Jahresbericht 2015 - page 54

Fische
beispielsweise auf dem Fachtag Fischerei in
Königswartha am 11.03.2015, bei der Fort-
bildungsveranstaltung für Amtstierärzte in
Meißen am 06.05.2015 oder beim Bayerischen
Tierärztetag am 16.05.2015. Der FGD betei-
ligte sich aktiv an der Ausbildung der Fisch-
wirtschaftsmeisteranwärter in Königswartha,
der Tiermedizinstudenten in Leipzig und der
Fischgesundheitsdienst
Dr. Grit Bräuer
Fachtierärztin für Fische
Sächsische Tierseuchenkasse
Löwenstraße 7a
01099 Dresden
Telefon: 0351 80608-18
Fax:
0351 80608-12
Mobil: 0171 4836077
E-Mail:
Dr. Kerstin Böttcher
Fachtierärztin für Fische
Sächsische Tierseuchenkasse
Gutsstraße 1
02699 Königswartha
Telefon: 035931 294-22
Fax:
035931 294-28
Mobil: 0171 4836094
E-Mail:
1 4 . A R B E I T S B E R I C H T D E S F I S C H G E S U N D H E I T S D I E N S T E S
Im Rahmen dieses Programmes werden die
nach Fischseuchenverordnung (FiSVO)
ge-
nehmigten
und nach Risikoniveau eingestuf-
ten sächsischen Aquakulturbetriebe entspre-
chend ihrem Gesundheits- und Hygienerisiko
mindestens ein- oder mehrmals jährlich
klinisch untersucht. Wichtig zu wissen ist,
14.1 Fischgesundheitsprogramm
Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse
zur Bekämpfung von Fischseuchen – außer der Koi-Herpesvirus-Infektion – und Fischkrankheiten vom 13. November 2013
Das Programm beinhaltet die Beratung zu und Untersuchung auf die nach Anhang IV Teil II der Richtlinie 2006/88/EG gelisteten Erkran-
kungen der Fische sowie damit im Zusammenhang stehende prophylaktische Maßnahmen, epidemiologische Untersuchungen, Beratung von
Behörden und Betrieben und die Entwicklung sinnvoller Bekämpfungsstrategien. Außerdem dient es der Erfassung wirtschaftlich bedeut-
samer Erkrankungen der Fische.
dass die Untersuchungen nach § 7 FiSVO in
der Regel auf
Anforderung
des Tierbesitzers
durchgeführt werden und die Untersuchungs-
ergebnisse bei Kontrolle durch die zuständi-
gen Lebensmittelüberwachungs- und Veteri-
närämter (LüVA) vorgelegt werden müssen.
Eine Probennahme von Fischen zur labordi-
angehenden Amtstierärzte in Meißen.
Nicht zuletzt ist die Mitarbeit in diversen
Gremien sowie die umfassende Zuarbeit zu
verschiedenen Themen vom Tierwohl in der
Aquakultur über Arzneimittelanwendung bei
Fischen bis hin zu tierseuchenrechtlichen
Fragestellungen für Bundes-, Landes- und
Regionalbehörden zu nennen.
» Beratung und Qualifikation der säch-
sischen Fischhalter
» Durchführung der Eigenkontrollen gemäß
§ 7 Fischseuchenverordnung auf Anfor-
derung von genehmigten Fischhaltungs-
betrieben
» Unterstützung der Veterinärämter bei
Tierschutzkontrollen, Kontrollen nach
Tierschutzschlachtverordnung, epidemiolo-
gischen Erhebungen bei Fischseuchen und
Kontrollen nach §9 Fischseuchenverordnung
» Mitwirkung bei der Aus- und Weiter­
bildung von Fischwirtschaftsmeistern
» Übernahme von Vorträgen bei der Aus-
und Weiterbildung von Tierärzten sowie
Lehrtätigkeit bei veterinär­medizinischen
Studenten
» Gewährleistung der eigenen Fortbildung
als Fachtierärztinnen für Fische
» Regelmäßige Beiträge für den „Fischer
und Angler in Sachsen“ sowie Mitwir-
kung im Redaktionskollegium
» Mitarbeit in Ausschüssen sowie
Arbeitsgruppen
» Fachberatung der Veterinärbehörden
Sachsens und anderer Bundesländer
» enge fachliche Zusammenarbeit mit
den Referenzlaboratorien am Friedrich-
Loeffler-Institut (FLI), dem Institut für
Tierhygiene und öffentliches Veterinär-
wesen der Universität Leipzig sowie den
Fischgesundheitsdiensten der anderen
Bundesländer
» Erarbeitung und Durchführung der Pro-
gramme der TSK
» Realisierung wissenschaftlicher Projekte
der TSK zur Immunisierung von Regen-
bogenforellen gegen die Furunkulose
und zur Bedeutung von Mykoplasmen im
Zusammenhang mit Fischkrankheiten
» Mitwirkung bei Projekten der Universität
Leipzig, des LfULG und der Kirschauer
Aquakulturen GmbH
» Diagnostik und kurative Tätigkeit bei
Fischen unter Anwendung, Rezeptur und
Abgabe von Tierarzneimitteln
Tätigkeiten des Fisch­gesundheitsdienstes 2015 im Überblick:
agnostischen Untersuchung ist nur bei Vor-
handensein von klinisch veränderten Fischen
oder auf Grund eines Verlustgeschehens
bei dem nicht eindeutig das Vorhandensein
eines Fischseuchenerregers auszuschließen
ist, zwingend vorgeschrieben. Sonstige auch
differentialdiagnostische Untersuchungen
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