Biosicherheit in Pferdeställen – lästig, aber notwendig

gerötete Bindehaut als mögliches Anzeichen einer Infektion

Das Auftreten von Infektionskrankheiten beim Pferd wie z. B. Druse, Influenza oder West-Nil-Virus wirft immer wieder die Frage auf, wie man seine Tiere vor der Ansteckung schützen kann. Im Folgenden soll dazu ein Überblick gegeben werden.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert als Biosicherheit die Eindämmungsprinzipien, Technologien und Praktiken, die den Kontakt mit Pathogenen und Giften sowie deren Freisetzung verhindern sollen.

Unter Pathogenen versteht man potentiell krankmachende Erreger wie z. B. Bakterien (Druse), Viren (Influenza, Herpesviren), Pilze oder Parasiten.

Die Übertragung der Krankheitserreger von Pferd zu Pferd kann direkt oder indirekt erfolgen.

Die direkte Übertragung geschieht vorrangig über Tröpfcheninfektionen z. B. durch gegenseitigen Schleimhautkontakt oder durch Niesen bzw. Einatmen von erregerhaltiger Luft. Auch beim Deckakt bzw. Besamen können Keime direkt von einem Pferd auf das andere übergehen.

Die indirekte Übertragung ist an einen Träger gebunden ohne, dass die Tiere unmittelbar zusammen stehen müssen. Das können z. B. Erreger an der Kleidung, der Ausrüstung, im Wasser, im Futter oder an Fahrzeugen sein. Eine häufige Übertragungsform ist auch die über blutsaugende Insekten (z. B. Mücken, Gnitzen, Bremsen).


Wenn man seinen Pferdebestand vor der Einschleppung von Krankheiten schützen möchte, muss man die Antworten auf folgende Fragen kennen:

  • Auf welchen Wegen können Krankheitserreger in einen Pferdebetrieb gelangen?
  • Woran lässt sich die Einschleppung einer Krankheit in den Bestand schnell erkennen?
  • Wie kann das Risiko der Einschleppung und Verbreitung so gering wie möglich gehalten werden?

Die Risiken lassen sich dabei hauptsächlich in drei Bereiche einteilen:

  1. Betrieb
  2. Pferde
  3. Menschen

Der Betrieb sollte im Idealfall umzäunt und mit einem Einfahrtstor versehen sein. Ein Schild sollte Fremde oder zufällige Besucher anhalten, sich bei dem Stallverantwortlichen anzumelden, wenn sie den Betrieb betreten wollen. Möglichst sollten Personen keinen Schleimhautkontakt mit den Pferden haben, d. h. diese nicht am Maul oder den Nüstern berühren. Für Fahrzeuge sollte ein Parkplatz ausgeschildert sein. Ganz wichtig ist es, einen Quarantäne- und/oder Krankenstall zu haben. Hier werden Neuankömmlinge vor Zustallung zu den anderen Pferden 2 – 3 Wochen auf Krankheitsanzeichen beobachtet bzw. auch getestet oder frisch erkrankte Tiere von den gesunden isoliert. Bevor ein neues Pferd in den Stall kommt, sollte man sich darüber informieren, ob in dem alten Stall Anzeichen einer ansteckenden Krankheit vorhanden sind bzw. waren. Im Zweifelsfall kann man sich von dem betreuenden Tierarzt ein Gesundheitserklärung ausstellen lassen. Auch sollten der Impfstatus sowie das Datum der letzten Entwurmung kontrolliert werden. Die Untersuchung des Pferdes auf Antikörper gegen die Ansteckende Blutarmut ist ratsam. Bei Nutzung des entsprechenden Programms der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) übernimmt diese die Laborkosten in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA).


Anzeichen einer ansteckenden Krankheit können sein:

  • Schläfrigkeit, Unlust, Apathie
  • Fieber
  • Husten, erhöhte Atemfrequenz
  • Durchfall
  • abnorme Bewegungsabläufe wie z. B. Schwanken, Stolpern, Kreisbewegungen
  • Hautveränderungen, Schwitzen
  • Ausfluss aus Nüstern, Augen, Geschlechtsorganen
  • geschwollene und schmerzhafte Lymphknoten
  • angelaufene Beine

In Bezug auf die Pferde ist darauf zu achten, dass für jedes Einzeltier getrennte Ausrüstungen (z. B. Putzzeug, Gamaschen, Decken, Satteldecken, Gebisse usw.) vorhanden sind, die regelmäßig gereinigt bzw. gewaschen werden. Gastpferde sind von den anderen getrennt zu halten. Eine Gruppeneinteilung nach Alter und Verwendung ist auf alle Fälle zweckmäßig. So sollten Jungtiere getrennt von tragenden Stuten gehalten werden und Turnierpferde getrennt von den Freizeitpferden.

Neueinstallungen werden idealerweise einer Quarantäne von 2 – 3 Wochen unterzogen. In der Zeit wird täglich der Gesundheitszustand überprüft (Temperatur messen, Futter- und Wasseraufnahme, Befinden des Pferdes, Kotbeschaffenheit, Anzeichen für eine Krankheit). Zusätzlich können die Tiere vom Tierarzt auf spezielle Krankheitserreger getestet werden. Die Kosten für die Labordiagnostik in der LUA können über das Programm Infektionsdiagnostik der TSK abgerechnet werden.

Allgemeine Sauberkeit und Hygiene zählen ebenfalls zur Biosicherheit im Pferdestall; dazu gehören das tägliche Putzen und Kämmen bzw. Bürsten, das Hufe-Auskratzen sowie die regelmäßige Hufpflege.


