Jahresbericht 2016 - page 26

6 . A R B E I T S B E R I C H T D E S R I N D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E S ( R G D )
Rind
Beihilfen laut Rinder-Salmonellose-Programm sowie aktuell geltender Leistungssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse:
1. Übernahme der Untersuchungsgebühren an der LUA Sachsen für die
erste amtlich angeordnete Gesamt- oder Teilbestandsuntersuchung
gemäß § 3 Abs. 1 Rindersalmonelloseverordnung; Kostenmitteilung
durch die LUA Sachsen an die Sächsische Tierseuchenkasse.
2. Beihilfe nach amtlicher Feststellung der Rindersalmonellose
in Höhe der Kosten für eine bakteriologische Kotuntersuchung
(Abschlussuntersuchung) an der LUA Sachsen gemäß Gebühren-
ordnung für jedes Rind des gesperrten Bestandes entsprechend
der amtstierärztlichen Anweisung in Abhängigkeit der vorge-
legten Rechnungen. Die Bei­hilfe wird nur für einen Ausbruch pro
Bestand und Jahr gewährt.
3. Beihilfe im Jahr der amtlichen Feststellung der Rindersalmonel-
lose und in den 2 darauf folgenden Kalenderjahren zu den Kosten
für Impfmaßnahmen gemäß dem betrieblichen Impfregime in
Höhe von
2 EUR/gemeldetem Rind und Jahr
in Abhängigkeit
der vorgelegten Rechnungen.
4. Beihilfe zur prophylaktischen Impfung
aller Rinder
gemäß dem
betrieblichen Impfregime in Höhe von
2 EUR/Rind und Jahr
auf
der Grundlage der an die TSK gemeldeten Rinder und in Abhän-
gigkeit der vorgelegten Rechnungen.
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2011
2012
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2014
2015
2016
Betriebe mit positiven
Salmonellenuntersuchungen
auf Salmonellen untersuchte
Proben
Abb. 13: Untersuchte Proben auf Salmonellose an der LUA Sachsen 2011 bis 2016 (blau), Betriebe
mit positiven Salmonellenuntersuchungen 2011 bis 2016 (rot)
S. typhimurium und S. enteritidis. In einem
Betrieb konnte eine Sonderform des Typs E
mit spezifischen Erregereigenschaften isoliert
werden. Aufgrund einer geringen Invasivi-
tät des Erregers traten hier keine klinischen
Erscheinungen auf.
Durch das zuständige Veterinäramt und
den Rindergesundheitsdienst wurden in
den betroffenen Betrieben entsprechende
Maßnahmen etabliert. Durch Impfung gegen
die Salmonellose und Verschärfung von Reini-
gungs- und Desinfektionsmaßnahmen konnte
die Salmonellose in den meisten Fällen
erfolgreich bekämpft werden.
Schwierig gestaltet sich oft die Ermittlung
des Erregereintrages in den Bestand. Hier
kommen u.a. der Zukauf von kontaminierten
Futtermitteln, Schadnager und Tierverkehr in
Frage. Jeder Betrieb ist individuell betroffen,
es gibt keine typischen Infektionsmuster.
Tauben sind nach neueren Untersuchungen
als Quelle für Salmonelleninfektionen von
Abb. 14: Amtliche Feststellungen der Rinder-
salmonellose in Deutschland von 2007 bis 2016
(D: 923; Sachsen: 45)
untergeordneter Bedeutung, oft fungieren sie
aber als Überträger der Salmonellen inner-
halb eines Rinderbestandes.
Mit der Verpflichtung zur Abklärung von
Infektionskrankheiten im Bestand hat der
rinderhaltende Landwirt eine nicht zu unter-
schätzende Verantwortung gegenüber dem
Verbraucher und dem Mitarbeiter, handelt es
sich bei Salmonellose doch um eine Zoonose,
bei der es immer wieder zu Erkrankungsfäl-
len besonders bei empfänglichen Personen
kommt.
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