Die EIA ist eine virusbedingte Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe.
Das Anämievirus ist nur für Einhufer (z.B. Pferde, Esel, Zebras), nicht aber für andere Tierarten infektiös. Auch auf den Menschen ist es nicht übertragbar.
Der Erreger verfügt über eine relativ hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen. In getrocknetem Blut bleibt er bei Zimmertemperatur etwa 7 Monate infektionsfähig, in Harn und Kot etwa zwei Monate, in gepacktem Dung ca. einen Monat. Durch Kälte wird das Virus kaum beeinflusst, direkte Sonneneinstrahlung inaktiviert es innerhalb weniger Stunden. Für die Desinfektion eignen sich stark saure oder alkalische Mittel. Größte praktische Bedeutung besitzt die Erkenntnis, dass einmal infizierte Tiere lebenslang Virusträger bleiben und als potentielle Virusausscheider angesehen werden müssen, auch wenn sie keinerlei Krankheitserscheinungen erkennen lassen. Diese „stummen" Virusträger stellen für die Verbreitung der Erkrankung eine große Gefahr dar. Obwohl sich das Virus zeitweise in allen Sekreten und Exkreten befindet, sind Kontaktinfektionen möglicherweise wegen der zu geringen Virusmenge, ohne praktische Bedeutung Virushaltiges Blut ist das entscheidende Übertragungsmaterial Hauptübertragungsweg der über blutsaugende Insekten (Bremsen, Stechmücken und Stechfliegen). Das Virus vermehrt sich in den Insekten nicht. Die zur Infektion notwendige Virusmenge wird wohl nur durch mehrmaliges Stechen des Virusträgers und -empfängers erreicht. Daneben kann das Virus auch von tragenden Stuten auf das Fohlen sowie durch blutverunreinigte Instrumente übertragen werden.
Krankheitsbild
Der Zeitraum vom Zeitpunkt der Infektion bis zum Auftreten von Krankheitsanzeichen (Inkubationszeit) schwankt zwischen einigen Tagen und sechs Wochen. Die Blutarmut (Anämie) als Leitsymptom entsteht durch eine antikörperbedingte Zerstörung der roten Blutkörperchen (Hämolyse). Diese kann nur im Labor sicher festgestellt werden.
Äußere Krankheitsanzeichen sind:
- Fieber bis 42°C
- Appetitlosigkeit
- Schwäche, Zittern, schwankender Gang
- Angelaufene Gliedmaßen bzw. Flüssigkeitsansammlung (Ödeme) am Unterbauch oder Schlauch u. dadurch bedingte Schwellungen (Bild 1)
- Abmagerung
- Konditionsverlust
- Gelbe bis blasse Schleimhäute
- Punktförmige Blutungen auf den Schleimhäuten
Das Viruspartikel ändert häufig seine Struktur und kann deshalb von den Antikörpern nicht immer beseitigt werden. Bedingt durch diese ständigen Veränderungen muss sich der Organismus immer wieder erneut mit dem Virus auseinandersetzen. Dies äußert sich darin, dass das Fieber in unregelmäßigen Abständen wieder auftritt. In den fieberfreien Zeiten können die infizierten Pferde völlig unauffällig erscheinen, so dass die Erkrankung meist erst spät erkannt wird. Die EIA führt früher oder später zum Tod des Tieres.
Untersuchung
Die Diagnose erfolgt anhand des Nachweises von spezifischen Antikörpern gegen die EIA im Blut. Für diese Untersuchung wird der so genannte „Coggins-Test" verwendet. Ein Ergebnis kann nach 3 Tagen erwartet werden. Ist der Coggins-Test positiv, d.h. es wurden Antikörper gegen die EIA gefunden, so wird das Pferd als infiziert betrachtet. Befindet sich das Pferd in einer frühen Infektionsphase, d.h. bis 14 Tage nach der Infektion, sind möglicherweise keine Antikörper nachweisbar. In diesem Fall wird nach ca. 3 Wochen eine erneute Blutprobe entnommen.
Vorkommen
Die ansteckende Blutarmut der Pferde kommt weltweit vor, jedoch ist sie auf bestimmte Gebiete beschränkt. In der Bundesrepublik Deutschland tritt die Erkrankung nur sporadisch
auf. 2002 wurde die Infektion bei einem Pferd aus Hessen festgestellt. In Sachsen wurde die EIA zuletzt 1998 ebenfalls bei einem Pferd diagnostiziert. Die Pferde des Bestandes, aus dem die Stute stammte, waren alle im Coggins-Test negativ.
Impfung
Ein Impfstoff gegen die EIA steht nicht zur Verfügung. Maßnahmen zum Schutz gegen die EIA Treten Krankheitsfälle in Sachsen auf, sollte der Tierhalter den Zukauf und die Neueinstallung von Pferden in seinen Bestand bis zu Klärung der Fälle unterbinden. Pferdekontakte auf Turnieren, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen sind zu vermeiden. Sind dennoch Einstallungen oder Zusammenkünfte von Pferden unterschiedlicher Herkunft geplant, kann ein negativer Coggins-Test, der nicht älter als 14 Tage sein soll, eventuell in Verbindung mit einem amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis eine gewisse Sicherheit bieten. Zu beachten ist der Hauptübertragungsweg der Erkrankung über blutsaugende Insekten. Die Hauptflugzeit einiger Arten liegt in der Regel in der Abend- und Morgendämmerungszeit. Eine Aufstallung der Pferde 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde nach Sonnenaufgang kann den Insektenkontakt verringern. Prophylaktisch können im Bestand insektenabwehrende Mittel eingesetzt werden. Bekämpfung Für die ansteckende Blutarmut der Pferde besteht Anzeigepflicht. Sie ist eine gefährliche Infektionskrankheit, gegen die sich der Tierhalter allein nicht in ausreichendem Maße selbst schützen kann. Das öffentliche Interesse an einer Bekämpfung gründet sich auch auf den hohen Freizeit- bzw. ethischen Wert des Pferdes. Die Bekämpfung erfolgt deshalb staatlich auf Grundlage der Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer vom 2. Juli 1975 (BGBl. I S. 1845). Impfungen, Maßnahmen diagnostischer Art und Heilversuche bei erkrankten Pferden sind ausdrücklich verboten. Die Bekämpfungsstrategie sieht neben der Tötung infizierter Pferde, Sperr- und Quarantänemaßnahmen des betroffenen Pferdebestandes sowie von Kontaktbeständen und gezielte Blutuntersuchungen vor.
Dr. med. vet Uwe Hörügel, Pferdegesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse
Dr. Ellen Praha, Veterinärreferendarin ehemals bei der Sächsischen Tierseuchenkasse