Zertifizierung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben

Zertifikate zur Tiergesundheit erlangen beim Handel mit Sperma und Zuchttieren eine zunehmende Bedeutung.


Als Zertifizierung bezeichnet man ein Verfahren, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Standards für Produkte und ihrer jeweiligen Herstellungsverfahren nachgewiesen werden kann. Zertifikate werden oft zeitlich befristet vergeben und hinsichtlich der Standards unabhängig kontrolliert. In der Schweinehaltung sollen sie die Sicherheit bieten, dass das Sperma bzw. die Zuchttiere frei von bestimmten Erregern sind. Damit Zertifikate zur Tiergesundheit für Eberstationen und Zuchtbetriebe auch über die regionalen Grenzen hinaus ihre Gültigkeit haben, ist es notwendig, die Standards, die zur Erlangung des Zertifikates erforderlich sind, überregional zu erarbeiten und anzugleichen.

Aus diesem Grund haben die Schweinegesundheitsdienste (SGD) der Bundesrepublik und angrenzender Mitgliedsstaaten als unabhängige Partner der Tierhalter in den vergangenen zwei Jahren in fachspezifischen Arbeitsgemeinschaften Standards für die Beurteilung bestimmter Erreger in Schweinebeständen erarbeitet. Ziel ist es, die Freiheit der Bestände, der Tiere oder des Spermas von bestimmten Erregern festzustellen und zu zertifizieren, um einen Handel zwischen Beständen mit gleichem Gesundheitsstatus zu ermöglichen. Dieser kontrollierte Handel ist die Voraussetzung für Erhaltung einer spezifischen Erregerfreiheit in den Beständen.

Die Arbeitsgemeinschaften verständigten sich insbesondere zum Nachweis der PRRS-, Räude- und Rhinitis atrophicans-Unverdächtigkeit.


PRRS

Standardisiert wurden:

  • eine statistisch gesicherte Stichprobengrößen
  • die Beprobungsintervalle
  • die Wahl der Untersuchungsmethoden
  • die Mindestanforderungen der seuchenhygienischen Absicherung in Besamungsstationen und Zuchtbetrieben, die über die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung hinausgehen
  • die Besuchsintervalle durch die Zertifizierungsstelle (SGD der Bundesländer)

Diese vereinheitlichten Vorgehensweisen bilden die Standards für eine neutrale Zertifizierung der Eberstationen und Zuchtbetriebe durch den SGD der Tierseuchenkasse in Sachsen. Da diese Standards gemeinsam mit Vertretern der Schweinegesundheitsdienste aus Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden erarbeitet wurden, haben die Zertifikate auch in den genannten Ländern Gültigkeit. Die SGD haben sich zunächst darauf geeinigt, dass alle für einen Bestand ausgestellten Zertifikate eine „Unverdächtigkeit" bescheinigen, da für die Attestierung einer „Freiheit von" alle Tiere eines Betriebes gleichzeitig untersucht werden müssten. Dies ist wirtschaftlich und praktisch nicht umsetzbar.


Schnüffelkrankheit (Rhinitis atrophicans)

Standardisiert wurden:

  • Anerkennung der SGD-Überwachung im Herkunftsland bei gebietsübergreifendem Zuchttierverkehr nach dort gültigen Vorgaben
  • die klinische Vorauswahl der zu beprobenden Tiere
  • der Stichprobenumfang und der Untersuchungsrhythmus
  • die Wahl der Untersuchungsmethoden
  • die Besuchsintervalle durch die Zertifizierungsstelle inklusive der klinischen Kontrollen und Probenahmen durch die Zertifizierungsstelle (SGD der Bundesländer)

Räude

Intensiv wurde an der Weiterentwicklung der Zertifizierung „Räude unverdächtiger Schweinebestand" gearbeitet. Dabei wurde besonders das Problem der Diagnostik bearbeitet. Ein Ringtest erfolgte im April 2009, der dankenswerter Weise vom holländischen Gesundheitsdienst initiiert wurde.

