Jahresbericht 2016 - page 28

6 . A R B E I T S B E R I C H T D E S R I N D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E S ( R G D )
Rind
Abb. 19: Brustfellentzündung bei einem Rind
(Foto: LUA Leipzig)
dem dadurch entstehenden Schaden entge-
genzuwirken. Zudem sollte dieses Programm
vor dem Hintergrund der Tierseuchenerken-
nung und -verhinderung intensiver genutzt
werden.
Seit 1.10.2015 können aufgrund von Än-
derungen im Beihilferecht nur noch für die
6.7 Q-Fieber-Programm
Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Diagnostik und Bekämpfung der Q-Fieber-Infektion bei Rindern, Schafen
und Ziegen vom 09.11.2015
Das Ziel des Programms besteht darin, die diagnostischen Möglichkeiten zur Bestätigung eines Verdachts nach Absprache mit dem Tiergesund-
heitsdienst zu nutzen und im Falle des Nachweises der Infektion mit dem Erreger Coxiella burnetii (direkter Erregernachweis oder indirekter
Nachweis in Verbindung mit klinischen Erkrankungen) die Impfung in das Gesamtkonzept der Bekämpfungsstrategie einzubinden. Der Einsatz
des Impfstoffes erfolgt – im Ergebnis von den Zulassungskriterien - grundsätzlich mit dem Ziel, die Ausbreitung der Krankheit zu verringern und
die Auslösung von Aborten zu verhindern.
Das Q-Fieber (Coxiellose) gehört zu den melde-
pflichtigen Tierkrankheiten. Grund dafür ist die
Zoonosegefahr, das heißt, dass auch Menschen
mit engem Kontakt zu infizierten Tieren daran
erkranken können. Beim Tier sind die Krank-
heitssymptome meistens gering ausgeprägt,
allerdings können vermehrt Fruchtbarkeitsstö-
rungen und Aborte auftreten. Der Erreger ist
ein Bakterium (Coxiella burnetii), das sich in den
Fruchthäuten besonders stark vermehren kann
und bei der Geburt in hoher Zahl ausgeschieden
wird. Bei Eintrocknung kann es in sogenannte
Dauerformen übergehen, die lange Zeit infektiös
bleiben. So sind die Hauptübertragungswege so-
wohl für Rind als auch für Menschen der direkte
Kontakt mit Fruchtwasser und Eihäuten sowie
das Einatmen von erregerhaltigem Staub. Dane-
ben werden auch noch andere Infektionswege
beschrieben, wie z.B. über infizierte Zecken oder
Milch infizierter Tiere. Auf unserer Internetseite
finden Sie das Infoblatt der Arbeitsgemeinschaft
Infektionskrankheiten der Rindergesundheits-
dienste in Deutschland zur Problematik der Q-
Fieber-Erkrankung des Rindes. Dort erhalten Sie
weiterführende Informationen.
Seit 2014 gibt es das Q-Fieber-Programm
der Sächsischen Tierseuchenkasse, das es
Rinderhaltern ermöglicht, mit einer finanziell
unterstützten Impfung die Infektion im Be-
stand einzudämmen. Seit Januar 2016 wurde
der Beihilferahmen um die spezielle Diagnostik
zum Nachweis der Infektion erweitert und
die Beihilfe für die Impfung erhöht. Grund zur
Teilnahme am Programm und zur Durchführung
der Impfung sind oft Fruchtbarkeitsprobleme
im Bestand verbunden mit dem Nachweis von
Coxiella burnetii. Aber auch ein regelmäßiger
Besucherverkehr sollte Anlass sein, über eine
Impfung nachzudenken, um die Personen vor
dieser Zoonose zu schützen.
Seit 2014 bestehen in Deutschland bundesein-
heitliche Empfehlungen zur Eindämmung von
Q-Fieber in Wiederkäuerbeständen (Empfeh-
lungen des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft für hygienische Anforderun-
gen an das Halten von Wiederkäuern; BAnz. AT
01.08.2014 B1). Die betrieblichen Programme,
die der RGD mit betroffenen Betrieben ab-
schließt, orientieren sich an diesen Vorgaben.
Im Jahr 2016 führten in Sachsen insgesamt
neun Betriebe eine Q-Fieber-Impfung durch.
Dies waren v.a. große Betriebe mit durch-
schnittlich 830 gehaltenen Rindern. Unsere
Veranstaltung „Treffpunkt Rindergesundheit“
im Januar 2016 hatte Q-Fieber als Themen-
schwerpunkt (siehe Punkt 6. Arbeitsbericht).
So berichtete eine Landwirtin von ihren
Erfahrungen vor und nach der Impfung gegen
Coxiella burnetii in ihrem Betrieb. Sehr inte-
ressante Studien wurden auch von Dr. Markus
Freick in einem großen sächsischen Milchvieh-
betrieb zur Ausscheidung von Erregern und
Bildung von Antikörpern sowie dem zeitlichen
Verlauf durchgeführt. Diese Untersuchungen
wurden vom RGD fachlich begleitet und
stellen jetzt eine der Grundlagen zur Q-Fieber-
Beratung dar. Der RGD führte im Jahr 2016
mehrere Betriebsbesuche zu Q-Fieber durch.
Impfbeihilfen wurden in Höhe von ca. 25.000
Euro ausgezahlt. Betriebe mit einem betrieb-
lichen Impfprogramm können 80% der Impf-
stoffkosten als Beihilfe von der Sächsischen
Tierseuchenkasse erhalten.
Tabelle 11 zeigt Antikörper- und Erregernach-
weise in Sachsen. Serologische Untersu-
chungen und Erregernachweise wurden zum
großen Teil im Rahmen des Abortprogramms
untersucht. In betroffenen Beständen wurden
über das Q-Fieber-Programm jedoch auch wei-
terführende Untersuchungen beispielsweise
von Staubproben, Zervixtupfern oder Nachge-
burten durchgeführt. Trotz der geringen Anzahl
von Proben im Verhältnis zur Gesamtheit
der in Sachsen gehaltenen Rinder lässt sich
erkennen, dass Q-Fieber in einer Vielzahl von
Beständen durchaus eine Rolle spielt.
Sero-
logie
PCR (Erreger-
nachweis)
Proben gesamt
2.538
371
Anteil posi-
tiver Proben
28,2% 5,9%
Einsendende
Betriebe
175
90
Betriebe mit
positiven
Befunden
45,7% 10,0%
Tab. 11: Q-Fieber-Diagnostik an der LUA
Sachsen im Jahr 2016
Abb. 20: Infizierte Tiere können bei der Geburt
vermehrt Coxiella burnetii mit dem Frucht­
wasser ausscheiden (Foto: Eulenberger)
Diagnostik gelisteter Krankheiten die Kosten
direkt von der TSK übernommen werden.
Deshalb erhält der Landwirt für die Untersu-
chung nicht gelisteter Krankheiten separate
Rechnungen. Über einen De-minimis-Antrag
kann dafür eine Beihilfe von der TSK beantragt
werden (Details s. Leistungssatzung).
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