Erhöhung der Abklärungsrate bei Tierverlusten und Krankheitsgeschehen.
Um Tierseuchen frühzeitig zu erkennen und Tierkrankheiten diagnostisch abzuklären, ist eine Sektion von verendeten bzw. zu diesem Zweck getöteten Tieren unverzichtbar. Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen haben zunehmend Probleme Großtiere zur Abklärung von Krankheits- und Verlustgeschehen der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen im Freistaat Sachsen (LUA) zuzuführen. Die Ursachen dafür gestalten sich vielschichtig. Derzeit besteht die Möglichkeit der Großtiersektion an den Standorten Leipzig und Dresden. Dadurch entstehen lange Anfahrtswege für die Landwirte. Unter dem Druck der Wirtschaftlichkeit arbeiten viele Großbetriebe mit einem sehr begrenzten Personalbestand, so dass lange Transportaufgaben nicht geleistet werden können. Kleinbetriebe verfügen oft nicht über geeignete Fahrzeuge, um auf seuchenhygienisch unbedenkliche Weise tote Tiere mit unklarer Diagnose zu transportieren.
Rechtsgrundlage
Höhe der Beihilfe
- Kostenübernahme
Die Kosten für die diagnostische Untersuchung auf Krankheiten nach § 1 Absatz 3 Nummer 7 der Leistungssatzung an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA Sachsen) tragen das Land Sachsen gemäß § 29 Nummer 1 SächsAGTierGesG und die TSK. - Eigenanteil
Dem Tierhalter werden die Untersuchungsleistungen, welche über die Bestimmungen des §1 Abs. 3 Nr. 7 der Leistungssatzung hinausgehen in Form eines Gebührenbescheides als Eigenanteil von der LUA Sachsen in Rechnung gestellt. - Der vom Tierhalter zu tragende Eigenanteil nach Nummer 1. kann als De-minimis Beihilfe beantragt werden. Dafür ist der „Antrag auf Gewährung einer De-minimis Beihilfe bei der TSK“ zu verwenden.
Voraussetzungen
Auf dem Untersuchungsantrag ist als Untersuchungsgrund "Programm TSK" und als Untersuchungsanforderung "Krankheits-/Todesursache (Sektion)" anzukreuzen.