Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in Sachsen und Brandenburg

Nachdem im November 2019 die ersten an Afrikanischer Schweinepest (ASP) verendeten Wildschweine im Westen Polens nahe der deutschen Grenze gefunden wurden, wuchs die Gefahr der Ausbreitung dieser Tierseuche durch nach Deutschland einwandernde Wildschweine erheblich.

Am 10.9.2020 trat der erste amtlich bestätigte ASP-Fall bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in Brandenburg in der Gemeinde Schenkendöbern im Landkreis Spree-Neiße (in 7 km Entfernung zur polnischen Grenze) auf. Die ASP hatte fast 14 Jahre nach den ersten Fällen außerhalb Afrikas in der Hafenstadt Poti am Schwarzen Meer (April 2007) nun auch Deutschland erreicht.

In den regelmäßig vom Friedrich-Loeffler-Institut veröffentlichten qualitativen Risikobewertungen zur Einschleppung der Afrikanische Schweinepest wurden der Verlauf der Ausbreitung und die vermutlichen Ursachen sehr ausführlich dargestellt. In der Zusammenfassung vom Mai 2020 heißt es zur Verbreitung auf den asiatischen und europäischen Kontinent:

„Ab Juni 2007 breitete sich die ASP von Georgien aus in die Nachbarländer aus.“ (Die ASP wurde in die Nachbarländer Armenien, Aserbaidschan und die Russische Föderation eingeschleppt. Ende 2012 waren viele Ausbrüche der Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen in vielen Regionen des europäischen Teils der Russischen Föderation aufgetreten, nachfolgend in der Ukraine und Weißrussland.) „Seit 2014 tritt sie in den baltischen Staaten und Polen auf, 2017 breitete sie sich in die Tschechische Republik, nach Moldawien und nach Rumänien aus. Im Jahr 2018 wurden erste Fälle in Ungarn, Bulgarien und Belgien sowie in China gemeldet und im Jahr 2019 in der Slowakei, Serbien, Mongolei, Vietnam, Kambodscha, Nordkorea, Myanmar, Südkorea, Philippinen, Ost-Timor, Indonesien und Laos. Anfang 2020 trat ASP zum ersten Mal in Griechenland in einem Hausschweinebestand auf. Auch Indien verzeichnet seit Januar 2020 ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen.“


Eine wichtige Ursache zur Verbreitung der ASP über große Entfernungen ist der Mensch, der durch illegale Einfuhr oder das Verbringen von Lebensmitteln, die von infizierten Schweinen stammen, das Virus verbreitet. Durch Unachtsamkeit können solche kontagiösen Lebensmittel in Schweinbestände oder in die Umwelt gelangen und dadurch Haus- und Wildschweine infizieren (Tschechien und vermutlich Belgien). Wird das Virus in den Wildschweinbeständen endemisch, können infizierte Tiere das Virus durch Auswandern über etliche Kilometer weitertragen, wie es wahrscheinlich in Brandenburg und Sachsen der Fall war.


Bis zum Jahresende 2020 gab es in Brandenburg insgesamt 386 positive ASP-Nachweise bei Wildschweinen in insgesamt 3 Regionen, in denen jeweils ein gefährdetes Gebiet eingerichtet wurde. In jedem gefährdeten Gebiet wurden ein Kerngebiet um die Fundorte von Wildschweinen mit positivem Virusnachweis festgelegt, die von sogenannten weißen Zonen mit festen Zäunen umschlossen werden. Die Gebiete wurden insgesamt von einer Pufferzone umgeben. Die Pufferzone umschließt die gefährdeten Gebiete bis zur sächsischen Grenze.


Vom 01.01. bis zum 01.02.2021 wurden in Brandenburg weitere 209 Fälle nachgewiesen. Ausführliche Informationen zum ASP-Geschehen in Brandenburg sind unter nachfolgendem Link einsehbar:

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

Der erste ASP-Fall in Sachsen trat am 31.10.2020 bei einem gesund erlegten Wildschwein in der Gemeinde Krauschwitz im Landkreis Görlitz auf, östlich des sächsischen Wildabwehrzauns und der Grenze zu Polen.


Am 03.11.2020 hatte die Landesdirektion Sachsen (LDS) die erste Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanische Schweinepest erlassen. In der Allgemeinverfügung wurden das gefährdete Gebiet definiert, es ergingen Anordnungen an die Jagdausübungsberechtigten (Jagdverbot für alle Tierarten im gefährdeten Gebiet, verstärkte Fallwildsuche) sowie Anordnungen an die Allgemeinheit. Die Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen ist im gefährdeten Gebiet verboten. Über die Untersagung der Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen wird im Einzelfall durch die Landesdirektion Sachsen entschieden. Weitere positive ASP-Nachweise folgten, so dass am 9. Dezember 2020 neue Allgemeinverfügungen der LDS zur Erweiterung des gefährdeten Gebietes sowie der Pufferzone und weitere Anordnungen zur Tierseuchenverhütung und -bekämpfung (Afrikanische Schweinepest, ASP) erlassen wurden. Diese wurden durch die Allgemeinverfügungen vom 26. Januar 2021 mit erneuter Erweiterung des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone ersetzt, nachdem am 21.01.2021 ein positiver Wildschwein-Kadaver außerhalb des vormaligen gefährdeten Gebietes aufgefunden wurde

( https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=17312&art_param=810) .

Die Fläche des gefährdeten Gebiets hat sich dadurch auf 322 km2, die der Pufferzone auf 826 km2 vergrößert.

Vom Erstnachweis am 03.11.2020 bis zum 01.02.2021 wurden in Sachsen 19 ASP-Fälle nahe der polnischen Grenze zumeist östlich des Wildabwehrzaunes nachgewiesen.

Ausführliche Informationen zum ASP-Geschehen in Sachsen sind unter nachfolgendem Link einsehbar:

https://www.sms.sachsen.de/aktuelles-6610.html#a-6932


Die Afrikanische Schweinepest ist in der Wildschweinpopulation im Osten Deutschlands angekommen.

Umso wichtiger ist jetzt der Schutz der sächsischen Schweinehaltungen vor einer Einschleppung der ASP. Alle sächsischen Schweinehalter (auch solche mit nur ein oder zwei Schweinen) sind aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und eventuelle Schwachstellen zu beseitigen. Das folgende Schema gibt nochmals einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen die Schweinehalter beachten müssen, um ihren Bestand vor der ASP zu schützen.


Checkliste

 

Abbildung: Hinweise für Schweinehalter zum Schutz vor Tierseuchen (Download am Ende der Seite verfügbar)


Trotz aller Maßnahmen zur Biosicherheit bleibt die konsequente Untersuchung verendeter Schweine sowie Abortmaterial (Feten, tot geborenen Ferkel, Mumien und Blut von Sauen) das wichtigste Instrument, einen ASP-Viruseintrag frühzeitig zu erkennen. Die im Rahmen das Sektions- bzw. Abortprogramms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Sächsischen Tierseuchenkasse eingesandten Tiere und Abortblutproben werden routinemäßig auch auf anzeigepflichtige Tierseuchen, also auch auf ASP untersucht. Eine Einsendung ist jederzeit möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Hoftierarzt, Ihr zuständiges Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, den Schweinegesundheitsdienst.

Über den untenstehenden Link zum „TSIS- Tierseucheninformationssystem“ kann die chronologische Reihenfolge der ASP- Fälle in Deutschland nachverfolgt werden. Hier gibt es ebenfalls die Möglichkeit die Fälle auf einer Karte einzusehen:


Informationsschreiben & Merkblatt


Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind unter diesen Links zu finden

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