Varroose

Die Varroose der Honigbienen wird durch die Milbe Varroa jacobsoni hervorgerufen.


Sie verursacht Schäden an erwachsenen Bienen und der Bienenbrut. Sie kann mehrere Jahre unerkannt in einem Bienenvolk parasitieren, ehe es nach Überhandnehmen des Milbenbefalles zu Krankheitserscheinungen und starken Verlusten bei den Bienenvölkern kommt. Die Varroa-Milbe ist in der gesamten Bundesrepublik Deutschland verbreitet.


Rechtsgrundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, und Familie zur Bekämpfung der Varroatose bei Honigbienen vom 12. Oktober 1994 (SächsABl. S. 1363), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 26. November 2013 (SächsABl. SDr. S. 911)

 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Bekämpfung der Varroatose bei Honigbienen


Höhe der Beihilfe

Der Imker erhält:

  • 1 Liter Ameisensäure (60%ig) je 2 bei der TSK gemeldeten Völkern oder
  • 0,5 Liter Oxalsäuredihydrat- Lösung (3,5%ig) je 10 bei der TSK gemeldeten Völkern oder
  • ein Thymolpräparat* je bei der TSK gemeldetem Volk (Abgabemenge in Abhängigkeit von der Packungsgröße) für eine Behandlung.

* Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der Abpackungsgröße dazu kommen kann, eine Mindestvölkerzahl vorausgesetzt wird. Nähere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.   


Voraussetzungen

Die Imker geben ihre Bestellung bis zum 15. April des laufenden Haushaltsjahres beim zuständigen LÜVA ab. Spätere Bestellungen können nicht berücksichtigt werden. Grundlage für die Bestellung ist der Nachweis der Beitragszahlung für die an die TSK gemeldeten Völker. Das LÜVA übergibt die Bestellung an die TSK bis 15. Mai des laufenden Haushaltsjahres aufgelistet nach Namen und Adressen der Imker. Die Unterteilung erfolgt nach den Vorgaben der TSK im jeweiligen Jahr. Die Auslieferung der Medikamente wird über die LÜVÄ vorgenommen.

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