Um das Risiko der indirekten Übertragung von Krankheitserregern durch Insekten einzudämmen können folgende Maßnahmen greifen:

  • Aufstallung der Pferde während der Dämmerung, da das die Hauptflugzeit der Insekten ist
  • ringsum geschlossene Weideunterstände anbieten, weil Insekten diese meiden
  • keine Lampen in der Nähe des Stalles brennen lassen, da diese Insekten anziehen
  • Wasserstellen (z. B. alte Autoreifen mit Regenwasser) als potentielle Brutstätten für Insekten beseitigen
  • Insektenschutzmittel auf die Pferde auftragen
  • Insektenschutzdecken verwenden (insbesondere bei Pferden mit Sommerekzem)

Die indirekte Übertragungsmöglichkeit durch Personen kann eingeschränkt werden, in dem Mitarbeiter stalleigene Arbeitskleidung und Schuhe tragen und sich bei Betreten und Verlassen des Stalls umziehen sowie die Hände waschen und desinfizieren. Auch Schmiede, Trainer, Tierärzte und andere Besucher sollten angewiesen werden, bei Kontakt zu den Pferden vorher die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Entsprechende Möglichkeiten (z. B. Desinfektionsmittelspender) sollten vorgehalten und gut erreichbar sein.


In jedem Betrieb sollte es einen Maßnahmeplan geben, der beim Verdacht bzw. nach Bestätigung des Auftretens einer Infektionskrankheit greift und folgende Punkte regelt:

  • Name und Telefonnummer verantwortlicher Personen (Stallbetreiber, Bestandstierarzt, Amtstierarzt)
  • An wen wird der Verdacht gemeldet?
  • Wer leitet Hygienemaßnahmen bei Ausbruch?
  • Wie erfolgt die Information der Mitarbeiter?
  • Wie erfolgt die Information an die Einsteller?
  • Welche Betriebe in Umgebung sollen informiert werden?
  • Wie erfolgt die Information der Öffentlichkeit (Presse, soziale Medien, Homepage)?

Einen Vordruck für einen solchen betrieblichen Maßnahmeplan finden Sie hier .

Im Falle des Ausbruchs einer Seuche müssen erkrankte Pferde möglichst schnell so isoliert werden, dass sie keinen Kontakt mehr mit anderen Tieren haben. Im Idealfall trennt man die Tiere in 3 Gruppen:

  • erkrankte Pferde
  • gesunde Pferde, die aber Kontakt mit den erkrankten Pferden hatten
  • gesunde Pferde, die keinen Kontakt mit den Tieren der ersten beiden Gruppen hatten

Durch Hygienmaßnahmen (z. B. Tragen von Schutzkleidung, Desinfektion) muss einer Übertragung der Erreger zwischen den Gruppen entgegen gewirkt werden.

Der Pferde- und Personenverkehr ist stark einzuschränken bzw. zu unterbinden (keine Pferde ein – und ausstallen, keine Besucher, keine Veranstaltungen). Umliegende Pferdbetriebe sollten auch im Sinne der Kollegialität informiert werden.

Während des Ausbruchs und danach muss der Stall gereinigt und desinfiziert werden. Bei der Auswahl des Desinfektionsmittels ist auf die Ausbringungsart, die Konzentration sowie die Einwirkzeit zu achten.

Der Besuch von Pferdeveranstaltungen oder Turnieren birgt ein besonderes Risiko der Infektionsverbreitung in sich, da dort Pferde aus unterschiedlichsten Regionen und Ställen zusammen treffen.

Dazu steht im § 66, 6.6 der LPO geschrieben: „Pferden, die an einer ansteckenden Krankheit leiden oder die sich in Gesundheitsbeobachtung befinden, ist die Teilnahme an Pferdeleistungsschauen untersagt.“

Es sollte also selbstverständlich sein, dass nur gesunde Pferde an solchen Veranstaltungen teilnehmen -  ist es aber leider nicht für alle Pferdehalter.

Vor der Abreise zum Veranstaltungsort müssen folgende Punkte überprüft werden:

  • Sind die geforderten Impfungen aktuell?
  • Ist das Pferd gesund?
    • Ist das Pferd fit und aufmerksam?
    • Hat es gefressen?
    • Ist die Körpertemperatur normal?
    • Zeigt es Krankheitsanzeichen?

Auf dem Turnier sollte dann darauf geachtet werden, dass das Pferd keinen direkten Kontakt mit anderen Pferden hat, dass man nur eigene Utensilien benutzt und dass man die Gastbox möglichst vor Einstellung des Pferdes mit einem Desinfektionsmittel aussprüht (z. B. mit Sprühflasche). Wichtig ist darüber hinaus, dass man einen eigenen Tränkbehälter benutzt und möglichst auch sein eigenes Futter mitbringt. Besucher und/oder Hunde sollten aus dem Stall ferngehalten werden.

Es ist mit Sicherheit praxisfremd, dass alle aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung einer Infektionskrankheit in den Pferdeställen umgesetzt werden. Jeder Stallbetreiber und auch jeder Pferdehalter muss für sich und sein Pferd entscheiden, was er konkret tun kann und möchte. Es ist möglich, seine Pferde durch Einhaltung der Hygieneregeln vor direkt übertragbaren Infektionskrankheiten zu schützen. Viel schwieriger ist das bei durch Insekten übertragbaren Erkrankungen – hier hilft in der Regel nur eine effektive Impfung.

Wenn Sie eine unabhängige Beratung zum Thema Biosicherheit vor Ort in Ihrem Pferdestall haben möchten, können Sie gerne den Pferdgesundheitsdienst kostenfrei in Anspruch nehmen.


  Kontakt zum Pferdegesundheitsdienst 

  Betrieblicher Maßnahmenplan zur Bekämpfung von Tierseuchen

  Gesundheitserklärung

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