Jahresbericht 2016 - page 16

5 . A R B E I T S B E R I C H T D E S P F E R D E G E S U N D H E I T S D I E N S T E S ( P G D )
Pferd
chender Grundimmunisierung am Ende des
Jahres einen Teil der Impfkosten dem Tier-
halter. In den Jahren 2004 und 2005 wurden
jeweils 4 Euro pro Impfung ausgezahlt, seit
2006 sind es 7 Euro, also 14 Euro pro Pferd
und Jahr.
Die Teilnahme am Programm gestaltet sich
folgendermaßen: Betriebe, die bestandsbe-
zogene Herpesimpfprophylaxe durchführen
wollen, melden sich beim Pferdegesundheits-
dienst der Sächsischen Tierseuchenkasse.
Dieser erstellt mit dem/n verantwortlichen
Ansprechpartner/n vor Ort einen Impfplan
unter Angabe der Lebendnummern sowie
der Namen der Pferde. Anschließend werden
die betreuenden Tierärzte aktiv. Sind alle
Impfungen nach Plan erfolgt und durch den
betreuenden Tierarzt bestätigt, wird die Impf-
beihilfe am Ende des Jahres an den Betrieb
ausgezahlt. Die Einhaltung des Programms
wird durch den PGD kontrolliert.
Ziel der „Impfbeihilfe“ ist es nicht allein, dem
Pferdehalter einen finanziellen Anreiz zu ge-
ben, sondern vielmehr, ein Zeichen zu setzen.
Allein die Schaffung des „Programms zur
Prophylaxe von Equinen-Herpesvirus-Erkran-
kungen beim Pferd“ von offizieller, neutraler
Stelle zeigt die Bedeutung und Notwendigkeit
der Herpesimpfung.
Folgende Argumente sprechen für die Be-
standsimpfung:
» Dadurch, dass über 80 % aller Pferde
ruhende Herpesviren in sich tragen, die
jederzeit durch äußeren Stress wie z. B.
Umstallung oder Krankheit reaktiviert
werden können, ist jeder Betrieb und jedes
Pferd gefährdet.
» Gegen Viren gibt es derzeit kaum wirksame
Medikamente, die Schutzimpfung gegen
Herpesviren ist daher umso wichtiger.
» Die Behandlungskosten einer Herpesvirus­
erkrankung sind sehr hoch, die Impfung
ist eine relativ günstige Möglichkeit, sich
weitgehend davor zu schützen.
» Durch eine Bestandsimpfung kann die
Ausscheidung reaktivierter Herpesviren ein-
gedämmt werden, so dass eine Ausbreitung
der Erkrankung verhindert werden kann.
Dies schützt auch das eigene Tier.
» Für das einzelne Pferd kann zwar kein
100 %-iger Schutz gewährleistet werden,
ungeimpfte Pferde sind jedoch weit mehr
gefährdet, zu erkranken, als geimpfte Tiere.
Wobei neben Aborten und Lähmungen mit
Todesfolge vor allem chronische Atemwegs-
erkrankungen drohen.
» Impfkomplikationen sind sehr selten. Das
Risiko für das Pferd ist also weitaus gerin-
ger, als an einer Herpesinfektion zu erkran-
ken, die unter Umständen zu lebenslangen
Beeinträchtigungen oder sogar zum Tode
führen kann.
Leider ist die Anzahl der am Programm
teilnehmenden Betriebe von rund 80 in den
Jahren 2013 und 2014 auf 54 im Jahr 2015
abgesunken. Für 2016 läuft die Beantragung
noch bis Mitte 2017, so dass derzeit keine
genauen Zahlen vorliegen. Dieser Rück-
gang ist sicherlich eine Folge der zeitweise
gravierenden Versorgungsengpässe mit
zugelassenen Impfstoffen für das Pferd. Hier
ist die Arzneimittelindustrie dringend gefragt,
die Verfügbarkeit der EHV-Vakzine in Zukunft
kontinuierlich zu gewährleisten!
Konsequent durchgeführte Schutzimpfungen
gegen Herpes-Viren sind neben hygienischen
Maßnahmen, wie z. B. Quarantäne und Tren-
nung der tragenden Stuten von den übrigen
Pferden des Bestandes, die derzeit wichtigste
Maßnahme im Kampf gegen Herpes beim
Pferd. Ziel muss es sein, die Impfung gegen
Herpes ebenso selbstverständlich werden zu
lassen wie die Impfung gegen Influenza.
Ein Pferdebetrieb ist als eigenständiger
Bestand zu betrachten, der durch Zu- und
Abgänge von Pferden oft ständigen Verän-
derungen in seiner Zusammensetzung unter-
liegt. Zudem ist der Bestand durch Personen-
und Pferdeverkehr nach außen hin nicht
abgegrenzt. Aus diesen Gründen besteht
in jedem Betrieb permanent die Gefahr der
Einschleppung von Infektionserkrankungen. In
Bezug auf Equine-Herpesviren (EHV) kommt
hinzu, dass mehr als 80 % aller Pferde latent
infiziert sind, den Erreger also bereits ruhend
in sich tragen und diesen unter Stress, z. B.
bei Krankheit oder Umstallung, ausscheiden
und damit eine Infektionskaskade auslösen
können. Der derzeit beste Schutz dagegen
ist zusätzlich zu hygienisch-prophylaktischen
Maßnahmen (z. B. Trennung von Jungtieren
und tragenden Stuten) die Herpesimpfung des
gesamten Bestandes. Sie kann die Virusaus-
scheidung reduzieren und den Infektionsdruck
senken, im Idealfall die Infektionskette sogar
unterbrechen. Bei hohem Infektionsdruck
kann die Impfung einzelner Pferde nicht
zwingend vor einer Infektion schützen, die kli-
nischen Symptome sind eher abgeschwächt
bzw. können weitgehend unterdrückt werden.
Aus diesem Grund hat die Sächsische Tier-
seuchenkasse ein „Programm zur Prophylaxe
von Equinen-Herpesvirus-Erkrankungen beim
Pferd“ etabliert und ermutigt Pferdehalter so-
wie die Tierärzteschaft, sich im Kampf gegen
Herpes weiter stark zu machen.
Obwohl über 70 % aller Pferde in Deutsch-
land gegen Influenza geimpft sind und ein
Kombinationsimpfstoff für Influenza und
Herpes zur Verfügung steht, ist die Herpes­
impfung derzeit noch nicht zufriedenstellend
etabliert. Um den Infektionsdruck in einem
Bestand effektiv zu senken, ist es wichtig,
eine möglichst geschlossene Impfdecke ge-
gen Herpesviren zu erreichen. Optimalerwei-
se sollten alle Pferde zeitgleich im halbjähr-
lichen Abstand gegen die Erreger EHV-1 und
EHV-4 geimpft werden. Um dies zu gewähr-
leisten, empfiehlt sich eine zentral, z.B. durch
den Betriebsleiter, den Pensionsbesitzer oder
die betreuenden Tierärzte gesteuerte Impf-
prophylaxe für den Gesamtbestand.
14 Euro Impfbeihilfe pro Pferd und Jahr
Im Rahmen dieses Programms erstattet die
Tierseuchenkasse bei halbjährlicher Impfung
des gesamten Bestandes nach entspre-
Abb. 6: Fohlenabort als mögliche Folge einer
EHV-Infektion der Stute (Foto: Dr. Hardt,
LUA Leipzig)
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