Jahresbericht 2014 - page 58

1 4 . A r b e i t s b e r i c h t d e s F i s c h g e s u n d h e i t s d i e n s t e s
Fische
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2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Untersuchte Betriebe/ Betriebsteile
Betriebe/ -teile mit
negativem KHV-Befund
Betriebe/ -teile mit
amtlicher KHV-
Feststellung
Abb. 9: Gesamtzahl der labordiagnostisch untersuchten Betriebe/ Betriebsteile sowie negative
und positive KHV-Befunde in den Jahren 2003 bis 2014
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2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Untersuchte Bestände
Bestände mit negativem
KHV-Befund
Bestände mit amtlicher
KHV-Feststellung
Abb. 10: Gesamtzahl der labordiagnostisch untersuchten Bestände sowie negative und positive
KHV-Befunde in den Jahren 2003 bis 2014
nichtdurchseuchten Elterntieren 2014 KHV-
bedingte Verluste von deutlich weniger als
50 % aufwiesen. Möglicherweise kursieren in
Sachsen inzwischen verschiedene KHV-Vari-
anten mit einer unterschiedlichen Virulenz.
Fünf der sieben betroffenen Betriebe befan-
den sich bereits zuvor schon in Kategorie
5 bezüglich KHV-I („Seuchenbetrieb“) und
eine Seuchenverschleppung innerhalb des
Betriebes oder von naheliegenden KHV
positiven Fischbeständen anderer Betriebe
gilt als wahrscheinliche Ursache der nach-
gewiesenen Ausbrüche. Zwei Betriebe bzw.
seuchenhygienisch vollständig getrennte
Betriebsteile waren zuletzt 2011 von der Seu-
che betroffen und hatten zunächst erfolgreich
saniert. Bei den 2014 festgestellten KHV-
Ausbrüchen musste es sich demnach um Neu-
einschleppungen des Erregers handeln. Die
Einschleppungswege konnten bislang jedoch
nicht eindeutig aufgedeckt werden, da anders
als bei den Forellenseuchen epidemiologische
Verbindungen durch die Genomsequenzierung
des Feldvirus beim KHV nicht möglich sind.
Zur weiteren Verminderung der KHV-Ausbrü-
che und zur Vermeidung einer möglichen neu-
en Zuspitzung der Seuchensituation wird das
KHV-Programm weitergeführt und verbessert.
Eine Neufassung des Programms ist für 2015
vorgesehen.
Von der Seuche betroffene Betriebe werden
weiterhin beratend und diagnostisch bei der
Zurückdrängung der Seuche sowie bei der Er-
stellung von betrieblichen Bekämpfungskon-
zepten unterstützt. Es wird die Möglichkeit
geben, dass Bekämpfungsmaßnahmen gemäß
Artikel 56 Abs. 1 a) der Verordnung (EU) Nr.
508/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 15. Mai 2014 über den Euro-
päischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
unterstützt werden und nach der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für
Umwelt und Landwirtschaft förderfähig sind.
Außerdem werden nach wie vor an der KHV-I
verendete Fische für die Betriebe kosten-
frei von der Tierkörperbeseitigungsanstalt
abgeholt.
Genauso wichtig bleibt es, die nicht betrof-
fenen Betriebe durch Untersuchung und Be-
ratung zu schützen. Betriebe der Kategorie 3,
die seit mindestens zwei Jahren gemäß KHV-
Programm mit negativen Ergebnissen auf KHV
untersucht wurden, können vom FGD eine
Bescheinigung über die KHV-Unverdächtigkeit
erhalten und diese zusätzlich zum Anlagen-
pass verwenden. Geeigneten Betrieben, die
bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wird
im Rahmen des KHV-Programms bei der Er-
stellung von Anträgen zur Erlangung des Seu-
chenfreiheitsstatus bezüglich KHV-I (Katego-
rie 1) geholfen. Das Verfahren ist aufwendig
und nur mit Unterstützung der zuständigen
Behörden durchführbar. Die Anträge werden
dann über das Bundesministerium für Ernäh-
rung und Landwirtschaft zur EU Kommission
geleitet, wo über die Erteilung der Kategorie
1 entschieden wird. Bis zur Erstellung dieses
Berichts haben bereits zwei karpfenhal-
tende Betriebe entsprechende Anträge zur
Erlangung der Kategorie 1 bezüglich KHV-I bei
der zuständigen Behörde eingereicht. Zwei
weitere Betriebe haben bereits den Willen
bekundet, ebenfalls am Zulassungsverfahren
teilzunehmen.
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