Jeder beitragspflichtige Tierhalter kann den Tiergesundheitsdienst bei tiergesundheitlichen Problemen auf eigene Anforderung, Anforderung des Amts- oder Hoftierarztes kostenlos in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie schnell und einfach einen Termin.
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Ziel ist die Untersuchung der Trägerfrequenz der für PSSM1 ursächlichen Genmutation bei dem als gefährdet eingestuften, Rheinisch-Deutschen Kaltblut sowie eine Analyse der Effekte auf Leistungsparameter und Gesundheit der Pferde. Um eine fundierte Empfehlung zum Zuchteinsatz von Trägertieren zu treffen und Züchtern optimierte Anpaarungsentscheidungen zu ermöglichen, soll die aktive Zuchtpopulation umfassend genotypisiert werden.
Die Ergebnisse ermöglichen dem Pferdezuchtverband fundierte Entscheidungen in zuchtleitenden Tätigkeiten und der Betreuung der Population. Für Züchter leisten die Ergebnisse wertvolle Hilfestellung bei der Anpaarungsentscheidung und der Tierhaltung und -versorgung. Für die Sächsische Gestütsverwaltung leisten die Erkenntnisse eine Entscheidungshilfe für die Bestandsremontierung. Die Kenntnis von Inzuchtkoeffizienten, effektiver Populationsgröße und Einfluss des Genotyps (PSSM1-Trägerschaft) auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit sollen in der Tierauswahl für die nationalen Genbank Anwendung finden.
Das Projekt „Konzept zur Optimierung des Populationsmanagements beim Rheinisch-Deutschen Kaltblut (PSSM1)“ wird gemeinschaftlich durch die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Dresden, den Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V., die Sächsische Gestütsverwaltung und die Sächsische Tierseuchenkasse bearbeitet und durch die Europäische Union (EIP-agri) gefördert: https://www.htw-dresden.de/luc/forschung/forschungsgruppe-tierhaltung-tierzucht/populationsmanagement-beim-rheinisch-deutschen-kaltblut
Mehr zum Projekt können Sie in der Dezemberausgabe von PFERDE in Sachsen und Thüringen erfahren.
Noch ist unklar, ob sich diese Infektionen auch auf andere Turniere in Spanien und den Rest von Europa ausgebreitet hat. Es sind aber bereits EHV Fälle in Frankreich, Belgien, der Schweiz und Deutschland bekannt geworden, die in Zusammenhang mit dem Besuch des Turniers in Valencia stehen.
Vom EHV-Geschehen in Valencia sind viele Pferden betroffen und dabei auch einige Todesfälle aufgetreten. Die Erkrankung sollte deshalb sehr ernst genommen und entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Ziel ist es, die Infektion einzudämmen bzw. zu verhindern, dass sich der Ausbruch durch zurückkehrende Pferde auf die deutsche Pferdepopulation ausweitet. Die FEI sowie die FN haben deshalb alle Veranstaltungen bis Ende März abgesagt.
Bis heute (Stand 5. März 2021) sind dem Pferdegesundheitsdienst (PGD) der Sächsischen Tierseuchenkasse in dem Zusammenhang keine EHV-Fälle bei Pferden in Sachsen und Thüringen bekannt geworden.
Die Herpes-Infektionen bei Pferden bleiben in der Regel regional begrenzt und beruhigen sich in einer relativ überschaubaren Zeitspanne (6 – 8 Wochen) wieder, wenn die Infektionsketten erfolgreich unterbrochen werden. Das Virus wird nicht mit dem Wind oder über Insekten übertragen, sondern durch direkten Kontakt zwischen den Pferden (Tröpfcheninfektion) oder indirekt über den Menschen bzw. Equipment mit Schleimkontakt (z. B. Tränk- und Futtereimer, Trensen).