Standardisiert wurden:

  • der Verzicht auf den Einsatz räudewirksamer Mittel nach der Bestandssanierung
  • die Interpretation der Untersuchungsmethode
  • die mindestens zweimalige intensive klinische Untersuchung durch die Zertifizierungsstelle inklusive einer zielgerichteten Auswahl von Tieren, die serologisch beprobt werden (SGD der Bundesländer)

Die einzelnen Arbeitsgemeinschaften werden ihre Standards für die Zertifizierung regelmäßig auf ihre Zuverlässigkeit prüfen und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie praktischen Anforderungen anpassen. Bisher existieren noch keine vereinheitlichten Standards für die Zertifizierung der Mycoplasma hyopneumoniae- und der Actinobacillus pleuropneumoniae (APP)-Unverdächtigkeit.

Da der SGD der SächsTSK aktiv in zwei der Arbeitsgemeinschaften tätig war und auch weiterhin ist, konnte die SächsTSK schon frühzeitig mit dem erforderlichen Fachwissen die erarbeiteten Zertifizierungsstandards in Sachsen umsetzen.

Sowohl der ansässige Zuchtverband als auch die Erzeugergemeinschaften erkannten die Notwendigkeit der Zertifizierung der Tiergesundheit und forderten, entsprechende Voraussetzungen zu schaffen. So wurde am 12. November 2008 das Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Zucht- und Ferkelerzeugerbetrieben vom Verwaltungsrat der Sächsischen Tierseuchenkasse verabschiedet, das am 01.01.02009 in Kraft trat.

Dabei sollte nichts zusätzliches entstehen, sondern es galt, die bereits nach den vorhandenen Programmen (Basisprogramme) der SächsTSK für die Schweinehalter durchgeführten Untersuchungen zu koordinieren und den Tierhalter gemeinsam mit seinem Tierarzt zur Regelmäßigkeit der Untersuchungen zu verpflichten, um einen lückenlosen Nachweis für die Zertifizierung durch den SGD zu schaffen. Der SGD prüft die Einhaltung der „so genannten Basisprogramme", koordiniert die Probenentnahmen, dokumentiert und wertet die Untersuchungsergebnisse. Dieses erfolgt anlässlich der für die Zertifizierung erforderlichen Betriebsbesuche, bei denen außerdem eine klinische Bestandsdurchsicht sowie die Überprüfung der Einhaltung der seuchenhygienischen Absicherung (1 Mal pro Jahr gemeinsam mit dem zuständigen Amtstierarzt) und des Tiergesundheitsmanagements vorgenommen wird.

Eine Zertifizierung kann erfolgen, wenn der Betrieb an Hand der regelmäßig durchgeführten Untersuchungen, an Hand der für die Tiergesundheit relevanten Leistungsdaten sowie nach Prüfung des Tiergesundheitsmanagements und der seuchenhygienischen Absicherung nachwiesen hat, dass der oder die untersuchten Erreger mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht im Bestand vorhanden sind und die Gefahr der Einschleppung auf Grund der hohen Sicherheitsmaßnahmen gering ist. Eine Zertifizierung kann für einen einzelnen oder mehrere Erreger vorgenommen werden, bei der Teilnahme am Salmonellenüberwachungsprogramm (Basisprogramm) kann eine Kategorisierung wie bei QS erfolgen.

Schweinehalter, die an diesem Programm teilnehmen möchten, senden ihre Teilnahmeerklärung nach Anlage 1 des Programms ausgefüllt an den SGD der SächsTSK. Das Programm sowie die Teilnahmeerklärung sind unter www.tsk-sachsen.de abrufbar. Beim 1. Besuch wird gemeinsam zwischen Tierhalter, betreuendem Tierarzt und SGD ein Zeitplan für die erforderlichen Probennahmen durch den betreuenden Tierarzt und die Betriebsbesuche durch den SGD festgelegt, der sich auf die darauf folgenden 12 Monate bezieht und in jedem weiteren Jahr neu angepasst wird. Bei allen Betriebsbesuchen durch den SGD ist die Anwesenheit des betreuenden Tierarztes erforderlich.

Seit dem 01.01.2009 haben in Sachsen 22 Ferkelerzeuger- und Zuchtbetriebe an diesem Programm teilgenommen. Für alle 3 Eberstationen des Mitteldeutschen Schweinezuchtverbandes e. V. (eine davon in Thüringen) konnte die PRRS-Unverdächtigkeit zertifiziert werden.


Dr. med. vet Helga Vergara

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