Abklärung von tiergesundheitlichen Problemen (Früherkennungsprogramm)

Diagnostische Maßnahmen zur Erkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten.


Das Ziel besteht darin, frühzeitig am lebenden Tier diagnostische Maßnahmen zur Erkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten einzuleiten. Insbesondere die Erkrankung von mehreren Tieren einer Stalleinheit innerhalb eines kurzen Zeitraums legt den Verdacht auf eine infektiöse Bestandsproblematik nahe, die schnellstmöglich abzuklären ist. Die fachliche Kompetenz des Tiergesundheitsdienstes soll einerseits die zielgerichtete Probenentnahme und andererseits die Erarbeitung von Prophylaxe- und Behandlungsmaßnahmen auf der Basis der erhobenen Untersuchungsergebnisse gewährleisten.


Rechtsgrundlage

Neufassung des Programms der Sächsischen Tierseuchenkasse zur diagnostischen Abklärung von tiergesundheitlichen Problemen (Früherkennungsprogramm) vom 30.11.2016.

 Früherkennungsprogramm der Sächsischen Tierseuchenkasse


Höhe der Beihilfe

Kostenübernahme
Die Kosten für die diagnostische Untersuchung auf Krankheiten nach § 1 Absatz 3 Nummer 7 der Leistungssatzung an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA Sachsen) (bei Diagnoseverfahren, welche die LUA Sachsen nicht anbietet, Übernahme der Kosten anderer Untersuchungseinrichtungen) trägt das Land gemäß § 29 Absatz 1 SächsAGTierGesG und die TSK.

Eigenanteil 
Dem Tierhalter werden die Untersuchungsleistungen, welche über die Bestimmungen des § 1 Absatz 3 Nummer 7 dieser Satzung hinausgehen in Form eines Gebührenbescheides als Eigenanteil von der LUA Sachsen in Rechnung gestellt.

Beantragung De-minimis-Beihilfe 
Der vom Tierhalter zu tragende Eigenanteil kann als De-minimis Beihilfe beantragt werden. Dafür ist der „Antrag auf Gewährung einer De-minimis Beihilfe bei der TSK“ zu verwenden.


Voraussetzungen

Die Teilnahme am Programm erfolgt in Abstimmung mit dem Geflügelgesundheitsdienst.


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