Der Verdacht auf eine Infektion besteht bei den folgenden Symptomen: Fieber, Nasenausfluss, Apathie, Husten, Bewegungsstörungen, Festliegen. Hier sollte umgehend ein Tierarzt hinzugezogen werden. Durch entsprechende Proben (Nasentupfer, Blutproben) kann das Herpes-Virus in einem Labor nachgewiesen werden. Es ist jedoch nicht zielführend, Pferde, die symptomfrei sind und keinen Kontakt zu erkrankten Pferden hatten, mittels Nasentupfer oder Blut auf Herpes-Viren zu beproben.
Leider sind derzeit auf Grund der hohen Nachfrage wiederholt die Impfstoffe gegen EHV zumindest in Deutschland nur begrenzt erhältlich, so dass die Impfung als wichtige Prophylaxemaßnahme bloß eingeschränkt anwendbar ist.
Die beste Vorbeugung gegen eine Infektion der Pferde ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen wie sie z. B. im Artikel „
Biosicherheit in Pferdeställen – lästig aber notwendig“ auf der Internetseite der Sächsischen Tierseuchenkasse zusammengefasst sind. Die wichtigsten Instrumente sind hierbei Kontaktbeschränkungen, Quarantäne (2 – 3 Wochen) und Gesundheitsatteste. Letztere bescheinigen die klinische Unverdächtigkeit von Pferden und deren Kontakttieren durch den betreuenden Tierarzt.
Jeder Pferdehalter muss sich bewusst sein, dass die Infektion von Pferden mit Herpesviren tödlich enden kann und jegliche Verheimlichung einer Infektion oder Verzögerung der Ausbreitungsverhinderung eine erhebliche Gefahr für weitere Pferdebestände darstellt.
Bitte melden Sie Verdachtsfälle an den PGD.
>>Der Pferdgesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse informiert:
Während die Menschheit weltweit mit der Bewältigung der Corona-Krise beschäftigt ist, hat eine der gefürchtetsten Pferdeseuchen ihren Weg nach fast 60 Jahren erneut von Afrika nach Asien gefunden. In Thailand starb bereits am 24. Februar 2020 ein Rennpferd nahe Bangkok an der Afrikanischen Pferdepest (engl. African Horse Sickness = AHS). Bis Ende April sind über 460 Pferde an der AHS in Thailand gestorben. In der Zwischenzeit hat der Einsatz eines Lebendimpfstoffes aus Südafrika begonnen. Alle Pferde in Ställen mit erkrankten Tieren sowie im Radius von 50 km um diese Betriebe sollen geimpft werden. Da geimpfte Pferde das Virus wiederum in abgeschwächter Form ausscheiden können, müssen diese Tiere für 30 Tage in mit Netzen abgespannten Boxen verbringen, um eine Weiterverbreitung des Impfvirus über Insekten zu verhindern. Die Pferde dürfen den Stall nicht verlassen und können nur auf der Stallgasse einzeln geführt werden, um überhaupt etwas Bewegung für die Tiere zu gewährleisten. Möglicherweise wurde die AHS über importierte Zebras nach Thailand eingeschleppt.
Ist die Afrikanische Pferdepest eine Bedrohung für europäische Pferde?
Die Afrikanische Pferdepest ist eine akute bis subakute, nicht kontagiöse Virusinfektion der Equiden, die durch stechende Insekten (Gnitzen) übertragen wird und in Deutschland anzeigepflichtig ist. Der Erreger der AHS ist ein unbehülltes RNA-Virus aus der Familie Reoviridae, Genus Orbivirus. Neun verschiedene Serotypen des Afrikanischen Pferdepest Virus sind bekannt, die unterschiedlich stark krank machende Wirkungen besitzen.
Empfängliche Arten für die AHS sind Pferde, Maultiere, Esel, wobei Esel und Maultiere weniger empfänglich sind als Pferde. Die Sterberate (Mortalitätsrate) liegt bei Pferden zwischen 70-95%, bei Maultieren um 50% und Eseln bei 10%. Europäische Esel sind dabei empfindlicher als afrikanische. Das Zebra gilt als Virusreservoir. Auch Kamelartige und Hunde können (nach Verzehr von virushaltigem Fleisch) erkranken.
