Pferdehalter sind verpflichtet einen betrieblichen Maßnahmenplan zu erstellen.
Im Sächsischen Ausführungsgesetz zum neuen Tiergesundheitsgesetz vom 9.7.2014 wird der Tierhalter verpflichtet (§ 8) einen betrieblichen Maßnahmenplan zu erstellen, in dem für den Seuchenfall nötige Zuständigkeiten und Maßnahmen geregelt werden.
Um den Tierhaltern die Anfertigung eines solchen Plans zu erleichtern, hat der Pferdegesundheitsdienst eine Vorlage ausgearbeitet, die sich für jeden Betrieb individuell anpassen lässt. Unter folgenden Link können Sie den Maßnahmeplan herunterladen und ausdrucken: