Adresse der Sächsischen Tierseuchenkasse
Um die Sächsische Tierseuchenkasse anschreiben zu können, müssen Sie im eBo Adressbuch nach "Sächsische Tierseuchenkasse" suchen und diese Adresse als Empfänger auswählen.
Was ist ein eBO?
Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) stellt im elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz einen sicheren Übermittlungsweg dar. Ein eBO kann von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen, insbesondere Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Firmen, Vereinen, juristischen Personen und sonstigen Vereinigungen genutzt werden.
Behörden und Rechtsanwälte können in ihrer Funktion kein eBO nutzen. Diese nutzen das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) bzw. das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Wie kann ich ein eBO erhalten?
Informationen zur Einrichtung und Nutzung des eBO erhalten Sie auf der Internetseite https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php. Hier ist insbesondere erforderlich:
- Software als Sende- und Empfangskomponente
Verschiedene kostenpflichtige Produkte sind verfügbar. Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Softwareherstellern. - Anlegung eines Postfachs
- Identifikationsprozess
- Authentifizierung
Was ist bei der Nutzung des eBO zu beachten?
Nach der Anmeldung in Ihrem eBO können Sie Dokumente elektronisch an die Sächsische Tierseuchenkasse übersenden.
Wichtig ist:
- Zulässig sind nur PDF-Dokumente oder TIFF-Dokumente, wenn Bilder nicht verlustfrei in ein PDF umgewandelt werden können.
- Ihr Schriftsatz muss mit Ihrem vollständigen getippten Namen z.B. „Max Mustermann“ als einfache elektronische Unterschrift (Signatur) enden oder eine qualifizierte elektronische Signatur aufweisen.
- Sofern bekannt, geben Sie bitte das Aktenzeichen der Sächsischen Tierseuchenkasse an.
Entstehen für die Nutzung des eBO Kosten?
Für die Nutzung der Software können Kosten entstehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Softwareherstellern.