Die Gefahr der Einschleppung dieser, wie der Name vermuten lässt, vorrangig in Afrika vorkommenden Seuche nach Europa, wird von der OIE bzw. von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) als sehr gering eingeschätzt.
Diese Einschätzung galt allerdings auch für die Blauzungenkrankheit (BT) der Rinder und Schafe in Nordeuropa, welche ebenfalls durch die gleiche Gnitzenart verbreitet wird. Nachdem jedoch das BT-Virus im August 2006 plötzlich in Holland und später auch in anderen nordeuropäischen Ländern entdeckt wurde, kam es in den Jahren 2007 und 2008 allein in Deutschland zu ca. 26 000 Ausbrüchen bei Rindern, Schafen, Ziegen und vereinzelt auch bei Gatterwild. Es wird vermutet, dass das Virus durch den Import infizierter Gnitzen nach Holland eingeführt wurde. Durch eine breit angelegte Impfung gegen den festgestellten Serotyp 8 konnte die Infektion zurückgedrängt und Deutschland schließlich im Februar 2012 wieder für frei an Blauzungenkrankheit erklärt werden. In Südeuropa und hier vor allem in Frankreich und Italien treten immer noch gehäuft Fälle dieser Viruserkrankung auf, so dass ein erneuter Viruseintrag nach Deutschland befürchtet werden muss.
Verbreitung
Über die AHS wurde 1327 das erste Mal in einem arabischen Dokument berichtet. Die Erkrankung ist in Zentralafrika mit regelmäßiger Ausbreitung nach Südafrika wie auch gelegentlich nach Nordafrika endemisch, d.h. ständig vorhanden. Im Jahr 1719 starben fast 1.700 und in den Jahren 1854-55 ca. 70. 000 Pferde an der AHS in Südafrika. Die letzten Fälle (Subtyp 4) in Europa wurden aus Spanien (1987-1990) durch Import eines infizierten Zebras aus Namibia und Portugal (1989) gemeldet. Serotyp 9 verursachte die meisten Ausbrüche außerhalb Afrikas (z.B. Mittelost, Pakistan und Indien). Europa ist derzeit amtlich anerkannt frei von AHS. Die Verbreitung der AHS ist abhängig vom Vorkommen der Hauptüberträger.
Epidemiologie
Der Erreger wird von Insekten (Gnitzen v.a. Culicoides spp.) übertragen, wodurch ein saisonales Auftreten der AHS bedingt ist. Gnitzen können über Wasser bis 700 km und über Land je nach Windrichtung bis 150 km fliegen! Es gibt keine direkte Übertragung des Erregers von Tier zu Tier. Nur Hunde können sich über den Verzehr von virushaltigem Fleisch anstecken. Auch eine Verbreitung mit blutbehafteten Instrumenten oder Kanülen ist möglich. Zebras oder Esel können über längere Zeit (bis 40 Tage) das Virus ausscheiden ohne zu erkranken und somit ein Virusreservoir bilden. Andere Equiden scheiden bis 21 Tage (4-8 Tage in Durchschnitt) das Virus aus. Antikörper gegen das Virus wurden in Elefanten, Angoraziegen und weiteren Wiederkäuern gefunden.
In Südafrika ist die AHS nicht endemisch, aber jedes Jahr tritt die Erkrankung im Januar in den nordöstlichen Landesteilen auf. Von dort aus verbreitet sie sich südwärts. Die südliche Ausbreitung ist stark von den klimatischen Bedingungen und der damit verbundenen Vermehrung der Gnitzen abhängig. Zeitiger und schwerer Regen gefolgt von warmen, trockenen Perioden favorisiert die Verbreitung. Die ersten Fälle werden meist Anfang Februar gemeldet und im März und April treten die schwersten Ausbrüche auf. Nach dem ersten Frost Ende April bzw. Anfang Mai sind plötzlich keine Neuerkrankungen mehr zu verzeichnen. In den nordöstlichen Teilen des Landes, wo kaum Frost auftritt, kann die AHS bis Mai oder Juni beobachtet werden.
