Jahresbericht 2016 - page 48

Geflügel
9 . A R B E I T S B E R I C H T D E S G E F L Ü G E L G E S U N D H E I T S D I E N S T E S ( G G D )
9.3 Programm zur serologischen Kontrolle der Impfung gegen die Newcastle Disease
Programm zur serologischen Kontrolle der Impfung gegen die Newcastle Disease vom 03.12.2012
Nach § 7 Absatz 1 der Geflügelpestverordnung von 2005 sind alle Hühner- und Truthühnerbestände einschließlich der Kleinstbestände unter
ständigem Impfschutz gegen die Newcastle Disease zu halten.
In Abhängigkeit vom eingesetzten Impfstoff sind dazu regelmäßige Wiederholungsimpfungen notwendig.
Leider erbrachten die Folgeuntersuchungen
weitere positive Tiere, so dass der eine Be-
stand viermal untersucht werden musste, bis
alle verbliebenen Tiere negativ waren. Der Fall
zeigt, dass eine latente Infektionsgefahr mit S.
Gallinarum und S. Pullorum besteht. Der GGD
empfiehlt eine regelmäßige Untersuchung vor
Zuchtbeginn, um die Gefahr einer seuchenar-
tigen Ausbreitung zu minimieren. Ziel sollte es
sein, die Pullorumuntersuchung wieder fest in
die Gesundheitsprogramme der Rassegeflügel-
züchter zu etablieren.
Neben den Untersuchungen an der LUA, die
durch den GGD veranlasst wurden, gab es
2016 noch weitere Bestandsuntersuchungen
in 11 Vereinen durch die betreuenden Tierärz-
te. Da die Frist für die Beihilfeanträge noch
nicht abgelaufen ist, kann hier noch keine
Aussage über den Umfang der Untersu-
chungen gemacht werden.
Im Rahmen des Programms wurden im letzten
Jahr insgesamt 3872 Blutproben aus 293 Be-
ständen auf Antikörper gegen die Newcastle
Disease (ND) untersucht, um den gesetzlich
vorgeschriebenen Impfschutz gegen die ND
zu kontrollieren.
Die Anzahl und die Verteilung der zu beproben-
den Haltungen in den verschiedenen Produk-
tionsrichtungen und Bestandsgrößen wurde
wieder aus den bei der Tierseuchenkasse
gemeldeten Beständen ermittelt (siehe Tab. 3).
Die Legehennenhaltungen ab 2000 Tiere
wurden wie bisher durch den Geflügelgesund-
heitsdienst beprobt. Rassegeflügelbestände
und Legehennenhaltungen unter 2000 Tiere
wurden durch die zuständigen Lebens-
mittelüberwachungs- und Veterinärämter
ausgewählt und auf deren Veranlassung
beprobt. Die größeren Legehennenbestände
hatten wie in den Jahren zuvor hohe bis sehr
hohe Antikörpertiter, die auf einen guten
Impfschutz schließen lassen. Bei 4 Bestän-
den streuten die Titer so stark, dass daraus
eine hohe Abweichung vom errechneten
Mittelwert resultierte. In diesen Fällen wurde
trotz der hohen Mittelwerte eine Nachimp-
fung empfohlen. Bei den Untersuchungen der
Blutproben aus Rassegeflügelhaltungen fielen
4 Bestände mit niedrigen Antikörpertitern
auf. Von den 158 beprobten Kleinbeständen
waren 13 Haltungen auffällig, was wie im
letzten Jahr einer Quote von 7 % entspricht.
Die auffälligen Haltungen wurden aufge-
fordert, eine Nachimpfung ihrer Bestände
zu veranlassen. Die Proben von den 20
Masthähnchenbeständen wurden während
der Schlachtung gezogen. Die Mastbestände
zeigten zwar niedrige, jedoch noch ausrei-
chende Antikörpertiter. Da in Sachsen der
Schlachthof für Puten geschlossen wurde,
konnten somit keine Proben mehr während
der Schlachtung gezogen werden. Die ange-
strebten Untersuchungen von 15 Beständen
konnten nicht erreicht werden. Es wurden
lediglich 5 Herden im Mastbetrieb beprobt.
Die Untersuchungen zeigten in einem Be-
stand einen schwachen Impfschutz. Durch
das Programm konnte der Impfschutz gegen
die Newcastle Disease in den auffälligen
Haltungen aufgefrischt werden, so dass ein
bestandsübergreifender Schutz für kleine und
größere Geflügelhaltungen gewährleistet ist.
serologische ND Untersuchungen 2016
Bestände Blutproben
Haltungen
20 – 99 Lege-
hennen
158
1.578
Haltungen
100 – 1999
Legehennen
22
775
Haltungen
ab 2000 Lege-
hennen
(Teilbestände)
14
451
Rassegeflügel
ab 20 Tiere
74
400
Masthähnchen
ab 5000 Tiere
20
598
Mastputen ab
500 Tiere
5
70
Gesamt
293
3.872
Tab. 3: Verteilung der beprobten Haltungen
0
5
10
15
20
25
30
35
0 - 2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Haltungen
ND - Durchschnittstiter (log-Stufen)
158 Kleinhaltungen / 74 Rassehaltungen
negativ
schwach
ausreichend
Umrechnung
in HAH Stufen:
1 = 1:1
2 = 1:2
3 = 1:4
4 = 1:8
5 = 1:16
6 = 1:32
7 = 1:64
8 = 1:128
9 = 1:256
10 = 1:512
11 = 1:1024
negativ
schwach
ausreichend
Abb. 6: Verteilung der Klein- und Rassegeflügelbestände nach der Höhe der durchschnittlichen Antikörpertiter
48
1...,38,39,40,41,42,43,44,45,46,47 49,50,51,52,53,54,55,56,57,58,...60
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