Diagnostische Maßnahmen zur Erkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten.
Die West-Nil-Virus-Erkrankung wird durch ein Virus hervorgerufen, das zur Familie der Flaviviridae gehört. Es tritt hauptsächlich bei Vögeln (Hauptwirt) auf. Als Fehlwirte können auch Pferde und Menschen (Zoonose) infiziert werden.
Höhe der Beihilfe
Impfung (Zuschuss)
max. 20,00 EUR für eine Impfung pro gemeldetes Pferd und Jahr in Abhängigkeit der vorgelegten Rechnungen
näheres Verfahren
Der Tierhalter beantragt die Beihilfe für die Impfung mit dem Antragsformular „Beihilfeantrag- West-NilVirus- zur Prophylaxe der West-Nil-Virus-Erkrankung bei Pferden“ und unter Einreichung der Rechnungskopien bei der TSK. Ist die Tierhaltung einem Unternehmen (KMU bzw. GU) im Sinne des Beihilferechtes der EU zugehörig, erhält der Tierarzt die Beihilfe in Form einen Beihilfebonus zur Einlösung bei der TSK. Die Beihilfe kann für Tierhalter, die nicht als Unternehmen (im Sinne des Beihilfenrechtes nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV) gelten (z.B. Hobbytierhalter) als Leistung direkt ausgezahlt werden.
Kostentragung
Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 2 SächsAGTierGesG der Freistaat Sachsen und die TSK.
Grundsätzliche Voraussetzungen zur Gewährung der Beihilfe
Es muss sich um Impfungen im Rahmen des Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Prophylaxe der West-Nil-Virus-Erkrankung bei Pferden (WNV-Programm) vom 29.11.2019 (SächsABl. 2020 Nr. 4 S. 83), geändert am 06.01.2021 (SächsABl. S. 294) handeln.
West- Nil- Virus- Programm (WNV)
Antrag
Beihilfeantrag West-Nil-Virus -Impfung (WNV)
Die Beihilfe kann nun auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".