Symptome und Krankheitsverlauf
Die Inkubationszeit beträgt je nach Verlaufsform 3 bis 14 Tage, wobei 4 mögliche Verlaufsformen mit variablen klinischen Symptomen beim Pferd bekannt sind:
Perakute Lungenform
Subakute Herzform (ödematöse Form)
Akute Lungen-Herz-Mischform
Milde Form (Pferdepest-Fieber)
Diagnose
Bei gehäuften, plötzlichen Todesfällen von Equiden im Zusammenhang mit Kreislaufstörungen und Lungenödemen zur entsprechenden Jahreszeit (intensiver Gnitzenflug auf der Nordhalbkugel im Spätsommer/Herbst) sollte der Verdacht auf AHS geäußert werden. Schwellungen über den Augen sind als typisch anzusehen. Vorberichtlich sollte bei Erstausbruch nach Importtieren insbesondere aus Afrika gefragt werden. Eine endgültige Diagnose kann nur durch einen Virusnachweis bzw. den Nachweis von Antikörpern gegen das Virus (Serologie) gestellt werden.
Differenzialdiagnosen
Die Immunprophylaxe ist in Europa verboten. Ein Impfstoff mit mehreren der 9 Serotypen wird vor allem in Südafrika eingesetzt und zeigt eine sehr gute Wirksamkeit. Bei dem Ausbruch in Spanien von 1987 bis 1990 wurde ein abgeschwächter Lebendimpfstoff mit dem Serotyp 4 erfolgreich angewendet.
Untersuchungsmaterial
Bekämpfung
Die AHS ist eine hochansteckende Seuche und deshalb in Deutschland anzeigepflichtig. Der Verdacht auf AHS ist bei den zuständigen Veterinärbehörden anzuzeigen und muss durch entsprechende labordiagnostische Untersuchungen abgeklärt werden.
Fazit
Es bleibt festzuhalten, dass die AHS derzeit keine unmittelbare Bedrohung für europäische Pferdehaltungen darstellt, dass sie aber durchaus, wie bei der Blauzungenkrankheit oder derzeit in Thailand geschehen, jederzeit nach Europa eingeschleppt werden kann und dann einen signifikanten Einfluss auf die Pferdehaltung hat.
Coronavirus-Infektion bei Pferden
Das Equine Coronavirus (ECoV) ist ein, noch nicht lange bekanntes Virus bei Pferden, das überwiegend den Magen-Darm-Trakt befällt. Es wird mit Fieber, Schläfrigkeit und Appetitverlust sowie Koliken und Durchfall in Verbindung gebracht. Seit 2010 wurden in Japan, Europa und den USA Ausbrüche gemeldet. Das Virus wird über Schmutzinfektionen übertragen und Pferde werden durch die Aufnahme von fäkal kontaminiertem Futter und Wasser infiziert. Eine spezifische Behandlung ist normalerweise nicht erforderlich, da die meisten Infektionen von alleine ausheilen. Es wurde jedoch auch über seltene Komplikationen wie Blutvergiftung und Beeinträchtigung der Gehirnfunktionen berichtet.
Erreger
Coronaviren sind sogenannte RNA-Viren der Familie Coronaviridae. Sie sind für Erkrankungen des Atmungstraktes, des Magen-Darm-Traktes, der Leber sowie des zentralen Nervensystems bei Säugetieren und Vögeln verantwortlich.
Obwohl auch der Covid-19-Erreger des Menschen zur gleichen Virusfamilie gehört, ist eine Übertragungsmöglichkeit der Corona-Viren des Pferdes auf den Menschen bislang nicht nachgewiesen.
