Jahresbericht 2016 - page 55

Fische
1 0 . A R B E I T S B E R I C H T D E S F I S C H G E S U N D H E I T S D I E N S T E S ( F G D )
vor größeren Ausfällen geschützt hat. Vier
Bestände befanden sich in einem Gebiet mit
endemischer KHV-Verbreitung. Auch hier
kann vermutet werden, dass die betroffenen
Fischbestände bereits vorher, u.U. unbemerkt
Kontakt zum KHV hatten und damit eine
Teilimmunität aufbauen konnten. Teilwei-
se handelte es sich um Nachkommen von
sogenannten „durchseuchten“ Laichern. Ob
dadurch auch ein positiver Effekt bei der Über-
lebensrate genetisch verankert sein könnte, ist
gegenwärtig eher spekulativ. Auch Anpassung
des Virus in einem Gebiet mit endemischer
Virusverbreitung und durchgeführte Teilsanie-
rungen könnten als Ursache für eine geringere
Verlustrate in Betracht gezogen werden.
Bei sechs infizierten Beständen musste der
klassische Verlauf der KHV-I mit hochgradi-
gen Verlusten über einen Zeitraum von ca.
zwei Wochen festgestellt werden. In vier Fäl-
len mit größeren Karpfen (dreimal K1-2, ein-
mal K2-3) handelte es sich um kleine Teiche
mit einer Fläche von 0,1 bis 3,4 ha mit gerin-
ger Besatzdichte. Dadurch sind trotz etwa
80%iger Verlustrate insgesamt relativ wenige
Tiere verendet. Einer dieser Karpfenbestände
mit vergleichbar hohen Verlusten befand sich
in einem nicht ablassbaren Teich, in dem u.U.
nicht abgefischte Karpfen aus den Vorjahren
zum Vorhandensein des KHV geführt haben
könnten. Der 2016 zugekaufte K1 Bestand
stammte aus einem absolut unverdächtigen
KHV freien Betrieb. Die beiden anderen Fälle
betrafen K0-1-Bestände, bei denen ein Ab-
lesen von Kadavern aufgrund ihrer geringen
Größe und großen Anzahl kaum möglich ist.
Unter anderem aus diesen Gründen liegt die
über den Sommer 2016 entsorgte Menge
Seuchenfisch mit 4 t deutlich niedriger als in
den Vorjahren.
Betroffen von der KHV-I waren neun von
55 untersuchten Betrieben/ Betriebsteilen.
Damit liegen die Zahlen sowohl für Betriebe
als auch für Bestände mit amtlicher KHV-
Feststellung zwar leicht über denen des Vor-
jahres, sind aber im längerfristigen Vergleich
immer noch auf niedrigem Stand.
Sie deuten jedoch auch darauf hin, dass die
Gefahr noch nicht gebannt ist und mehr An-
strengungen erforderlich sind, um die Seuche
und die durch sie verursachten wirtschaft-
lichen Schäden weiter zurückzudrängen. Es
kann nicht ausgeschlossen werden, dass wir
uns wieder am Anfang einer Kurve nach oben
befinden.
Deshalb sind aus Sicht des Fischgesund-
heitsdienstes (FGD) folgende Punkte 2017
besonders wichtig:
1. Erhöhte Teilnahme der Betriebe am KHV-
Bekämpfungsprogramm bzw. Stärkung
des Willens zur Eigenkontrolle mit Stei-
gerung der Untersuchungsbereitschaft
zwecks Beibehaltung, besser Erhöhung
der Untersuchungszahlen
2. Stärkung des seuchenhygienischen Be-
wusstseins der Fischhalter bei nationalen
und internationalen Handelskontakten
3. Untersuchung von Satzfischbeständen vor
dem Verkauf bzw. vor dem Zukauf
4. Verwendung von Anlagenpässen
5. Beachtung der Seuchenkategorien beim
Handel mit Brut und Satzfischen
6. regelmäßige und gewissenhafte Desin-
fektion von Fahrzeugen, Gerätschaften,
Schutzkleidung
7. unverzügliche Meldung von Fischverlusten
an LüVa und FGD
8. offener Umgang mit Verdachtsfällen
9. Bereitschaft betroffener Tierhalter zur
gemeinsamen Entwicklung von KHV-Be-
kämpfungskonzepten mit LüVa und FGD
10. Nutzung von Förderungen durch das
SMUL bzw. den EMFF auf Grundlage der
Richtlinie AuF/2016 für Sanierungsmaß-
nahmen im Rahmen des KHV-Bekämp-
fungsprogrammes
11. Teilnahme von weiteren Betrieben an Ver-
fahren zur Erlangung der EU-anerkannten
KHV-Freiheit (Kategorie I)
Ein besonderer Erfolg im Jahr 2016 war die
EU-Anerkennung der Seuchenfreiheit bezüg-
lich KHV-I (Kategorie I) für zwei sächsische
Karpfenteichwirtschaften (Abb. 6 und 7). Es
handelt sich dabei deutschlandweit um die
ersten
und bisher einzigen Fischhaltungs-
betriebe, denen die Kategorie I für KHV
anerkannt wurde und die auch gleichzeitig
für KHV-I empfängliche Fischarten (Karpfen)
halten. Nach einem für Fischhalter, LüVa und
FGD aufwändigen Antragsverfahren sowie
Untersuchungen über vier Jahre hat sich
die Arbeit letztendlich ausgezahlt. Um die
regionale und überregionale Versorgung mit
sicher KHV-freien Satzfischen zu verbes-
sern, wäre es wünschenswert, dass weitere
Betriebe die Kategorie I für KHV anstreben.
Voraussetzungen dafür sind u.a. ein seuchen-
hygienisches Konzept auf hohem Niveau,
Quell- oder Brunnenwasserversorgung bzw.
ein karpfen- oder seuchenfreier Oberlauf, Vor-
richtungen zum Schutz vor Überschwemmung
und dem Eindringen von Wildfischen, mög-
lichst eigener Laichfischbestand oder Zukauf
ausschließlich aus Kategorie I, regelmäßige
klinische und labordiagnostische Untersu-
chungen auf KHV mit negativem Ergebnis.
Die Unterstützung der sächsischen Fisch-
haltungsbetriebe bei der Erlangung der
Kategorie I, bei Prophylaxe, Untersuchung
und Bekämpfung der KHV-I ist ein besonders
Anliegen des FGD.
Abb. 7: Zulaufwehr und Hochwasserschutz
Karpfenteichwirtschaft der Kategorie I
Abb. 6: eingezäunte Laichfischhaltung und Dubischanlage einer Karpfenteichwirtschaft
der Kategorie I bezüglich KHV-I
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1...,45,46,47,48,49,50,51,52,53,54 56,57,58,59,60
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