Sie halten keine Tiere mehr oder haben die Tierhaltung vorübergehend eingestellt? Informieren Sie uns!
Machen Sie Ihre Angaben auf dem Meldebogen für die jährliche Meldung zum Stichtag 1. Januar. Dieser wird Ihnen Ende Dezember zugestellt, hier kreuzen Sie an:
- „Tierhaltung auf Dauer beendet“ oder
- „Zum Stichtag vorübergehend keine Tiere“.
Während des laufenden Beitragsjahres ist die Abmeldung von einzelnen Tieren oder ganzen Tierbeständen nicht nötig, da sich die Beiträge auf das vollständige Jahr beziehen. Lesen Sie mehr unter Beitragserhebung.
Sollten Sie dennoch im Laufe des Jahres Ihre Tierhaltung auf Dauer oder nur vorübergehend abmelden wollen, können Sie dies schriftlich formlos, per E-Mail oder im Onlineportal mitteilen. Dann erhalten Sie für das folgende Beitragsjahr auch keinen Meldebogen.