Epidemiologie
Seit 2010 werden klinische Corona-Virus-Infektionen auch bei Pferden beobachtet. Die Altersverteilung betrug dabei beispielsweise im Jahr 2014 in den USA bei Fohlen (Alter 0 – 6 Monate) 20,5 %, bei Pferden im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren 25,3 % und bei Pferden über 5 Jahren 54,2 %. Fohlen mit klinischer Magen-Darm-Erkrankung aus Zentral-Kentucky (USA) erwiesen sich nur dann als positiv für ECoV, wenn andere Koinfektionen vorlagen (z. B. Rotavirus oder Clostridium perfringens), wobei die Nachweishäufigkeit von ECoV zwischen gesunden und klinisch betroffenen Fohlen ähnlich ist. Bei erwachsenen Pferden genügt eine Monoinfektion mit ECoV, um klinische Symptome hervorzurufen, das heißt bei Ihnen müssen keine weiteren Infektionen vorliegen um zu erkranken.
Das eng verwandte Coronavirus der Kühe (BCoV) verursacht auch Magen-Darm-Erkrankungen bei erwachsenen Kühen und leichte Atemwegserkrankungen bei Kälbern.
Eine kürzlich durchgeführte experimentelle Studie, in der junge japanische Zugpferde durch die Verabreichung von Kot eines bestätigten ECoV-infizierten Pferdes über die Nasen-Schlund-Sonde direkt in den Magen angesteckt wurden, unterstützt einen fäko-oralen Übertragungsweg. Bei 75 % der Pferde entwickelten sich Krankheitsanzeichen, die den Symptomen einer ECoV-Infektion entsprachen. Bei ihnen wurde auch ECoV im Kot nachgewiesen.
Von Feldausbrüchen wird berichtet, dass die Erkrankungsraten für ECoV-Infektionen zwischen 10 und 83 % liegen. Todesfälle sind selten und werden mit einer Störung der Magen-Darm-Schleimhautbarriere in Verbindung gebracht. Die Inkubationszeit für ECoV ist kurz und die klinische Erkrankung entwickelt sich zwischen 48 und 72 Stunden nach natürlicher Exposition oder experimenteller Infektion. Klinische Symptome treten einige Tage bis 1 Woche lang auf und klingen im Allgemeinen mit minimaler Behandlung wieder ab (selbstlimitierend).
Unter natürlichen Bedingungen wurde festgestellt, dass die fäkale Ausscheidung von ECoV zwischen 3 und 25 Tagen liegt. Es ist nicht bekannt, wie lange ECoV in der Umwelt überlebt und eventuell als Infektionsquelle dienen kann. Es wurde gezeigt, dass humane Coronaviren, wie z. B. das Schwere Akute Respiratorische Syndrom (SARS) -CoV bis zu 2 Tage im Abwasser und entchlortem Leitungswasser, 3 Tage im Kot und 17 Tage im Urin bei Raumtemperatur infektiös bleiben kann. Die Überlebenszeit in der Umwelt kann bei niedrigeren Temperaturen länger sein. Dies ist eine mögliche Erklärung dafür, dass Erregernachweise in Kotproben sowie Erkrankungen verursacht durch ECoV und BCoV bei kälterem Wetter häufiger auftreten.
Krankheitssymptome
In der Zusammenfassung der Informationen aus 20 ECoV-Ausbrüchen im Zeitraum November 2011 bis März 2017 zeigten von insgesamt 472 Pferden nur 130 (27,5 %) Tiere klinische Symptome. Die häufigsten Krankheitsanzeichen waren Appetitverlust (97 %), Schläfrigkeit (88 %) und Fieber (83 %). Bei ca. 20 % der klinisch betroffenen Pferde wurden Veränderungen der Kotbeschaffenheit beobachtet, die von weich geformter bis wässriger Konsistenz reichten und teilweise mit Koliken einhergingen. Allgemeine Veränderungen (Appetitverlust und Fieber) gingen gastrointestinalen Anzeichen voraus. Bei 3 % der klinisch infizierten Pferde wurden Anzeichen einer Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems (Enzephalopathie) festgestellt. Diese zeigten sich durch im Kreis laufen, Kopfdrücken, Koordinationsstörungen (Ataxie), Augenzucken und Krampfanfälle.
