Das Koi-Herpes-Virus ist ein höchst infektiöses Virus.
Die Koi-Herpes-Virusinfektion (KHV-I) der Karpfen hat in den letzten 15 Jahren weltweit zu massiven Verlusten in Nutz- und Zierkarpfenbeständen geführt. Mit dem Erstnachweis in Sachsen im Jahr 2003 hatte die Bedrohung durch das KHV auch die sächsischen Karpfenhaltungsbetriebe erreicht. Seitdem gibt es jährlich massive KHV-Ausbrüche bei Karpfen in sächsischen Fischhaltungsbetrieben.
Rechtsgrundlage
Neufassung des gemeinsamen Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Prophylaxe und Bekämpfung der Koi-Herpes-Virusinfektion (KHV-I) der Karpfen in sächsischen Fischhaltungsbetrieben (KHV-Bekämpfungsprogramm) vom 13. April 2016 (SächsABl. S 1061)
Höhe der Beihilfe
Die Kosten trägt das Land gemäß § 29 Nr. 1 SächsAGTierGesG.
Voraussetzungen
Die Teilnahme am Programm erfolgt in Abstimmung mit dem Fischgesundheitsdienst.