Jahresbericht 2016 - page 54

1 0 . A R B E I T S B E R I C H T D E S F I S C H G E S U N D H E I T S D I E N S T E S ( F G D )
Das seit 2006 bestehende KHV-Programm
wurde im letzten Jahr wieder den aktuellen
rechtlichen Bedingungen und Neuentwick-
lungen in der Umsetzung angepasst. Daraus
ergab sich die Umbenennung in KHV-Be-
kämpfungsprogramm. Das Programm dient
sowohl dem nachhaltigen Schutz der nicht
von der Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV-I)
betroffenen Fischbestände als auch der
Bekämpfung der Seuche in noch oder erneut
infizierten Fischhaltungsbetrieben. Die bereits
in der Vergangenheit erzielten Erfolge in der
KHV-I Bekämpfung in Sachsen sollen mit
der weiteren Umsetzung des Programmes
gesichert und fortgeführt werden. Unter
anderem können Maßnahmen nach Anlage 2
des Programms zur Behandlung KHV-positiver
abgefischter Teiche, einschließlich der Aus-
bringung von Branntkalk, gemäß Artikel 56
Absatz 1 a) der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 15. Mai 2014 (ABl. EU vom 20.5.2014)
unterstützt werden und sind nach der Richt-
linie des Sächsischen Staatsministeriums für
Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung
der Aquakultur und der Fischerei (Förderricht-
linie Aquakultur und Fischerei – RL AuF/2016
vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. S. 1815))
förderfähig. Antragsteller ist der Fischhal-
10.2 KHV-Bekämpfungsprogramm
Neufassung des gemeinsamen Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und
der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Prophylaxe und Bekämpfung der Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV-I) in säch-
sischen Fischhaltungsbetrieben (KHV-Bekämpfungsprogramm) vom 13. April 2016
tungsbetrieb (Aquakulturunternehmen).
Voraussetzung ist u.a. ein durch den Betrieb,
die zuständige Veterinärbehörde und den
Fischgesundheitsdienst erarbeitetes betrieb-
liches KHV-Bekämpfungskonzept.
Nach wie vor ist die Bereitschaft zur Teil-
nahme am Programm seitens der Betriebe
ungebrochen, nur einzelne Fischhaltungs-
betriebe gehen mit dem Problem der KHV-I
leichtfertig um.
Neben der Aufklärung und Beratung der
Fischhalter durch den Fischgesundheitsdienst
ist die klinische und labordiagnostische Un-
tersuchung der Fischbestände eine wichtige
Säule des KHV-Bekämpfungsprogramms.
Bestandsuntersuchungen zur Ermittlung des
KHV-Status werden in Sachsen bereits seit
2003 – damals zunächst im Rahmen eines
Vorläuferprogramms – durchgeführt. Dadurch
ergibt sich ein Überblick über die Entwicklung
der Seuchensituation im Verlauf der letzten
14 Jahre (Tabelle 1). Ebenso lang wie die
statistische Erhebung kann man auf das erste
Auftreten der Infektion in Nutzfischbestän-
den in Sachsen schließen. In den Jahren vor
2003 gab es nur vereinzelt Verdachtsfälle, die
im Nachhinein mit KHV-I in Zusammenhang
gebracht werden könnten.
Seit dem Jahr 2007 werden jährlich auf gleich
bleibend hohem Niveau etwa 60 ± 5 Betriebe
bzw. seuchenhygienisch komplett voneinan-
der getrennte Betriebsteile großer Unter-
nehmen auf das Vorkommen des Erregers
untersucht. Auch Zukäufe aus anderen Bun-
desländern oder EU-Mitgliedsstaaten werden
vorsorglich im Falle der nicht ausreichenden
Untersuchung im Herkunftsbetrieb auf das
Vorhandensein des KHV untersucht.
Dazu werden entweder am lebenden Tier,
insbesondere bei größeren oder wertvollen
Tieren, Kiemenbioptate entnommen oder
während der Sektion Kiemen- und Rumpfnie-
rengewebe verwendet. Das Material wird
an der Landesuntersuchungsanstalt für das
Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
(LUA) gemäß den jeweils geltenden Vorgaben
(Methodensammlung) des Nationalen Re-
ferenzlabors für Fischseuchen am Friedrich-
Loeffler-Institut (FLI), Insel Riems, auf KHV
untersucht. Das FLI empfiehlt, die Probenah-
me 24 bis 72 Stunden nach einer Stresssi-
tuation (z.B. Fangen, Umsetzen, Transport)
bzw. während oder kurz nach der Abfischung
durchzuführen. Dadurch werden eventuell
latent vorhandene und schwer diagnostizier-
bare Herpesviren kurzfristig aktiviert, was die
Nachweissicherheit erhöht.
Im Jahr 2016 wurde die KHV-I in 14 der 221
untersuchten Karpfenbestände nachge-
wiesen und amtlich festgestellt. Nur drei
KHV-positiv getestete Bestände waren zum
Zeitpunkt der Untersuchung klinisch unauf-
fällig. Zwei dieser Bestände stammten aus
endemischen KHV-Gebieten und verfügten
vermutlich über eine starke Immunität. Im
dritten Fall handelte es sich um einen aus
dem EU-Ausland zugekauften Bestand, der
bereits in den Sommermonaten durch ein er-
höhtes, auf Sauerstoffmangel in Verbindung
mit einer Blaualgenblüte zurückgeführtes,
Verlustgeschehen auffällig geworden war.
Der Betrieb hatte vor Jahren eine erfolg-
reiche KHV-Sanierung durchgeführt.
In fünf Beständen waren zwar KHV-typische
Symptome feststellbar, das Verlustgeschehen
verlief aber eher schleichend. Einer dieser
Bestände hatte bereits im Vorjahr hochgradige
KHV-bedingte Verluste zu verzeichnen, sodass
ihn vermutlich eine vorhandene Teil­immunität
Tab. 1: KHV-Untersuchungszahlen und amtliche Feststellungen sowie über den Sommer entsorgte
Menge Seuchenfisch in Sachsen 2003 - 2016
Fische
Jahr untersuchte
Betriebe/
Betriebsteile
Betriebe/-
teile mit amtl.
Feststellung
untersuchte
Bestände
Bestände
mit amtl.
Feststellung
Seuchen-
fisch TBA
Jun-Okt [t]
2003
25
3
80
5
2004
40
1
143
1
2005
36
7
194
28
2006
49
5
260
18
17,3
2007
57
14
324
83
88,9
2008
65
26
390
111
48,6
2009
60
24
413
68
78,7
2010
65
15
399
67
85,1
2011
62
18
325
71
93,0
2012
62
16
295
59
59,2
2013
60
10
281
34
53,1
2014
62
7
212
16
27,4
2015
61
5
185
9
22,5
2016
55
9
221
14
4,0
54
1...,44,45,46,47,48,49,50,51,52,53 55,56,57,58,59,60
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