Jahresbericht 2014 - page 51

1 3 . A r b e i t s b e r i c h t d e s G e f l ü g e l g e s u n d h e i t s d i e n s t e s
Geflügel
Zur Statuserhebung des Impfschutzes gegen
die Newcastle Disease in sächsischen Hüh-
ner- und Putenhaltungen wurden 2014 ins-
gesamt 4253 Blutproben aus 328 Beständen
oder Teilbeständen serologisch auf Antikör-
per untersucht
(siehe Tab. 3). Die Legehennenhaltungen ab
2000 Tiere wurden wie bisher durch den Ge-
flügelgesundheitsdienst beprobt. Die Proben
von Masthähnchen und Puten wurden zum
großen Teil während der Schlachtung gezo-
gen. Rassegeflügelbestände und Legehennen-
haltungen unter 2000 Tiere wurden durch die
zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinärämter ausgewählt und auf deren
Veranlassung von den niedergelassenen
Tierärzten beprobt. Die größeren Legehen-
nenbestände hatten hohe Antikörpertiter, die
auf einen guten Impfschutz schließen lassen.
Ein Viertel der untersuchten Masthähnchen-
herden und drei Putenherden zeigten niedrige
Antikörpertiter mit zum Teil negativen Einzel-
proben. Die Untersuchung der Kleinbestände
und der Rassehühnerhaltungen ergab jeweils
bei 7 % der Haltungen keinen oder nur einen
unzureichenden Schutz gegen die ND. Alle
anderen Bestände hatten gute Antikörpertiter
und somit auch einen belastbaren Impfschutz.
Die auffälligen Haltungen wurden durch
die zuständigen Ämter zur Nachimpfung
veranlasst. Die Untersuchungsergebnisse
zeigen, dass auch bei Rassegeflügelhaltungen
Defizite beim Impfschutz bestehen. Erfreulich
ist, dass sich die Zahl der auffälligen Kleinhal-
tungen deutlich von 15 % auf 7 % reduziert
hat. In den nächsten Jahren wird sich jedoch
zeigen müssen, ob sich der Trend hin zu einem
flächendeckenden Schutz gegen die ND fort-
setzt. Dennoch bleibt es wichtig, die Kleinhal-
tungen immer wieder an die Impfpflicht gegen
die Newcastle Disease zu erinnern.
13.2 Programm zur serologischen Kontrolle
der Impfung gegen die Newcastle Disease
Programm zur serologischen Kontrolle der Impfung gegen die Newcastle Disease in der Neufassung vom 03.12.2012
Nach § 7 Absatz 1 der Geflügelpestverordnung von 2005 sind alle Hühner- und Truthühnerbestände einschließlich der Kleinstbestände unter
ständigem Impfschutz gegen die Newcastle Disease zu halten.
In Abhängigkeit vom eingesetzten Impfstoff sind dazu regelmäßige Wiederholungsimpfungen notwendig.
serologische ND Untersuchungen 2014
Anzahl
Blutproben
Legehennenhaltungen 20 -99 Tiere
188
1851
Legehennenhaltungen 100 - 1999 Tiere
35
745
Legehennenhaltungen ab 2000 Tiere
17
350
Rassegeflügel ab 20 Tiere
57
552
Masthähnchen ab 5000 Tiere
20
505
Mastputen ab 500 Tiere
11
250
Gesamt
328
4253
Tab. 3: Unterteilung der beprobten Haltungen
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Bestände
HAH Titerstufen
Kleinbestände
negativ 1:4
1:8 1:16 1:32 1:64 1:128 1:256 1:512 1:1028
negativ
schwach
ausreichend
Abb. 7: Verteilung der Kleinbestände nach der Höhe der durchschnittlichen Antikörpertiter
0
2
4
6
8
10
12
Bestände
HAH Titerstufen
Großbestände
negativ 1:4
1:8 1:16 1:32 1:64 1:128 1:256 1:512 1:1028
negativ
schwach
ausreichend
Abb. 8: Verteilung der Großbestände nach der Höhe der durchschnittlichen Antikörpertiter
51
1...,41,42,43,44,45,46,47,48,49,50 52,53,54,55,56,57,58,59,60
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