Jahresbericht 2016 - page 45

9. Arbeitsbericht des
Geflügelgesundheitsdienstes (GGD)
9 . A R B E I T S B E R I C H T D E S G E F L Ü G E L G E S U N D H E I T S D I E N S T E S ( G G D )
Geflügel
Alle Jahre wieder …? Seit November 2016
hält die Vogelgrippe Sachsen, Deutschland
und Europa in Atem. In Deutschland kam
es nach anfänglicher Konzentration der
Erregernachweise bei verendeten Wasser-
vögeln in Küstenregionen und am Bodensee
zu einer Verbreitung eines hochansteckenden
Influenzavirus über das ganze Land. Infolge
dieser Ausbreitung kam es auch zu etlichen
Ausbrüchen der Geflügelpest bei gehaltenen
Vögeln. Bei dem Erreger handelt es sich
hauptsächlich um das hochpathogene Aviäre
Influenzavirus H5 N8. Im Verlauf dieses
Seuchenzuges musste in Deutschland bis zum
01. März 2017 bei 1121 Wildvögeln und bei
89 Haltungen von Wirtschaftsgeflügel und
sonstigen Vogelhaltungen der Nachweis von
Aviären Influenzaviren registriert werden. Lei-
der waren auch in Sachsen eine Putenhaltung
und zwei Tierparks betroffen. Dabei handelt
es sich erst um eine Zwischenbilanz, da zum
Zeitpunkt der Erstellung des Artikels noch
kein Rückgang des Seuchengeschehens ab-
zusehen war. Aus der Abbildung 1 können Sie
den chronologischen Verlauf der Nachweise
von Vogelgrippe bei tot aufgefundenen Wild-
vögeln pro Monat entnehmen. Die schnelle
landesweite Aufstallungspflicht konnte bisher
eine flächenbrandartige Ausbreitung der
Geflügelpest verhindern. Jedoch zeigen die
aufgetretenen Geflügelpestfälle bei reinen
Stallhaltungen, dass das Infektionsrisiko
sehr hoch ist. Um das Risiko der Infektion
mit Erregern der Geflügelpest zu minimieren,
sollten alle Hygienemaßnahmen zur Abschir-
mung und Seuchenprävention überprüft und
optimiert werden. Ziel muss es sein, den
Eintrag durch konsequente Biosicherheit zu
vermeiden.
Auf unserer Internetseite
.
de/Geflügelgesundheit finden Sie unter dem
Artikel
„Geflügel­pest – Maßnahmen zur
Minimierung des Infektionsrisikos“
Ausführungen zur Biosicherheit, die Ihnen
dazu dienen sollen, die eigene Betriebshy-
giene zu überprüfen, vorhandene Defizite zu
erkennen und zu beseitigen. Unabhängig von
den aufgeführten Empfehlungen sind die Vor-
gaben der geltenden Geflügelpestverordnung
einzuhalten.
Ansonsten stand die Geflügelwirtschaft auch
im Jahr 2016 im Fokus von Tierschutz und
Tierwohl. Die Vereinbarung der Geflügelwirt-
schaft mit dem Bundesministerium für Ernäh-
rung und Landwirtschaft zu einer „freiwilligen
Selbstverpflichtung zu mehr Tierwohl“ mit
dem Verzicht auf das Kupieren der Schnabel-
spitze bei Hühnern ab dem 01.01.2017 hatte
schon in der zweiten Jahreshälfte Verände-
rungen des Managements zur Folge. Bisher
ist jedoch nicht absehbar, ob der Verzicht des
Schnabelkupierens ein höheres Tierwohl zur
Folge hat und ob es gelingt, Verhaltensstö-
rungen, wie Federpicken und Kannibalismus
zu vermeiden. Die Aufstallungspflicht wegen
der Geflügelpest führte besonders bei Her-
den, die bisher die Auslaufhaltung gewohnt
waren, zu Stresssituationen, die in einzelnen
Fällen in Kannibalismus gipfelten. In solchen
Situationen ist es wichtig, Maßnahmen
gegen Kannibalismus rechtzeitig einzulei-
ten. Auch dazu empfehle ich den Artikel auf
unserer Internetseite
„Aufstallungspflicht
– Verhaltensstörungen vermeiden und
gegensteuern“.
Trotz dieser auftretenden existenziellen Bedro-
hung galt es, die laufenden Aufgaben aus den
bestehenden Projekten und Programmen zu er-
füllen, so dass der Geflügelgesundheitsdienst
auch ohne Vogelgrippe intensiv ausgelastet
war. Der GGD führte im letzten Jahr 143 Be-
triebsbesuche durch (siehe Tab. 1). Die meisten
Besuche erfolgten wieder im Rahmen des
Programms zur Reduktion der Salmonellen­
prävalenz in sächsischen Geflügelhaltungen.
Die Beratungen umfassten neben der Optimie-
rung der Haltungs- und Produktionshygiene
auch Aspekte aktueller Gesundheitsprobleme
und Krankheitsprophylaxe. Das Projekt der
Sächsischen Tierseuchenkasse zur „Erfas-
sung der endoparasitären Belastungen von
Legehennen in sächsischen Hühnerhaltungen
und deren Auswirkungen auf die Leistung der
Tiere“ wurde erfolgreich abgeschlossen und
durch eine Studentin der HTW im Rahmen
einer Bachelorarbeit ausgewertet und veröf-
fentlicht. Ebenso wurde das Projekt „Praxis­
erprobung zum Verzicht auf das Kupieren von
Schnäbeln bei Legehennen“ des Landesamts
für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, das
der Geflügelgesundheitsdienst veterinärme-
dizinisch begleitete, nach zwei Jahren erfolg-
reich abgeschlossen. Aus den Ergebnissen der
Projekte gilt es jetzt praxistaugliche Empfeh-
lungen für Legehennenhalter zu erstellen.
Die dem GGD übertragenen hoheitlichen
Tätigkeiten, wie amtliche Salmonellenkon-
trollen oder die Entnahme der Blutproben
im Rahmen des AI Hausgeflügelmonitorings
wurden wieder in enger Zusammenarbeit mit
den Veterinärämtern der Kreise geplant und
durchgeführt. Allen Kollegen und Kolleginnen
nochmals herzlichen Dank für die Unterstüt-
zung. Von den untersuchten 584 Blutproben
aus 44 Beständen waren zwei Proben aus
einem Entenbestand H5 positiv. Die Tiere
waren jedoch bei der Virusuntersuchung
über Rachen- und Kloakentupfer negativ, so
dass keine Restrik­tionsmaßnahmen nach der
Geflügelpestverordnung durchgeführt werden
mussten.
Für die Jahre 2017 und 2018 sind zwei neue
Projekte geplant, die zum einen die Verbrei-
tung von Histomonaden bei Legehennen in
Freilandhaltungen und zum anderen Infekti-
onen mit Mykoplasmen in Hühnerhaltungen
untersuchen. Beide Projekte werden in aus-
gewählten Betrieben durchgeführt.
Um die Gefahr einer Einschleppung von
Krankheitserregern zu minimieren, ist regel-
mäßig die Haltungs- und Produktionshygiene
zu überprüfen und zu optimieren. Bei Bedarf
Geflügel-
gesundheits-
dienst
Herr
Roland Küblböck
Fachtierarzt für
Geflügel, Wild-, Zier-
und Zoovögel
Sächsische Tierseuchenkasse
Brückenstr. 2
09322 Penig
Telefon: 0351 80608-73
Fax:
0351 80608-79
Mobil: 0171 4836087
E-Mail:
45
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