Abklärung von tiergesundheitlichen Problemen (Früherkennungsprogramm)

Diagnostische Maßnahmen zur Erkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten.


Ein wichtiger Indikator für das Tierwohl ist die Sicherung der Tiergesundheit bei Fischen. Sie ist u.a. Voraussetzung für die Verringerung bzw. Verhinderung des Einsatzes von Tierarzneimitteln sowie die optimale Aufzucht der Fische. Treten Krankheiten im Fischbestand auf, müssten diese dementsprechend behandelt werden. Besonders in aquatischen Haltungssystemen ist es kaum möglich, erkrankte Tiere zu isolieren, so dass in der Regel der gesamte Fischbestand behandelt werden muss. Umso wichtiger ist es, Risikofaktoren und Krankheiten frühzeitig zu erkennen, um den Einsatz von Arzneimitteln so gering wie möglich zu halten. 


Höhe der Beihilfe

a) Untersuchungsleistungen

Höhe
In Höhe der Gebühr der LUA- Benutzungsgebührenverordnung (Maximalwert im Fall einer De-minimis-Beihilfe beachten) 

näheres Verfahren
Es ist das Untersuchungsauftragsformular der LUA zu verwenden.

Kostentragung
Die Kosten für die diagnostische Untersuchung auf gelistete Tierkrankheiten an der LUA trägt gemäß § 29 Nr. 1 SächsAGTierGesG der Freistaat Sachsen und gemäß § 32 Abs. 2 bzw. 3 SächsAGTierGesG die TSK. Dem Tierhalter werden die Untersuchungsleistungen, welche nicht gelistete Tierkrankheiten betreffen, in Form eines Gebührenbescheides als Eigenanteil von der LUA in Rechnung gestellt. Dieser Eigenanteil kann als De-minimis Beihilfe bzw. für Tierhalter die nicht als Unternehmen (im Sinne des Beihilfenrechtes nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV) gelten (z.B. Hobbytierhalter) als Leistung bei der TSK beantragt werden (siehe De-minimis-Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse).

 

b) Untersuchungen durch den Fischgesundheitsdienst

Höhe
Jeder beitragspflichtige Tierhalter kann die Leistungen des Fischgesundheitsdienstes auf Anforderung in Anspruch nehmen.

näheres Verfahren
KMU beantragen vor Inanspruchnahme der Leistungen des FGD mit ihrer Unterschrift auf dem entsprechenden Formular diese Beihilfe und bestätigen damit gleichzeitig, dass keine Versagungsgründe nach § 5 Absatz 1 und 2 dieser Satzung vorliegen.


Grundsätzliche Voraussetzungen zur Gewährung der Beihilfe

  • Es muss sich um Untersuchungen im Rahmen des Programms der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Abklärung von tiergesundheitlichen Problemen in Fischerei und Aquakulturbetrieben (Früherkennungsprogramm Fische) vom 29.11.2019 und von gelisteten Tierseuchen handeln.
  • Die Untersuchungen nach diesem Programm erfolgen auf Empfehlung des Fischgesundheitsdienstes (FGD) nach Absprache mit dem Tierhalter.
  • Beihilfesatzung der TSK für den Aquakultursektor (Anlage Nr. 4)
  • Satzung der näheren Beschlüsse (zu Anlage Nr. 4 der Beihilfesatzung der TSK für den Aquakultursektor)
  • De-minimis- Beihilfesatzung der TSK (Anlage 6 Nr. 3)

 Früherkennungsprogramm Fische der Sächsischen Tierseuchenkasse


Antrag

 De-minimis-Beihilfeantrag

 Antrag zur Untersuchung für Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen

Kontakt zum Pferdegesundheitsdienst

Sie haben noch offene Fragen? Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Ihre Fragen.

Dr. Uwe Hörügel

Fachtierarzt für Pferde

Pferdegesundheitsdienst

 

Jeder beitragspflichtige Tierhalter kann den Tiergesundheitsdienst bei tiergesundheitlichen Problemen auf eigene Anforderung, Anforderung des Amts- oder Hoftierarztes kostenlos in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie schnell und einfach einen Termin.

Veröffentlichungen zur Pferdegesundheit

Die als Jahresberichte veröffentlichten Artikel und Auswertungen liegen auch vor.

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Gemeinschaftsprojekt zum Rheinisch-Deutschen Kaltblut erhält Förderzuschlag!

Die Polysaccharid-Speichermyopathie Typ 1 (PSSM1) ist eine genetisch bedingte Krankheit, die zu einem veränderten Stoffwechsel der Skelettmuskulatur bei den betroffenen Pferden führen kann.

Ziel ist die Untersuchung der Trägerfrequenz der für PSSM1 ursächlichen Genmutation bei dem als gefährdet eingestuften, Rheinisch-Deutschen Kaltblut sowie eine Analyse der Effekte auf Leistungsparameter und Gesundheit der Pferde. Um eine fundierte Empfehlung zum Zuchteinsatz von Trägertieren zu treffen und Züchtern optimierte Anpaarungsentscheidungen zu ermöglichen, soll die aktive Zuchtpopulation umfassend genotypisiert werden.