Während verschiedener Ausbrüche blieben 4 – 83 % der Pferde ohne Krankheitssymptome, selbst wenn ECoV im Kot nachgewiesen wurde. Diese breite Anzahl unauffälliger Infektionen hängt wahrscheinlich mit einer Kombination von unterschiedlichen Virus-, Wirts- und Umweltfaktoren zusammen, die den Krankheitsverlauf beeinflussen.
Diagnose
Die Diagnose einer ECoV-Infektion beruht auf dem Vorhandensein klinischer Symptome, die mit einer ECoV-Infektion vereinbar sind, typischen Veränderungen im Blutbild (Neutropenie und/oder Lymphopenie), dem Ausschluss anderer Infektionserreger sowie dem Nachweis von ECoV im Kot.
Im Rahmen des Früherkennungsprogramms der Sächsischen Tierseuchenkasse können Pferde bei Verdacht auf ECoV untersucht werden.
Behandlung und Vorbeugung
Die meisten Pferde mit ECoV-Infektionen benötigen keine oder nur eine minimale unterstützende Behandlung, da sie in der Regel von alleine wieder gesund werden. Bei klinischen Symptomen ist der Tierarzt zu rufen. Dieser entscheidet über die Notwendigkeit einer Behandlung. Es gibt keinen zugelassenen Impfstoff gegen ECoV.
Empfehlungen zur Biosicherheit
Wie zur allgemeinen Vorbeugung der Einschleppung von Infektionskrankheiten in einen Pferdebestand, sollten neue Tiere für 3 Wochen quarantänisiert und beobachtet werden, bevor sie in Kontakt mit der Herde kommen. Beim Auftreten von klinischen Erkrankungen insbesondere mit Durchfall einhergehend, sollten die Pferde spätestens dann isoliert und unter anderem auch auf ECoV untersucht werden.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen für Pferdebetriebe. Übliche Desinfektionsmittel inaktivieren ECoV.
Schlussfolgerungen
Das Equine Coronavirus (ECoV) wurde in den letzten Jahren in Japan, Europa und den USA als neues, klinisch wichtiges Virus bei erwachsenen Pferden diagnostiziert. Durch ein erhöhtes Bewusstsein auf dem Gebiet der Coronaviren und der Verfügbarkeit neuer diagnostischer Tests zum Nachweis von ECoV im Kot betroffener Pferde, gibt es zunehmend Berichte über diese Erkrankung.
Infektionen mit ECoV bei Pferden in Sachsen sind dem Pferdgesundheitsdienst bislang aber noch nicht bekannt geworden.
Die Epidemiologie, Pathogenese und Prävention von ECoV-Infektionen werden derzeit vor allem in den betroffenen Ländern aktiv untersucht.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert als Biosicherheit die Eindämmungsprinzipien, Technologien und Praktiken, die den Kontakt mit Pathogenen und Giften sowie deren Freisetzung verhindern sollen.
Unter Pathogenen versteht man potentiell krankmachende Erreger wie z. B. Bakterien (Druse), Viren (Influenza, Herpesviren), Pilze oder Parasiten.
Die Übertragung der Krankheitserreger von Pferd zu Pferd kann direkt oder indirekt erfolgen.
Die direkte Übertragung geschieht vorrangig über Tröpfcheninfektionen z. B. durch gegenseitigen Schleimhautkontakt oder durch Niesen bzw. Einatmen von erregerhaltiger Luft. Auch beim Deckakt bzw. Besamen können Keime direkt von einem Pferd auf das andere übergehen.
