Fruchtbarkeit

Stabilisierung der Fruchtbarkeitsleistung.


Stabile Fruchtbarkeitsleistungen auf hohem Niveau sind Ausdruck einer sehr guten Tiergesundheit, eines optimalen Fortpflanzungsmanagements sowie sehr guter Haltungs- und Fütterungsbedingungen. Trotz Beachtung aller Aspekte zur Erhaltung der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der artgerechten Tierhaltung können gravierende Schwankungen der Fruchtbarkeitsleistung von Sauenherden auftreten, die häufig zur Beeinträchtigung der Tiergesundheit in den nachfolgenden Haltungsstufen der Ferkelaufzucht und Mast führen. Durch wechselnde Partiegrößen von Aufzucht- bzw. Mastferkeln kommt es nachfolgend zu Überbelegung oder Zukauf aus anderen Herkünften, zu stark differierender Altersstruktur und immunologischer Reife innerhalb der Tiergruppen und somit zum Anstieg faktorenabhängiger Infektionskrankheiten. Monokausal bedingte Fruchtbarkeitsstörungen durch Erreger anzeigepflichtiger Tierseuchen bzw. anderer pathogener Erreger werden in Sauenherden nur noch selten beobachtet. Unter den Bedingungen der intensiven Tierhaltung, die charakteristisch für Sachsen ist, treten Fruchtbarkeitsstörungen in den Vordergrund, die durch das Zusammenwirken verschiedener biotischer und abiotischer Faktoren hervorgerufen werden. Die Diagnostik dieser Fruchtbarkeitsstörungen erfordert eine umfangreiche Analyse der ursächlichen Faktoren und einen hohen differentialdiagnostischen Aufwand.


Rechtsgrundlage

Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Bekämpfung von Deckinfektionen bei Stuten und Hengsten vom 17. November 2009.

 Fruchtbarkeits-Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse


Höhe der Beihilfe

  1. Kostenübernahme 
    Übernahme der Untersuchungsgebühren an der LUA Sachsen durch die TSK für Tupferproben bei Stuten und Hengsten und einer in diesem Zusammenhang entnommenen Blutprobe (Untersuchung auf infektiöse Erkrankungen).
  2. Eigenanteil 
    Dem Tierhalter werden die Untersuchungsleistungen, welche über die Bestimmungen des § 1 Absatz 3 Nummer 7 der Leistungssatzung hinausgehen in Form eines Gebührenbescheides als Eigenanteil von der LUA Sachsen in Rechnung gestellt.
  3. Beantragung De-minimis-Beihilfe 
    Der vom Tierhalter zu tragende Eigenanteil nach Nummer 5.1.2 kann als De-minimis Beihilfe beantragt werden. Dafür ist der „Antrag auf Gewährung einer De-minimis Beihilfe bei der TSK“ zu verwenden.

 


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