Jahresbericht 2014 - page 54

1 4 . A r b e i t s b e r i c h t d e s F i s c h g e s u n d h e i t s d i e n s t e s
Fische
Herbst in Starnberg, um nur einige zu nennen.
Der FGD sicherte wiederum die Vorlesung
zu Nutzfischkrankheiten an der Universität
Leipzig und übernahm Unterrichtsstunden im
Rahmen des Vorbereitungskurses für Fisch-
wirtschaftsmeisteranwärter im Sächsischen
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie sowie zur Gewässerwarteschulung
des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V.
Leistungen des Fischgesundheitsdiens-
tes im Überblick:
»
Beratung und Qualifikation der sächsischen
Fischhalter
»
Unterstützung der Veterinärämter bei
Tierschutzkontrollen, Kontrollen nach
Tierschutzschlachtverordnung, epidemiolo-
gischen Erhebungen bei Fischseuchen und
§9 Untersuchungen
»
Durchführung der Eigenkontrollen gemäß
§ 7 Fischseuchenverordnung auf Anforderung
von genehmigten Fischhaltungsbetrieben
»
Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung
von Fischwirtschaftsmeistern
»
Übernahme von Vorträgen bei der Aus-
und Weiterbildung von Tierärzten sowie
Lehrtätigkeit bei veterinärmedizinischen
Studenten
»
Mitwirkung bei Projekten des LfULG und der
Kirschauer Aquakulturen GmbH
»
Regelmäßige Beiträge für den „Fischer und
Angler in Sachsen“ sowie Mitwirkung im
Redaktionskollegium
»
Mitarbeit in Ausschüssen sowie Arbeits-
gruppen
»
Fachberatung der Veterinärbehörden Sach-
sens und anderer Bundesländer
Abb. 2: Bestandskontrolle bei Afrikanischen
Welsen durch Dr. Hüller-Krah
Fischgesundheitsdienst
Dr. Grit Bräuer
Dr. Kerstin Böttcher
Fachtierärztin für Fische
Fachtierärztin für Fische
Sächsische Tierseuchenkasse
Sächsische Tierseuchenkasse
Löwenstraße 7a
Gutsstraße 1
01099 Dresden
02699 Königswartha
Telefon: 0351 80608-18
Telefon: 035931 294-22
Fax:
0351 80608-12
Fax:
035931 294-28
Mobil: 0171 4836077
Mobil: 0171 4836094
E-Mail:
E-Mail:
14.1 Fischgesundheitsprogramm
Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse
zur Bekämpfung von Fischseuchen – außer der Koi-Herpesvirus-Infektion – und Fischkrankheiten vom 13. November 2013
Das Programm beinhaltet die Untersuchung auf EU sowie OIE gelistete Erkrankungen der Fische, die Untersuchung von Fischhaltungsbetrie-
ben auf das Vorhandensein der Erreger dieser Erkrankungen sowie die Entwicklung sinnvoller Bekämpfungsstrategien mit Aquakulturbetrie-
ben und zuständigen Behörden.
Im Rahmen dieses Programmes werden die
nach § 3 Fischseuchenverordnung geneh-
migten und nach Risikoniveau eingestuften
sächsischen Aquakulturbetriebe entspre-
chend ihrem Gesundheits- und Hygienerisi-
ko mindestens ein- oder mehrmals jährlich
klinisch untersucht. Eine Probennahme von
Fischen zur labordiagnostischen Unter-
suchung ist nur bei Vorhandensein eines
Verlustgeschehens zwingend vorgeschrieben.
In anderen Anlagen als genehmigten Aqua-
kulturbetrieben, in denen Fische in der Regel
in kleinen Mengen gehalten und nicht in den
Verkehr gebracht werden, in Angelteichen
oder Angelvereinen werden die Untersu-
chungen nach Vorliegen eines konkreten
Verdachtsfalles oder Verlustgeschehens
durchgeführt. Das betrifft in der Regel nach
§6 Fischseuchenverordnung registrierungs-
pflichtige, bei der Sächsischen Tierseu-
chenkasse meldepflichtige Tierbesitzer und
Angelverbände bzw. -vereine.
Hauptinhalt des Programmes ist die Unter-
suchung auf die nach Anhang IV Teil II der
»
Enge fachliche Zusammenarbeit mit dem
Referenzlaboratorien am Friedrich- Loeffler
Institut (FLI), dem Paul- Ehrlich Institut (PEI),
dem Institut für Tierhygiene und öffentli-
ches Veterinärwesen der Universität Leipzig
sowie den Fischgesundheitsdiensten der
anderen Bundesländer
»
Erarbeitung und Durchführung der Pro-
gramme der TSK
»
Diagnostik und kurative Tätigkeit bei
Fischen unter Anwendung, Rezeptur und
Abgabe von Tierarzneimitteln
»
Gewährleistung der eigenen Fortbildung als
Fachtierärztinnen für Fische
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