Jahresbericht 2016 - page 10

4 . G E W Ä H R U N G V O N B E I H I L F E N & L E I S T U N G E N
Verwaltung
4.5 Tierkörperbeseitigung
Jeder Tierhalter kann mit dem Online-Zugang
der Tierseuchenkasse die Anzahl und das
Datum der durch die TKBA entsorgten Tiere
einsehen.
Tierhalter ohne TSK-Nummer werden geson-
dert erfasst, angeschrieben und dabei zur
Meldung ihres Tierbestandes bei der Tierseu-
chenkasse aufgefordert.
Der Einzugsbereich des
Zweckverbandes für Tierkörper­
beseitigung Sachsen
OT Lenz
Staudaer Weg 1
01561 Priestewitz
Tel. 035249 735-0
Fax: 035249 73525
umfasst das Gebiet des Freistaates Sachsen.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Tierkör-
perbeseitigung in Sachsen sind im Säch-
sischen Ausführungsgesetz zum Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
(SächsAGTierNebG) vom 9. Dezember 2004
(SächsGVBl. S. 579), rechtsbereinigt mit
Stand vom 1. März 2012, zu finden.
In diesem Gesetz ist festgelegt, dass der
Tierbesitzer nur 25 % der Kosten für den
Transport und die Beseitigung von Kadavern
für Tierarten zu tragen hat, für die Beiträge
bei der Sächsischen Tierseuchenkasse zu ent-
richten sind. Die Erhebung dieser Gebühren
erfolgt über den Zweckverband für Tierkör-
perbeseitigung Sachsen.
Die restlichen 75 % der Kosten werden zu
33,3 % vom Freistaat Sachsen, zu 33,3 % von
den sächsischen Kommunen und zu 8,4 % von
der Sächsischen Tierseuchenkasse getragen.
Im Falle des Auftretens einer anzeigepflich-
tigen Tierseuche wird der Tierbesitzer nicht
mit Gebühren belastet. Die Finanzierung des
Transportes und der Entsorgung erfolgt in
diesem Fall zu gleichen Teilen durch das Land,
die Kommunen und die Sächsische Tierseu-
chenkasse.
Im Jahr 2016 wurden durch den Freistaat
Sachsen und die Sächsische Tierseuchen-
kasse
1.396.324,32 EUR an den Zweckverband für
Tierkörperbeseitigung Sachsen gezahlt.
Die Sächsische Tierseuchenkasse prüft die
Abrechnung des ungedeckten Aufwandes der
Tierkörperbeseitigungsanstalt und fungiert
als Abrechnungsstelle für den Anteil des
Landes und der Tierseuchenkasse.
Abb. 2: Anzahl Sektionen 2008 bis 2016
0
100
200
300
400
500
600
Anzahl
Vergleich Sektionen 2008 bis 2016
Jahr 2008
Jahr 2009
Jahr 2010
Jahr 2011
Jahr 2012
Jahr 2013
Jahr 2014
Jahr 2015
Jahr 2016
Ziege
Schaf
Schwein
Rind
Pferd
Erreger hinausgehen, werden vom Tierhalter
Gebühren erhoben.
Diese Gebührenbescheide können zusammen
mit dem ausgefüllten De-minimis-Antrag bei
der Tierseuchenkasse eingereicht werden.
Einzelheiten dazu finden Sie auf
- Merkblatt zu
De-minimis-Beihilfen.
Sektion/
Untersuchung
auf EU bzw. OIE
gelistete
Erreger
auf weitere -
nicht
EU bzw. OIE
gelistete Erreger
Kosten werden
vom Land und der
TSK getragen
Kosten sind vom
Tierhalter zu tragen
- Gebührenbescheid
LUA
Beantragung der Kosten­
erstattung über De-Minimis-
Antrag bei der TSK
Im Jahr 2016 legte das Spezialfahrzeug der
TKBA Lenz 68.000 km zurück, um bei 422
verschiedenen Tierhaltern aus Sachsen ver-
endete Tiere abzuholen und zur Sektion an die
LUA zu befördern.
2016 wurden 1.034 Sektionen mit abschließen­
dem Befund an der LUA Sachsen durchgeführt.
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