Tierart und Anzahl, nach diesen und weiteren Faktoren wird die Beitragshöhe errechnet.
Die Höhe der Beiträge wird so bemessen, dass neben laufenden Ausgaben wie beispielsweise für die Beihilfen & Leistungen der Tierseuchenkasse auch Rücklagen für Entschädigungen, infolge von Tierseuchenausbrüchen, gebildet werden.
Beschlossen wird die Beitragshöhe vom Verwaltungsrat der Sächsischen Tierseuchenkasse und mit der Beitragssatzung im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
Außer bei Fischen und Bienen beziehen sich die Beiträge immer auf einzelne Tiere und werden pro Jahr erhoben.
Folgende Jahresbeiträge sind zu entrichten...
Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter oder Standort 5,20 EUR.
Statistiken und Auswertungen zu den von der Tierseuchenkasse eingenommenen Beiträgen erhalten Sie auch in unseren Jahresberichten.