Vorlage zur Erstellung eines betrieblichen Maßnahmenplans zur Bekämpfung von Tierseuchen

Schweinehalter sind verpflichtet einen betrieblichen Maßnahmenplan zu erstellen.


Im Sächsischen Ausführungsgesetz zum neuen Tiergesundheitsgesetz vom 9.7.2014 wird der Tierhalter verpflichtet (§8) einen betrieblichen Maßnahmenplan zu erstellen, in dem für den Seuchenfall nötige Zuständigkeiten und Maßnahmen geregelt werden.

Um den Tierhaltern die Anfertigung eines solchen Plans zu erleichtern, hat der Schweinegesundheitsdienst eine Vorlage ausgearbeitet, die sich für jeden Betrieb individuell anpassen lässt.