Die indirekte Übertragung ist an einen Träger gebunden ohne, dass die Tiere unmittelbar zusammen stehen müssen. Das können z. B. Erreger an der Kleidung, der Ausrüstung, im Wasser, im Futter oder an Fahrzeugen sein. Eine häufige Übertragungsform ist auch die über blutsaugende Insekten (z. B. Mücken, Gnitzen, Bremsen).
Wenn man seinen Pferdebestand vor der Einschleppung von Krankheiten schützen möchte, muss man die Antworten auf folgende Fragen kennen:
Die Risiken lassen sich dabei hauptsächlich in drei Bereiche einteilen:
Der Betrieb sollte im Idealfall umzäunt und mit einem Einfahrtstor versehen sein. Ein Schild sollte Fremde oder zufällige Besucher anhalten, sich bei dem Stallverantwortlichen anzumelden, wenn sie den Betrieb betreten wollen. Möglichst sollten Personen keinen Schleimhautkontakt mit den Pferden haben, d. h. diese nicht am Maul oder den Nüstern berühren. Für Fahrzeuge sollte ein Parkplatz ausgeschildert sein. Ganz wichtig ist es, einen Quarantäne- und/oder Krankenstall zu haben. Hier werden Neuankömmlinge vor Zustallung zu den anderen Pferden 2 – 3 Wochen auf Krankheitsanzeichen beobachtet bzw. auch getestet oder frisch erkrankte Tiere von den gesunden isoliert. Bevor ein neues Pferd in den Stall kommt, sollte man sich darüber informieren, ob in dem alten Stall Anzeichen einer ansteckenden Krankheit vorhanden sind bzw. waren. Im Zweifelsfall kann man sich von dem betreuenden Tierarzt ein Gesundheitserklärung ausstellen lassen. Auch sollten der Impfstatus sowie das Datum der letzten Entwurmung kontrolliert werden. Die Untersuchung des Pferdes auf Antikörper gegen die Ansteckende Blutarmut ist ratsam. Bei Nutzung des entsprechenden Programms der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) übernimmt diese die Laborkosten in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA).
Anzeichen einer ansteckenden Krankheit können sein:
In Bezug auf die Pferde ist darauf zu achten, dass für jedes Einzeltier getrennte Ausrüstungen (z. B. Putzzeug, Gamaschen, Decken, Satteldecken, Gebisse usw.) vorhanden sind, die regelmäßig gereinigt bzw. gewaschen werden. Gastpferde sind von den anderen getrennt zu halten. Eine Gruppeneinteilung nach Alter und Verwendung ist auf alle Fälle zweckmäßig. So sollten Jungtiere getrennt von tragenden Stuten gehalten werden und Turnierpferde getrennt von den Freizeitpferden.
Neueinstallungen werden idealerweise einer Quarantäne von 2 – 3 Wochen unterzogen. In der Zeit wird täglich der Gesundheitszustand überprüft (Temperatur messen, Futter- und Wasseraufnahme, Befinden des Pferdes, Kotbeschaffenheit, Anzeichen für eine Krankheit). Zusätzlich können die Tiere vom Tierarzt auf spezielle Krankheitserreger getestet werden. Die Kosten für die Labordiagnostik in der LUA können über das Programm Infektionsdiagnostik der TSK abgerechnet werden.
Allgemeine Sauberkeit und Hygiene zählen ebenfalls zur Biosicherheit im Pferdestall; dazu gehören das tägliche Putzen und Kämmen bzw. Bürsten, das Hufe-Auskratzen sowie die regelmäßige Hufpflege.
