-
destierärztekammer und einem Vertreter der
Landwirtschaftsverwaltung des Freistaates
Sachsen.
Herr Dr. Hans Walther*
Vertreter der Sächsischen Landestierärzte-
kammer
Herr Ludwig Ebermann**
Tierbesitzer als Vertreter für die Tierart Pferd
Herr Bernhard John
Tierbesitzer als Vertreter für die Tierart Rind
Frau Heike Wagner
Tierbesitzer als Vertreter für die Tierart
Schwein
Herr Matthias Böbel
Tierbesitzer als Vertreter für die Tierart
Geflügel
Herr Detlef Rohrmann
Tierbesitzer als Vertreter für die Tierart Schaf
und Ziege
Herr Dr. Wolfgang Stiehler
Tierbesitzer als Vertreter für die Tierart Fisch
Frau Annett Bugner
Vertreter der Landwirtschaftsverwaltung
Herr Dr. Stephan Koch
Vertreter der Veterinärverwaltung
Herr Dr. Gunnar Neubauer
Vertreter der Veterinärverwaltung
Frau Dr. Sylke Klepsch
Geschäftsführerin der Sächsischen
Tierseuchenkasse
* Vorsitzender
** stellv. Vorsitzender
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