Jahresbericht 2016 - page 25

6 . A R B E I T S B E R I C H T D E S R I N D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E S ( R G D )
Rind
Tab. 10: Resistenzlage der bei Mastitis eingesetzten Antibiotika (alphabetisch geordnet)
Anzahl der ge-
prüften Isolate
Anzahl der Isolate
mit Resistenzen
Anteil
resistenter Isolate
Ampicillin /
Cloxacillin
1.655
3
0%
Cefalexin /
Kanamycin
2.103
99
5%
Cefazolin
2.103
208
10%
Cefoperazon
2.103
74
4%
Cefquinom
2.103
44
2%
Cloxacillin
1.655
169
10%
Danofloxacin
448
20
4%
Enrofloxacin
518
37
7%
Erythromycin
2.103
493
23%
Lincomycin /
Neomycin
2.103
203
10%
Marbofloxacin
561
34
6%
Nafpenzal
1.655
42
3%
Neomycin
448
26
6%
Penicillin G
1.655
153
9%
Tylosin
1.650
907
55%
Mykoplasmen) durchgeführt werden. Die
Tabelle 9 zeigt die Untersuchungszahlen 2016
an der Landesuntersuchungsanstalt.
Bei Anforderung werden die nachgewiesenen
Erreger auch hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit
gegenüber den gängigen Antibiotika getestet.
Die Resistenzlage hat sich gegenüber 2015
kaum geändert, es wurden jedoch deutlich
weniger Antibiogramme angefordert als 2015
(Rückgang um ca. 20%). Die Ergebnisse sind
in Tabelle 10 zu sehen. Ende 2016 wurde bei
der Erstellung der Antibiogramme in der LUA
Sachsen von der Methode der Agardiffusion
auf die der MHK-Bestimmung umgestellt.
Beihilfen für die diagnostische Untersuchung
von Milchproben können als Deminimis-
Beihilfe beantragt werden. Es sind Beihilfen
in Höhe von max. 50% der entstandenen
Kosten für Untersuchungen (bakteriologische
Untersuchung von Viertelgemelksproben,
Resistogramme, PCR auf Mykoplasmen in
Absprache mit dem RGD) an der Landesunter-
suchungsanstalt Sachsen möglich.
6.5 Salmonellose-Programm
Gemeinsames Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse
zur Bekämpfung der Salmonellose bei Rindern vom 13. November 2013
Das Ziel des Programms besteht darin, die amtlichen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung, die aufgrund der Rinder-Salmonellose-Ver-
ordnung vom 14.11.1991 verfügt werden, durch die Etablierung von immunprophylaktischen Maßnahmen zu ergänzen. Die Tierseuchenkasse
leistet Beihilfen für die Impfungen in Beständen mit festgestellter Salmonellose, aber auch für prophylaktische Impfungen.
Darüber hinaus werden diagnostische Maßnahmen mit einer Beihilfe unterstützt.
Die Salmonellose stellt nach wie vor eine
nicht zu unterschätzende Infektionskrank-
heit in Rinderbeständen dar, ist doch auch
der Mensch in unmittelbarer Umgebung
gefährdet, an Salmonellose zu erkranken.
Die Rindersalmonellose kann verschiedene
Krankheitsbilder hervorrufen. Gewöhnlich tre-
ten Erkrankungen in betroffenen Beständen
nur sporadisch als Einzelfälle auf, gelegent-
lich sind in größeren zeitlichen Abständen
mehrere Fälle zu beobachten. Eine septikä-
mische Verlaufsform geht meist mit hohem
Fieber, Fressunlust und Atembeschwerden
einher und kann innerhalb weniger Stunden
zum Tod führen. Häufiger stehen jedoch
langsame bzw. chronische Verläufe im Vor-
dergrund. Hierbei kommt es zu fieberhaften
Darmerkrankungen, Aborten im 4. bis 7.
Trächtigkeitsmonat und gelegentlich auch zu
Gelenksentzündungen oder Mastitiden. Der
Verdacht auf eine Salmonelloseinfektion im
Bestand sollte unbedingt über eine klinische
Untersuchung und über entsprechende Probe-
entnahmen bzw. Sektionen verendeter Tiere
abgeklärt werden. Gerade die Sektion sollte
in Zukunft wieder mehr in den Fokus der
Diagnostik rücken, wurden doch die meisten
Erstdiagnosen über diesen Untersuchungs-
weg gestellt.
Bereits 2003 wurde von der Sächsischen Tier-
seuchenkasse ein Programm zur Bekämpfung
der Salmonellose mit dem Ziel aufgelegt,
amtliche Bekämpfungsmaßnahmen durch
Immunisierung zu ergänzen und die Diagnos-
tik mit einer Beihilfe zu unterstützen. Zielte
ursprünglich die Unterstützung der vorbeu-
genden Impfung nur auf die Kälber ab, wurde
2013 die Beihilfe für die prophylaktische
Immunisierung auf alle Rinder eines Be-
standes ausgeweitet und insgesamt erhöht.
Durch eine erneute Anpassung der Beihilfe
2017 wird die Prophylaxe und therapeutische
Impfung bei Ausbruch in gleicher Höhe bezu-
schusst.
Im Jahr 2016 wurden an den zwei Standorten
der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen
(Dresden, Leipzig) insgesamt 6751 Pro-
ben aus 198 Betrieben bakteriologisch auf
Salmonellen untersucht (incl. Sektionen und
Abortabklärung). In insgesamt 6 Betrieben
traten positive Befunde auf, hauptsächlich
nach Sektionen von Kälbern. In drei dieser
Betriebe wurden durch amtlich angeordnete
Untersuchung von Kotproben bzw. Kottupfer
Salmonellen isoliert.
Serovare, die bei der Typisierung der
Salmonellen gefunden wurden, waren
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