anzeigepflichtige Tierseuchen

Auszug der anzeigepflichtigen Tierseuchen


Unter Tierseuchen versteht man alle Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Haustieren (von Menschen gehaltene Tiere einschließlich der Bienen, jedoch ausschließlich der Fische) oder Süßwasserfischen oder bei anderen Tieren auftreten und auf Haustiere oder Süßwasserfische oder Menschen (Zoonosen) übertragen werden können.

Eine besondere Bedeutung kommt dabei den anzeigepflichtigen Tierseuchen zu.

Dabei handelt es sich um Tierseuchen, gegen die Maßnahmen Einzelner nicht wirksam sind, die eine volkswirtschaftliche Bedeutung haben oder die die menschliche Gesundheit gefährden. Damit Seuchenausbrüche frühzeitig erkannt und mit staatlichen Maßnahmen bekämpft werden können, bevor sich die Tierseuche weiterverbreitet, unterliegen diese Tierseuchen der Anzeigepflicht.

Alle Tierhalter und alle Personen, die mit Tieren umgehen, sind verpflichtet, bereits bei einem Tierseuchenverdacht das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich zu informieren.

Alle anzeigepflichtigen Tierseuchen sind in der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt. Die Liste umfasst auch solche Tierseuchen, die in der Bundesrepublik Deutschland noch nie oder seit langer Zeit nicht mehr vorgekommen sind. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL) ist ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die Anzeigepflicht auch für weitere Tierseuchen einzuführen oder für einzelne Tierseuchen wieder aufzuheben.

Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es noch die meldepflichtigen Tierkrankheiten. Die Meldepflicht ist für solche Tierkrankheiten eingeführt worden, die praktische Bedeutung gewinnen können, gut zu diagnostizieren sind und mit geeigneten, gegebenenfalls auch staatlichen Maßnahmen bekämpft werden können. Über ihr Auftreten und ihre Verbreitung muss ein ständiger Überblick vorhanden sein. Veterinäruntersuchungsämter, Tiergesundheitsämter oder sonstige öffentliche oder private Untersuchungsämter sowie Tierärzte, die eine meldepflichtige Krankheit feststellen, sind zur Meldung verpflichtet. Es wird erst die nachgewiesene Erkrankung gemeldet.

Im Folgenden findet sich eine Auswahl hierzulande bedeutender anzeigepflichtiger Tierseuchen:


  • Aujeszkysche Krankheit
  • Blauzungenkrankheit (BTV)
  • Bovine Herpes Virus Typ 1-Infektion (alle Formen) (OIE-Referenzlabor)
  • Bovine Virus Diarrhoe (BVD) 
  • Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen (OIE-Referenzlabor)
  • Enzootische Leukose der Rinder
  • Lungenseuche der Rinder
  • Maul- und Klauenseuche
  • Rauschbrand
  • Rinderpest
  • Salmonellose der Rinder
  • Tollwut
  • Transmissible Spongiforme Enzephalopathien
  • Trichomonadenseuche der Rinder
  • Tuberkulose der Rinder (Mycobakterium bovis und Mycobakterium caprae)
  • Vibrionenseuche der Rinder
  • Rifttal-Fieber
  • Stomatitis vesicularis
  • Aujeszkysche Krankheit
  • Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen (OIE-Referenzlabor)
  • Maul- und Klauenseuche
  • Schweinepest
  • Tollwut
  • Vesikuläre Schweinekrankheit
  • Afrikanische Schweinepest (ASP)
  • Stomatitis vesicularis
  • Geflügelpest
  • Newcastle-Krankheit
  • Niedrigpathogene aviäre Influenza bei einem gehaltenen Vogel
  • Infektion mit dem West-Nil-Virus bei einem Vogel oder Pferd
  • Blauzungenkrankheit (BTV)
  • Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen (OIE-Referenzlabor)
  • Infektiöse Epididymitis (Brucella ovis)
  • Maul- und Klauenseuche
  • Pockenseuche der Schafe und Ziegen
  • Rauschbrand
  • Tollwut
  • Transmissible Spongiforme Enzephalopathien
  • Pest der kleinen Wiederkäuer
  • Rifttal-Fieber
  • Beschälseuche der Pferde
  • Rotz
  • Tollwut
  • Afrikanische Pferdepest
  • Infektion mit dem West-Nil-Virus bei einem Vogel oder Pferd
  • Pferdeenzephalomyelitis (alle Formen außer Borna)
  • Stomatitis vesicularis
  • Amerikanische Faulbrut (NRL für Bienenkrankheiten)
  • Befall mit Kleinem Bienenbeutenkäfer (Aethina tumida)
  • Befall mit Tropilaelaps-Milbe (NRL für Bienenkrankheiten)
  • Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden (IHN)
  • Koi Herpesvirus-Infektion der Karpfen (KHV)
  • Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden (VHS)
  • Ansteckende Blutarmut der Lachse (ISA)
  • Epizootische Hämatopoetische Nekrose (EHN) - exotische Fischseuchen

Weiterführende Informationen erhalten sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. 


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