Um das Risiko der indirekten Übertragung von Krankheitserregern durch Insekten einzudämmen können folgende Maßnahmen greifen:
Die indirekte Übertragungsmöglichkeit durch Personen kann eingeschränkt werden, in dem Mitarbeiter stalleigene Arbeitskleidung und Schuhe tragen und sich bei Betreten und Verlassen des Stalls umziehen sowie die Hände waschen und desinfizieren. Auch Schmiede, Trainer, Tierärzte und andere Besucher sollten angewiesen werden, bei Kontakt zu den Pferden vorher die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Entsprechende Möglichkeiten (z. B. Desinfektionsmittelspender) sollten vorgehalten und gut erreichbar sein.
In jedem Betrieb sollte es einen Maßnahmeplan geben, der beim Verdacht bzw. nach Bestätigung des Auftretens einer Infektionskrankheit greift und folgende Punkte regelt:
Einen Vordruck für einen solchen betrieblichen Maßnahmeplan finden Sie hier
.
Im Falle des Ausbruchs einer Seuche müssen erkrankte Pferde möglichst schnell so isoliert werden, dass sie keinen Kontakt mehr mit anderen Tieren haben. Im Idealfall trennt man die Tiere in 3 Gruppen:
Durch Hygienmaßnahmen (z. B. Tragen von Schutzkleidung, Desinfektion) muss einer Übertragung der Erreger zwischen den Gruppen entgegen gewirkt werden.
Der Pferde- und Personenverkehr ist stark einzuschränken bzw. zu unterbinden (keine Pferde ein – und ausstallen, keine Besucher, keine Veranstaltungen). Umliegende Pferdbetriebe sollten auch im Sinne der Kollegialität informiert werden.
Während des Ausbruchs und danach muss der Stall gereinigt und desinfiziert werden. Bei der Auswahl des Desinfektionsmittels ist auf die Ausbringungsart, die Konzentration sowie die Einwirkzeit zu achten.
Der Besuch von Pferdeveranstaltungen oder Turnieren birgt ein besonderes Risiko der Infektionsverbreitung in sich, da dort Pferde aus unterschiedlichsten Regionen und Ställen zusammen treffen.
Dazu steht im § 66, 6.6 der LPO geschrieben: „Pferden, die an einer ansteckenden Krankheit leiden oder die sich in Gesundheitsbeobachtung befinden, ist die Teilnahme an Pferdeleistungsschauen untersagt.“
Es sollte also selbstverständlich sein, dass nur gesunde Pferde an solchen Veranstaltungen teilnehmen - ist es aber leider nicht für alle Pferdehalter.
Vor der Abreise zum Veranstaltungsort müssen folgende Punkte überprüft werden:
Auf dem Turnier sollte dann darauf geachtet werden, dass das Pferd keinen direkten Kontakt mit anderen Pferden hat, dass man nur eigene Utensilien benutzt und dass man die Gastbox möglichst vor Einstellung des Pferdes mit einem Desinfektionsmittel aussprüht (z. B. mit Sprühflasche). Wichtig ist darüber hinaus, dass man einen eigenen Tränkbehälter benutzt und möglichst auch sein eigenes Futter mitbringt. Besucher und/oder Hunde sollten aus dem Stall ferngehalten werden.
Es ist mit Sicherheit praxisfremd, dass alle aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung einer Infektionskrankheit in den Pferdeställen umgesetzt werden. Jeder Stallbetreiber und auch jeder Pferdehalter muss für sich und sein Pferd entscheiden, was er konkret tun kann und möchte. Es ist möglich, seine Pferde durch Einhaltung der Hygieneregeln vor direkt übertragbaren Infektionskrankheiten zu schützen. Viel schwieriger ist das bei durch Insekten übertragbaren Erkrankungen – hier hilft in der Regel nur eine effektive Impfung.
Wenn Sie eine unabhängige Beratung zum Thema Biosicherheit vor Ort in Ihrem Pferdestall haben möchten, können Sie gerne den Pferdgesundheitsdienst kostenfrei in Anspruch nehmen.
Kontakt zum Pferdegesundheitsdienst
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