West-Nil-Virus (WNV)

Diagnostische Maßnahmen zur Erkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten.


Die West-Nil-Virus-Erkrankung wird durch ein Virus hervorgerufen, das zur Familie der Flaviviridae gehört. Es tritt hauptsächlich bei Vögeln (Hauptwirt) auf. Als Fehlwirte können auch Pferde und Menschen (Zoonose) infiziert werden.


Höhe der Beihilfe

Impfung (Zuschuss)

max. 20,00 EUR für eine Impfung pro gemeldetes Pferd und Jahr in Abhängigkeit der vorgelegten Rechnungen


näheres Verfahren

Der Tierhalter beantragt die Beihilfe für die Impfung mit dem Antragsformular „Beihilfeantrag- West-NilVirus- zur Prophylaxe der West-Nil-Virus-Erkrankung bei Pferden“ und unter Einreichung der Rechnungskopien bei der TSK. Ist die Tierhaltung einem Unternehmen (KMU bzw. GU) im Sinne des Beihilferechtes der EU zugehörig, erhält der Tierarzt die Beihilfe in Form einen Beihilfebonus zur Einlösung bei der TSK. Die Beihilfe kann für Tierhalter, die nicht als Unternehmen (im Sinne des Beihilfenrechtes nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV) gelten (z.B. Hobbytierhalter) als Leistung direkt ausgezahlt werden.


Kostentragung

Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 2 SächsAGTierGesG der Freistaat Sachsen und die TSK.


Grundsätzliche Voraussetzungen zur Gewährung der Beihilfe

Es muss sich um Impfungen im Rahmen des Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Prophylaxe der West-Nil-Virus-Erkrankung bei Pferden (WNV-Programm) vom 29.11.2019 (SächsABl. 2020 Nr. 4 S. 83), geändert am 06.01.2021 (SächsABl. S. 294) handeln.

 West- Nil- Virus- Programm (WNV)


 

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