Aufgaben

Der Schutz vor Tierseuchen ist eine Aufgabe der Tierhalter. Tierseuchenkassen sind Solidargemeinschaften der Tierhalter, es gibt sie in allen Bundesländern.


In Sachsen wurde die Tierseuchenkasse 1992 gegründet.


Sie hat die Aufgabe, Entschädigungen festzusetzen und an die Tierhalter auszuzahlen.

Sie bietet Tiergesundheitsprogramme zur Teilnahme an. Im Rahmen dieser Programme werden Beihilfen zur Diagnostik oder zur Impfung geleistet.

Jeder Tierbesitzer kann die kostenlose Beratung durch den Tiergesundheitsdienst bei tiergesundheitlichen Problemen in seinem Tierbestand in Anspruch nehmen.

Die ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung ist eine wichtige seuchenhygienische Maßnahme. Die Tierseuchenkasse beteiligt sich an den, für die Beseitigung der Tierkörper, entstandenen Kosten.


Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge.


Die Tierseuchenkasse ist keine Tier-Versicherung. Gegen Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Unfall, Haftpflichtansprüche, Ertragseinbußen sowie wirtschaftliche Schäden infolge einer Seuche, für die nach dem Tiergesundheitsgesetz keine Entschädigung gewährt wird, kann sich der Tierhalter nur durch zusätzliche Versicherungen absichern.


Rund 46.000 Tierhalter sind bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gemeldet. Die Mitgliedschaft ist nicht freiwillig, sondern im Sinne der Tierseuchenbekämpfung und damit auch des Verbraucherschutzes gesetzliche Pflicht. Lesen Sie mehr dazu in der Rubrik Meldepflicht. Aktuelle Tier- und Tierhalterzahlen haben wir unter Statisiken zusammengefasst.


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