Beitragshöhe

Tierart und Anzahl, nach diesen und weiteren Faktoren wird die Beitragshöhe errechnet.

Die Höhe der Beiträge wird so bemessen, dass neben laufenden Ausgaben wie beispielsweise für die Beihilfen & Leistungen der Tierseuchenkasse auch Rücklagen für Entschädigungen, infolge von Tierseuchenausbrüchen, gebildet werden.

Beschlossen wird die Beitragshöhe vom Verwaltungsrat der Sächsischen Tierseuchenkasse und mit der Beitragssatzung im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.

Außer bei Fischen und Bienen beziehen sich die Beiträge immer auf einzelne Tiere und werden pro Jahr erhoben.


Folgende Jahresbeiträge sind zu entrichten...

a) Kälber bis 6 Monate 1,80 EUR je Tier
b) Rinder über 6 Monate bis 2 Jahre 3,30 EUR je Tier
c) Rinder über 2 Jahre 3,30 EUR je Tier
a) Ferkel bis 30 kg (ab Geburt) 0,70 EUR je Tier
b) Zucht- und Mastschweine über 30 kg 1,10 EUR je Tier
c) Zuchtsauen (nach erster Belegung) 1,10 EUR je Tier
a) Junghennen bis 18. Lebenswoche (einschließlich Hähne und Küken) 0,023 EUR je Tier 
b) Legehennen ab 18. Lebenswoche (einschließlich Hähne) 0,06 EUR je Tier 
c) Legehennen - Eltern- und Großelterntiere (einschließlich Hähne), einschließlich Rassegeflügel 0,12 EUR je Tier
d) Masthähnchen (einschließlich Bruderhähne und Küken)  0,023 EUR je Tier 
e) Masthähnchen - Eltern- und Großelterntiere (einschließlich Küken), einschließlich Rassegeflügel 0,046 EUR je Tier
f) Puten (einschließlich Küken) 0,10 EUR je Tier
g) Puten - Eltern- und Großelterntiere (einschließlich Küken), einschließlich Rassegeflügel 0,20 EUR je Tier 
h) Enten (einschließlich Küken)   0,08 EUR je Tier 
i) Enten - Eltern- und Großelterntiere (einschließlich Küken), einschließlich Rassegeflügel 0,16 EUR je Tier
j) Gänse (einschließlich Küken) 0,08 EUR je Tier
k) Gänse - Eltern- und Großelterntiere (einschließlich Küken), einschließlich Rassegeflügel 0,16 EUR je Tier
l) Küken in Brütereien 0,04 EUR je Tier
m) Elterntierküken in Brütereien, einschließlich Rassegeflügel  0,08 EUR je Tier
a) Schafe und Ziegen bis einschließlich 9 Monate beitragsfrei
b) Schafe und Ziegen 10 bis einschließlich 18 Monate 0,90 EUR je Tier
c) Schafe und Ziegen ab 19 Monate 0,90 EUR je Tier
a) Ponys, Kleinpferde bis 148 cm Stockmaß (einschließlich Fohlen) 3,60 EUR je Tier
b) andere Pferde (einschließlich Fohlen) 5,70 EUR je Tier
a) Teichwirtschaften (Teichnutzfläche) (außer Salmoniden) 10,00 EUR/ha
b) Forellenbetriebe, Kreislaufanlagen und andere Aquakulturanlagen  
  • Speisefische
4,90 EUR/100 kg
  • Satzfische (Rf1 und andere)
9,80 EUR/1000 Stk.
  • Brutfische (Rf0-V und andere)
0,41 EUR/1000 Stk.
c) Kreislaufanlagen für Clarias 1,20 EUR/100 kg
je Volk 0,70 EUR

 

Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter oder Standort 5,20 EUR.


Statistiken und Auswertungen zu den von der Tierseuchenkasse eingenommenen Beiträgen erhalten Sie auch in unseren Jahresberichten. 

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