Jahresbericht 2016 - page 52

Fische
1 0 . A R B E I T S B E R I C H T D E S F I S C H G E S U N D H E I T S D I E N S T E S ( F G D )
10.1 Fischgesundheitsprogramm
Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse
zur Bekämpfung von Fischseuchen – außer der Koi-Herpesvirus-Infektion – und Fischkrankheiten vom 13. November 2013
Das Programm beinhaltet grundsätzlich die Beratung zu und Untersuchung auf die nach Anhang IV Teil II der Richtlinie 2006/88/EG gelisteten
Erkrankungen der Salmoniden sowie damit im Zusammenhang stehende prophylaktische Maßnahmen zur Verhinderung der Seuchenein-
schleppung, epidemiologische Untersuchungen im Auftrag der zuständigen Behörden, Beratung von Behörden und Betrieben und die Ent-
wicklung sinnvoller Bekämpfungsstrategien. Außerdem dient es zur Erfassung wirtschaftlich bedeutsamer Erkrankungen der Fische.
» Erarbeitung und Durchführung der Pro-
gramme der TSK
» Beratung und Qualifikation der säch-
sischen Fischhalter
» Durchführung der Eigenkontrollen gemäß
§ 7 Fischseuchenverordnung auf Anfor-
derung von genehmigten Fischhaltungs-
betrieben
» Unterstützung der Veterinärämter bei
Tierschutzkontrollen, Kontrollen nach
Tierschutzschlachtverordnung, epidemi-
ologischen Erhebungen bei Fischseuchen
und Kontrollen nach §9 Fischseuchenver-
ordnung
» Vorbereitung und Realisierung wissen-
schaftlicher Projekte der TSK zur Immu-
nisierung von Regenbogenforellen gegen
die Furunkulose und zu Vorkommen und
Bedeutung des Carp Edema Virus (CEV) in
Sächsischen Karpfenbeständen
» Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbil-
dung von Fischwirtschaftsmeistern
» Übernahme von Vorträgen bei der Aus-
und Weiterbildung von Tierärzten sowie
Lehrtätigkeit bei veterinärmedizinischen
Studenten
» Gewährleistung der eigenen Fortbildung
als Fachtierärztinnen für Fische
» Regelmäßige Beiträge für den „Fischer
und Angler in Sachsen“ sowie Mitwir-
kung im Redaktionskollegium
» Mitarbeit in Ausschüssen sowie Arbeits-
gruppen
» Fachberatung der Veterinärbehörden
Sachsens und anderer Bundesländer
» enge fachliche Zusammenarbeit mit den
Referenzlaboratorien am Friedrich- Loeff-
ler-Institut (FLI), dem Paul- Ehrlich-Institut
(PEI), dem Institut für Tierhygiene und
öffentliches Veterinärwesen der Univer-
sität Leipzig sowie den Fischgesundheits-
diensten der anderen Bundesländer
» Mitwirkung bei Projekten der Universität
Leipzig und des LfULG
» Diagnostik und kurative Tätigkeit bei
Fischen unter Anwendung, Rezeptur und
Abgabe von Tierarzneimitteln
Tätigkeiten des Fisch­gesundheitsdienstes 2016 im Überblick:
Im Rahmen dieses Programmes werden
vorrangig die nach Fischseuchenverordnung
(FiSVO)
genehmigten
und nach Risikoniveau
eingestuften sächsischen Aquakulturbe-
triebe entsprechend ihrem Gesundheits- und
Hygienerisiko untersucht. Das beinhaltet
auch Untersuchungen zur Erlangung oder Auf-
rechterhaltung der Zulassung als VHS oder
IHN anerkannt seuchenfreies Kompartiment.
Wichtig zu wissen ist, dass die Untersu-
chungen nach § 7 FiSVO hauptsächlich auf
Anforderung
des Tierbesitzers durchge-
führt werden. Die Untersuchungsergebnisse
müssen bei den zumeist
jährlich
durchge-
führten Kontrollen nach § 9 FiSVO durch die
zuständigen LÜVA vorgelegt werden und sind
ein Kriterium für gutes Hygienemanagements
im Betrieb. Eine Probennahme von Fischen zur
labordiagnostischen
, meist virologischen,
Untersuchung ist nur bei Vorhandensein
von klinisch veränderten Fischen oder auf
Grund eines Verlustgeschehens bei dem nicht
eindeutig das Vorhandensein eines Fischseu-
chenerregers auszuschließen ist, zwingend
vorgeschrieben. Meist liegen aber auch
routinemäßige virologische Kontrolluntersu-
chungen im Interesse des Tierbesitzers. Dif-
ferentialdiagnostische Untersuchungen des
Fischbestandes auf sonstige Tierkrankheiten
(nicht Fischseuchen) liegen im alleinigen
Interesse des Tierbesitzers und sind für den
Tierbesitzer kostenpflichtig. In anderen Anla-
gen als genehmigten Aquakulturbetrieben, in
denen Fische in der Regel in kleinen Mengen
gehalten und nicht lebend in den Verkehr ge-
bracht werden, in Angelteichen oder bei An-
gelvereinen bzw. in öffentlichen Gewässern
werden Untersuchungen auf anzeigepflichtige
Fischseuchen nur nach Vorliegen eines kon-
kreten Verdachtsfalles oder Verlustgesche-
hens (z.B. Fischsterben) vorgenommen.
Untersuchungen auf die anzeigepflichtigen
Forellenseuchen Virale Hämorrhagische
Septikämie (VHS) und Infektiöse Hämatopoe-
tische Nekrose (IHN) wurden 2016 in 34 Sal-
moniden haltenden Betrieben und Verarbei-
tungsbetrieben ein- oder mehrmals jährlich
vorgenommen. Die untersuchten Fischarten
waren Äsche (Thymallus thymallus), Atlan-
tischer Lachs (Salmo salar), Bachforelle (Sal-
mo trutta), Bachsaibling (Salvelinus fontinalis)
bzw. Elsässer Saibling (Salvelinus alpinus x
fontinalis), Regenbogenforelle (Oncorhyn-
chus mykiss) sowie Hecht (Esox lucius). Aus
» 23.4.16 Gewässerwarteschulung Kriebstein,
„Fischsterben, Fischverluste oder Gewäs-
serverunreinigung?“
» 11.5.16 Amtstierärztefortbildung Meißen,
„CEV bedingte Erkrankung der Karpfen“
» 12.6.16 AVE-Angelcamp Niedergurig, „Fisch-
krankheiten“
» 17.11.16 Eurotier, Hannover, Treffpunkt
Aquakultur, „Vorbeugen statt behandeln“
Der FGD engagierte sich auch im Jahr 2016
aktiv in diversen Gremien, wie Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zum Tierseuchenbekämp-
fungshandbuch Fische, Ständige Impfkom-
mission (StiKo) am Friedrich-Loeffler-Institut,
Ausschuss Fische der Bundestierärztekam-
mer, DLG-Ausschuss Aquakultur, Redaktions-
kollegium der Zeitschrift Fischer & Angler in
Sachsen.
Dazu kamen umfangreiche Zuarbeiten für
Bundes-, Landes- und Regionalbehörden zu
Fragestellungen der Fischseuchenbekämp-
fung, Epidemiologie der Fischseuchen, der
Arzneimittelanwendung bei Fischen und des
Tierwohls beispielsweise bei Transport und
Schlachtung.
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