Die Ergebnisse ermöglichen dem Pferdezuchtverband fundierte Entscheidungen in zuchtleitenden Tätigkeiten und der Betreuung der Population. Für Züchter leisten die Ergebnisse wertvolle Hilfestellung bei der Anpaarungsentscheidung und der Tierhaltung und -versorgung. Für die Sächsische Gestütsverwaltung leisten die Erkenntnisse eine Entscheidungshilfe für die Bestandsremontierung. Die Kenntnis von Inzuchtkoeffizienten, effektiver Populationsgröße und Einfluss des Genotyps (PSSM1-Trägerschaft) auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit sollen in der Tierauswahl für die nationalen Genbank Anwendung finden.


Das Projekt „Konzept zur Optimierung des Populationsmanagements beim Rheinisch-Deutschen Kaltblut (PSSM1)“ wird gemeinschaftlich durch die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Dresden, den Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V., die Sächsische Gestütsverwaltung und die Sächsische Tierseuchenkasse bearbeitet und durch die Europäische Union (EIP-agri) gefördert: https://www.htw-dresden.de/luc/forschung/forschungsgruppe-tierhaltung-tierzucht/populationsmanagement-beim-rheinisch-deutschen-kaltblut  


Mehr zum Projekt können Sie in der Dezemberausgabe von PFERDE in Sachsen und Thüringen erfahren.

Prophylaxe von Herpes-Infektionen - Empfehlungen für Pferde in Sachsen und Thüringen

Seit Februar 2021 wurde in Zusammenhang mit einem Turnier in Valencia, Spanien ein Ausbruch mit Equinen-Herpes-Viren (EHV) bei Pferden festgestellt.


Noch ist unklar, ob sich diese Infektionen auch auf andere Turniere in Spanien und den Rest von Europa ausgebreitet hat. Es sind aber bereits EHV Fälle in Frankreich, Belgien, der Schweiz und Deutschland bekannt geworden, die in Zusammenhang mit dem Besuch des Turniers in Valencia stehen.

Vom EHV-Geschehen in Valencia sind viele Pferden betroffen und dabei auch einige Todesfälle aufgetreten. Die Erkrankung sollte deshalb sehr ernst genommen und entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Ziel ist es, die Infektion einzudämmen bzw. zu verhindern, dass sich der Ausbruch durch zurückkehrende Pferde auf die deutsche Pferdepopulation ausweitet. Die FEI sowie die FN haben deshalb alle Veranstaltungen bis Ende März abgesagt.


Bis heute (Stand 5. März 2021) sind dem Pferdegesundheitsdienst (PGD) der Sächsischen Tierseuchenkasse in dem Zusammenhang keine EHV-Fälle bei Pferden in Sachsen und Thüringen bekannt geworden.


Die Herpes-Infektionen bei Pferden bleiben in der Regel regional begrenzt und beruhigen sich in einer relativ überschaubaren Zeitspanne (6 – 8 Wochen) wieder, wenn die Infektionsketten erfolgreich unterbrochen werden. Das Virus wird nicht mit dem Wind oder über Insekten übertragen, sondern durch direkten Kontakt zwischen den Pferden (Tröpfcheninfektion) oder indirekt über den Menschen bzw. Equipment mit Schleimkontakt (z. B. Tränk- und Futtereimer, Trensen).

Der Verdacht auf eine Infektion besteht bei den folgenden Symptomen: Fieber, Nasenausfluss, Apathie, Husten, Bewegungsstörungen, Festliegen. Hier sollte umgehend ein Tierarzt hinzugezogen werden. Durch entsprechende Proben (Nasentupfer, Blutproben) kann das Herpes-Virus in einem Labor nachgewiesen werden. Es ist jedoch nicht zielführend, Pferde, die symptomfrei sind und keinen Kontakt zu erkrankten Pferden hatten, mittels Nasentupfer oder Blut auf Herpes-Viren zu beproben.


Leider sind derzeit auf Grund der hohen Nachfrage wiederholt die Impfstoffe gegen EHV zumindest in Deutschland nur begrenzt erhältlich, so dass die Impfung als wichtige Prophylaxemaßnahme bloß eingeschränkt anwendbar ist.


Die beste Vorbeugung gegen eine Infektion der Pferde ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen wie sie z. B. im Artikel Biosicherheit in Pferdeställen – lästig aber notwendig“ auf der Internetseite der Sächsischen Tierseuchenkasse zusammengefasst sind. Die wichtigsten Instrumente sind hierbei Kontaktbeschränkungen, Quarantäne (2 – 3 Wochen) und Gesundheitsatteste. Letztere bescheinigen die klinische Unverdächtigkeit von Pferden und deren Kontakttieren durch den betreuenden Tierarzt.


Jeder Pferdehalter muss sich bewusst sein, dass die Infektion von Pferden mit Herpesviren tödlich enden kann und jegliche Verheimlichung einer Infektion oder Verzögerung der Ausbreitungsverhinderung eine erhebliche Gefahr für weitere Pferdebestände darstellt.


Bitte melden Sie Verdachtsfälle an den PGD.

 Kontakt zum Pferdegesundheitsdienst  

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