Jahresbericht 2016 - page 21

6 . A R B E I T S B E R I C H T D E S R I N D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E S ( R G D )
Rind
Die Verantwortung der Tierhalter im Tierseu-
chenschutz, wie sie im Tiergesundheitsgesetz
verankert ist, muss allen Mitarbeitern bewusst
sein. Wird der Ausbruch einer Tierseuche
schuldhaft oder fahrlässig begünstigt, hat das
in der Folge erhebliche Auswirkungen für den
Tierhalter, u.a. bezüglich möglicher Entschädi-
gungsleistungen durch die Tierseuchenkasse.
Hinweise zu Biosicherheitsmaßnahmen im
Rinderbestand finden Sie u.a. in den „Empfeh-
lungen für hygienische Anforderungen an das
Halten von Wiederkäuern“ des Bundesmini-
steriums für Ernährung und Landwirtschaft
(7. Juli 2014) und im Niedersächsischen
Leitfaden Biosicherheit in Rinderhaltungen
(Landwirtschaftskammer Niedersachsen)
sowie in diversen Fachbeiträgen.
Hinweise auf Biosicherheits-
maßnahmen:
» Abschirmung gegenüber unerlaubtem
Zutritt
» betriebseigene Stiefel und Schutzkittel
für Personen bereitstellen (Tierärzte,
Besamer, Berater, Klauenpfleger usw.)
» Kreuzungswege von TBA-Fahrzeugen mit
betriebseigenen Fahrzeugen vermeiden
» Einhaltung der veterinärmedizinischen
Anforderungen bei Tierzukäufen
» Erfassung von Erkrankungs- und Ver-
lustraten und kritische Bewertung
» Abklärung durch Diagnostik am leben-
den und am toten Tier
Die Sächsische Tierseuchenkasse unter-
stützt die BHV1-Maßnahmen weiterhin mit
Merzungsbeihilfen für erstmalig auftretende
BHV1-fragliche und BHV1-positive Rinder
gemäß der geltenden Leistungssatzung sowie
ab 2017 zusätzlich mit einer Impfbeihilfe für
amtlich angewiesene Impfungen im Falle
eines Verdachts bzw. Ausbruchs. Darüber
hinaus ist die Untersuchung der Proben
auf BHV1 für die Tierhalter kostenfrei. Die
Tierärzte des RGD stehen den Landwirten
und den Veterinärbehörden für die epide-
miologische Abklärung von nicht negativen
Befunden und anderen Problemen unterstüt-
zend zur Seite.
6.2 BVD/MD-Programm
Gemeinsames Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen
Tierseuchenkasse zum Schutz von Rinderbeständen vor einer Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe/Mucosal
Disease (BVD/MD) und zur Bekämpfung in infizierten Beständen (BVD/MD-Programm) vom 30.11.2016
Das Ziel des Programms ist die vollständige Tilgung der BVDV-Infektion in den sächsischen Rinderbeständen und die nachfolgende Sicherung
der Erregerfreiheit. Das Programm ergänzt die Festlegungen und Anforderungen der BVD-Verordnung des Bundes.
Die Fortschritte in der Bekämpfung der
anzeigepflichtigen Tierseuche BVD/MD in
Deutschland führten 2016 zu einer Anpassung
der BVD-Verordnung, die zum Ziel hat, die In-
fektion in den Rinderbeständen zu eliminieren
und nachfolgend die Freiheit zu sichern. Die
Intensivierung der Diagnostik zum Nachweis
des Erregers (z.B. über Fristverkürzungen bei
der Untersuchung der geborenen Kälber) so-
wie die Sperre des Bestandes bei positivem
Virusnachweis dienen dieser Zielstellung.
Ebenso ist erstmals die Dokumentation von
Impfungen durch die Verordnung vorge-
schrieben. Die BVD-Verordnung gilt nunmehr
in der Fassung vom 27. Juni 2016 (BGBl. I,
S. 1483). Daraufhin wurde das sächsische
BVD-Programm ebenfalls an die bestehenden
Rechtsvorschriften angepasst.
Bundesweit ist ein stetiger Rückgang der
BVD-Infektionen zu verzeichnen. Wurden
2015 noch 520 Meldungen der Infektion im
Tierseuchennachrichten-System (TSN) regis-
triert, waren es 2016 noch 337 Feststellungen
(Abb. 7). Die regionalen Schwerpunkte sind
identisch, auffällig ist jedoch, dass immer
wieder BVD-Infektionen erstmalig auch bei
Kühen ermittelt werden. Hier liegen sicher
mögliche Infektionsquellen, die dann über
Tierverkehr im Rahmen des Tierhandels zu
einer weiteren Verbreitung des BVD-Virus
beitragen können.
Mit der Konzentration der Diagnostik auf den
ersten Lebensmonat eines Kalbes und die Be-
standssperre von 40 Tagen nach Feststellung
eines BVDV-infizierten Tieres sollte auch in
dieser Beziehung eine höhere Effektivität der
Bekämpfung erreichbar sein.
In Sachsen sind im TSN zwei Ausbrüche
registriert, einer davon ist jedoch noch aus
dem Jahr 2015 „anhängig“, da es noch nicht
gelungen ist, die Neuinfektionen innerhalb
des Bestandes vollständig zu unterbinden.
Der Neuausbruch wurde im letzten Jahres-
bericht ausführlich beschrieben. Im Laufe des
Jahres 2016 sind weitere PI-Tiere im Bestand
„erzeugt“ worden, da offensichtlich die
Ausbildung der Immunität nach der Impfung
des Bestandes nicht schnell und effektiv
genug erreicht worden war. Problematisch
für den Betrieb ist im Zusammenhang mit der
Verschärfung der BVD-Verordnung die Be-
standssperre, die jeweils nach Identifizierung
eines positiven Virusnachweises angeordnet
werden muss und die ohnehin komplizierten
Haltungsbedingungen für die Kälber durch die
längere Standzeit der männlichen Tiere vor der
Freigabe für den Tierhandel noch verschärft.
In diesem Zusammenhang soll nochmals aus-
drücklich auf die Wechselwirkungen zwischen
Impfwürdigkeit des Einzeltieres und guter
Stoffwechselsituation bzw. Immunitätslage
der Herde und dem zu erwartenden Impferfolg
hingewiesen werden. Sind die Tiere nicht in
der Lage, auf die Impfung adäquat mit der
Antikörperantwort zu reagieren, treten Immu-
nitätslücken auf, die eine unterschwellig wei-
Abb. 7: Feststellungen von BVD/MD im Jahr
2016 (Quelle: TSN-online)
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