Diagnostische Maßnahmen zur Erkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten.
Das Ziel besteht darin, frühzeitig am lebenden Tier diagnostische Maßnahmen zur Erkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten einzuleiten. Insbesondere die Erkrankung von mehreren Tieren einer Stalleinheit innerhalb eines kurzen Zeitraums legt den Verdacht auf eine infektiöse Bestandsproblematik nahe, die schnellstmöglich abzuklären ist. Die fachliche Kompetenz des Tiergesundheitsdienstes soll einerseits die zielgerichtete Probenentnahme und andererseits die Erarbeitung von Prophylaxe- und Behandlungsmaßnahmen auf der Basis der erhobenen Untersuchungsergebnisse gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Neufassung des Programms der Sächsischen Tierseuchenkasse zur diagnostischen Abklärung von tiergesundheitlichen Problemen (Früherkennungsprogramm) vom 30.11.2016.
Früherkennungsprogramm der Sächsischen Tierseuchenkasse
Höhe der Beihilfe
Kostenübernahme
Die Kosten für die diagnostische Untersuchung auf Krankheiten nach § 1 Absatz 3 Nummer 7 der Leistungssatzung an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA Sachsen) (bei Diagnoseverfahren, welche die LUA Sachsen nicht anbietet, Übernahme der Kosten anderer Untersuchungseinrichtungen) trägt das Land gemäß § 29 Absatz 1 SächsAGTierGesG und die TSK.
Eigenanteil
Dem Tierhalter werden die Untersuchungsleistungen, welche über die Bestimmungen des § 1 Absatz 3 Nummer 7 dieser Satzung hinausgehen in Form eines Gebührenbescheides als Eigenanteil von der LUA Sachsen in Rechnung gestellt.
Beantragung De-minimis-Beihilfe
Der vom Tierhalter zu tragende Eigenanteil kann als De-minimis Beihilfe beantragt werden. Dafür ist der „Antrag auf Gewährung einer De-minimis Beihilfe bei der TSK“ zu verwenden.
Voraussetzungen
Die Teilnahme am Programm erfolgt in Abstimmung mit dem Geflügelgesundheitsdienst.