Jahresbericht 2015 - page 57

Fische
1 4 . A R B E I T S B E R I C H T D E S F I S C H G E S U N D H E I T S D I E N S T E S
rung von Karpfen mit einer Antigenpräparati-
on (AGP) in diesen Gebieten haben offenbar
zu einer Abnahme des Erregerdrucks beige-
tragen. Zusätzlich verfügen einige Betriebe
der Kategorie 5 über eigene, „durchseuchte“
Laichfischbestände, wodurch möglicherwei-
se das seuchenhygienische Gleichgewicht
stabilisiert wird. Jedoch wurden auch bei
Nachkommen dieser Laichfische einzelne
KHV-Ausbrüche mit typischen Symptomen
und Verlusten nachgewiesen (Abb. 3), sodass
dieser Ansatz nicht als allgemeingültige Lö-
sung für die KHV-Problematik anzusehen ist.
Dazu kommt, dass die betroffenen Betriebe
bei dieser Vorgehensweise keine Aussicht
auf Erlangen der Kategorie 3 („unverdäch-
tig“) haben, da das KHV durch eine derartige
Strategie nicht eliminiert wird und mit dem
Auftreten latenter (unerkannter) Virusträger
immer wieder zu rechnen ist. Damit bleiben
Handelsbeschränkungen auf Dauer bestehen,
um andere Betriebe vor der Einschleppung
des Erregers zu schützen.
Grundlage für den Schutz der nicht vom KHV
betroffenen Betriebe der Kategorie 3 ist die
Anzeigepflicht
dieser Seuche in Verbin-
dung mit der Fischseuchenverordnung. Um
die Seuche weiter eindämmen zu können,
ist es wichtig, dass die Anzeigepflicht für
KHV bestehen bleibt. Nur anzeigepflichti-
ge Fischseuchen können für den Tierhalter
kostenfrei in Untersuchungs- und Bekämp-
fungsprogramme einbezogen werden und nur
beim Auftreten anzeigepflichtiger Seuchen
können zum Schutz der nicht betroffenen
Tierhalter Auflagen erteilt werden. Nur in
Bezug auf anzeigepflichtige Fischseuchen gibt
es die Möglichkeit, EU-anerkannte, seuchen-
freie Betriebe (Kategorie 1) zu erklären. Für
zwei karpfenhaltende Betriebe aus Sachsen
wurden 2015 deutschlandweit erstmalig
derartige Erklärungen bezüglich KHV einge-
reicht, über die voraussichtlich im Laufe des
Jahres 2016 entschieden wird. Zwei weitere
Betriebe werden derzeit auf die Abgabe der
KHV-Verdacht
» nur Karpfen betroffen
» Verluste, erhöhtes Aufkommen von Mö-
wen u.a. Prädatoren
» Fische stehen im Zulauf, am Rand oder in
Pulks unter der Oberfläche
» Kiemen- und Hautveränderungen, einge-
fallene Augen (Abb. 3)
» meist zwischen Mai und Oktober
Was ist als erstes zu tun?
» Meldung erhöhter Verluste und/oder KHV-
Verdacht an zuständiges Lebensmittel-
überwachungs- und Veterinäramt (LüVA)
» diagnostische Abklärung durch FGD der
Sächsischen Tierseuchenkasse
» Ablesen der toten Fische und Entsorgung
über Tierkörperbeseitigungsanstalt mit
Hinweis „KHV-Verdacht“ bzw. „KHV-
Nachweis“
» ggf. Unterbrechung des Wasserabflusses,
Mitteilung an Unterlieger und benachbar-
te Betriebe
Was passiert weiter?
» Fallaufnahme durch LüVA, Einstufung
in Kategorie 5 (Seuchenbetrieb) bei
KHV-Nachweis
» Handelsbeschränkungen, Abgabe von
Satzfischen nur an Kategorie-5-Betriebe
und nur mit Genehmigung des LüVA
» Desinfektionsmaßnahmen
» epidemiologische Untersuchungen
» ggf. Antrag auf Härtefallausgleich bei der
Tierseuchenkasse für abgelesene und
entsorgte Fische
» Erstellung Bekämpfungskonzept mit LüVA
und FGD
» nach erfolgreicher Sanierung: Zurückstu-
fung in Kategorie 3 („unverdächtig“)
Erklärung vorbereitet, hier wird das erforder-
liche vierjährige Untersuchungsprogramm
2016 abgeschlossen werden.
Mit Auslaufen der letzten Maßnahmen nach
dem KHV-Tilgungsprogramm 2015 wird es
ab 2016 die Möglichkeit geben, Sanierungs-
maßnahmen im Rahmen von betrieblichen
Bekämpfungskonzepten gemäß KHV-Bekämp-
fungsprogramm 2016 durch das SMUL auf
Grundlage der Richtlinie AuF/ 2016 finanziell
fördern zu lassen.
Mykoplasmen gehören zu einer besonderen
Bakteriengattung. Mit einer Länge von ca.
0,3 bis 1,6 µm sind sie sehr klein, vielgestaltig
von sphärisch bis filamentös, besitzen keine
feste Zellwand wie andere Bakterien und sind
deshalb auf eine kommensalische oder pa-
rasitische Lebensweise spezialisiert (Austin
& Austin 2012, Woo & Bruno 2011). Bei einer
Vielzahl von an Land lebenden Pflanzen und
Tieren können einige Arten ernste klinische
Erkrankungen verursachen. Bei Säugetieren
werden insbesondere Lungenentzündungen,
Entzündungen des Harn- und Genitaltrakts
14.3 Mykoplasmen-Projekte 2013 – 2015
Projekt zur Untersuchung von Verbreitung und Bedeutung von Mykoplasmen im Zusammenhang mit Verlustgeschehen bei
Karpfen in Sachsen, Beschluss vom 3.12.2012 und Projekt der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Untersuchung von Ver-
breitung und Bedeutung von Mykoplasmen im Zusammenhang mit Verlustgeschehen bei Fischen in Sachsen, Beschluss vom
13.11.2013
sowie der Gelenke mit Mykoplasmenätio-
logie beschrieben (Gylstorff 1985). Über die
Bedeutung im Zusammenhang mit Fisch-
krankheiten ist jedoch insgesamt nur wenig
bekannt. Kirchhoff et al. beschrieben 1987
die Isolierung von Mycoplasma mobile aus
kranken Schleien. Stadtländer et al. stellten
1995 durch Mycoplasma mobile hervorge-
rufene Kiemenzellnekrosen bei Fischen dar.
Die Entstehung von Kiemennekrosen kann
vielfältige Ursachen haben, beispielsweise
unzureichende Umweltbedingungen und
Infektionen mit Pilzen, Bakterien oder Viren.
Eine mögliche Beteiligung von Mykoplasmen
an Kiemenveränderungen und an anderen
Symptomen sollte im Rahmen dieses Projektes
differentialdiagnostisch abgeklärt werden.
In einem Projektteil sollten Hinweise darauf
erzielt werden, ob Mykoplasmen auch bei kli-
nisch gesunden Beständen als Kommensalen
vorkommen, im anderen Teil sollte ihr Vorkom-
men im Zusammenhang mit Krankheits- und
Verlustgeschehen untersucht werden.
Mykoplasmen sind mittels bakteriologischer
Standardverfahren kaum nachweisbar. Zum
einen kann ihre Anzucht in einem speziellen
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