Für die Gewährung einer Entschädigung muss ein Antrag ausgefüllt werden.
Die Entschädigung ist beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt innerhalb von 30 Tagen zu beantragen. Bitte füllen Sie dazu das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie erforderliche Unterlagen bei.
Für die Beantragung erforderliche Unterlagen sind
- Antrag auf Entschädigung
- Nachweis der Seuche
- Dokumentation der Tötung