Afrikanische Pferdepest

Der Pferdgesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse informiert:


Während die Menschheit weltweit mit der Bewältigung der Corona-Krise beschäftigt ist, hat eine der gefürchtetsten Pferdeseuchen ihren Weg nach fast 60 Jahren erneut von Afrika nach Asien gefunden. In Thailand starb bereits am 24. Februar 2020 ein Rennpferd nahe Bangkok an der Afrikanischen Pferdepest (engl. African Horse Sickness = AHS). Bis Ende April sind über 460 Pferde an der AHS in Thailand gestorben. In der Zwischenzeit hat der Einsatz eines Lebendimpfstoffes aus Südafrika begonnen. Alle Pferde in Ställen mit erkrankten Tieren sowie im Radius von 50 km um diese Betriebe sollen geimpft werden. Da geimpfte Pferde das Virus wiederum in abgeschwächter Form ausscheiden können, müssen diese Tiere für 30 Tage in mit Netzen abgespannten Boxen verbringen, um eine Weiterverbreitung des Impfvirus über Insekten zu verhindern. Die Pferde dürfen den Stall nicht verlassen und können nur auf der Stallgasse einzeln geführt werden, um überhaupt etwas Bewegung für die Tiere zu gewährleisten. Möglicherweise wurde die AHS über importierte Zebras nach Thailand eingeschleppt.


Ist die Afrikanische Pferdepest eine Bedrohung für europäische Pferde?

Die Afrikanische Pferdepest ist eine akute bis subakute, nicht kontagiöse Virusinfektion der Equiden, die durch stechende Insekten (Gnitzen) übertragen wird und in Deutschland anzeigepflichtig ist. Der Erreger der AHS ist ein unbehülltes RNA-Virus aus der Familie Reoviridae, Genus Orbivirus. Neun verschiedene Serotypen des Afrikanischen Pferdepest Virus sind bekannt, die unterschiedlich stark krank machende Wirkungen besitzen.

Empfängliche Arten für die AHS sind Pferde, Maultiere, Esel, wobei Esel und Maultiere weniger empfänglich sind als Pferde. Die Sterberate (Mortalitätsrate) liegt bei Pferden zwischen 70-95%, bei Maultieren um 50% und Eseln bei 10%. Europäische Esel sind dabei empfindlicher als afrikanische. Das Zebra gilt als Virusreservoir. Auch Kamelartige und Hunde können (nach Verzehr von virushaltigem Fleisch) erkranken.

Die Gefahr der Einschleppung dieser, wie der Name vermuten lässt, vorrangig in Afrika vorkommenden Seuche nach Europa, wird von der OIE bzw. von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) als sehr gering eingeschätzt.

Diese Einschätzung galt allerdings auch für die Blauzungenkrankheit (BT) der Rinder und Schafe in Nordeuropa, welche ebenfalls durch die gleiche Gnitzenart verbreitet wird. Nachdem jedoch das BT-Virus im August 2006 plötzlich in Holland und später auch in anderen nordeuropäischen Ländern entdeckt wurde, kam es in den Jahren 2007 und 2008 allein in Deutschland zu ca. 26 000 Ausbrüchen bei Rindern, Schafen, Ziegen und vereinzelt auch bei Gatterwild. Es wird vermutet, dass das Virus durch den Import infizierter Gnitzen nach Holland eingeführt wurde. Durch eine breit angelegte Impfung gegen den festgestellten Serotyp 8 konnte die Infektion zurückgedrängt und Deutschland schließlich im Februar 2012 wieder für frei an Blauzungenkrankheit erklärt werden. In Südeuropa und hier vor allem in Frankreich und Italien treten immer noch gehäuft Fälle dieser Viruserkrankung auf, so dass ein erneuter Viruseintrag nach Deutschland befürchtet werden muss.


Verbreitung

Über die AHS wurde 1327 das erste Mal in einem arabischen Dokument berichtet. Die Erkrankung ist in Zentralafrika mit regelmäßiger Ausbreitung nach Südafrika wie auch gelegentlich nach Nordafrika endemisch, d.h. ständig vorhanden. Im Jahr 1719 starben fast 1.700 und in den Jahren 1854-55 ca. 70. 000 Pferde an der AHS in Südafrika. Die letzten Fälle (Subtyp 4) in Europa wurden aus Spanien (1987-1990) durch Import eines infizierten Zebras aus Namibia und Portugal (1989) gemeldet. Serotyp 9 verursachte die meisten Ausbrüche außerhalb Afrikas (z.B. Mittelost, Pakistan und Indien). Europa ist derzeit amtlich anerkannt frei von AHS. Die Verbreitung der AHS ist abhängig vom Vorkommen der Hauptüberträger.


Epidemiologie

Der Erreger wird von Insekten (Gnitzen v.a. Culicoides spp.) übertragen, wodurch ein saisonales Auftreten der AHS bedingt ist. Gnitzen können über Wasser bis 700 km und über Land je nach Windrichtung bis 150 km fliegen! Es gibt keine direkte Übertragung des Erregers von Tier zu Tier. Nur Hunde können sich über den Verzehr von virushaltigem Fleisch anstecken. Auch eine Verbreitung mit blutbehafteten Instrumenten oder Kanülen ist möglich. Zebras oder Esel können über längere Zeit (bis 40 Tage) das Virus ausscheiden ohne zu erkranken und somit ein Virusreservoir bilden. Andere Equiden scheiden bis 21 Tage (4-8 Tage in Durchschnitt) das Virus aus. Antikörper gegen das Virus wurden in Elefanten, Angoraziegen und weiteren Wiederkäuern gefunden.

In Südafrika ist die AHS nicht endemisch, aber jedes Jahr tritt die Erkrankung im Januar in den nordöstlichen Landesteilen auf. Von dort aus verbreitet sie sich südwärts. Die südliche Ausbreitung ist stark von den klimatischen Bedingungen und der damit verbundenen Vermehrung der Gnitzen abhängig. Zeitiger und schwerer Regen gefolgt von warmen, trockenen Perioden favorisiert die Verbreitung. Die ersten Fälle werden meist Anfang Februar gemeldet und im März und April treten die schwersten Ausbrüche auf. Nach dem ersten Frost Ende April bzw. Anfang Mai sind plötzlich keine Neuerkrankungen mehr zu verzeichnen. In den nordöstlichen Teilen des Landes, wo kaum Frost auftritt, kann die AHS bis Mai oder Juni beobachtet werden.


Symptome und Krankheitsverlauf

Die Inkubationszeit beträgt je nach Verlaufsform 3 bis 14 Tage, wobei 4 mögliche Verlaufsformen mit variablen klinischen Symptomen beim Pferd bekannt sind:

Perakute Lungenform

  • nach sehr kurzer Inkubationszeit hohes Fieber (40-41°C), Husten, schaumiger Nasenausfluss, Dyspnoe, in 95 % der Fälle perakuter (innerhalb von Stunden nach Auftreten von klinischen Symptomen) Tod infolge von Lungenödem möglich.

Subakute Herzform (ödematöse Form)

  • Fieber (39-40°C) während 3 bis 6 Tage, bedingt durch Störung der Gefäßdurchlässigkeit Schwellungen (Ödeme) am Kopf (besonders Grube über Auge und Augenlider sehr typisch!) und später an Hals, Schulter und Brustbereich sowie an den unteren Abschnitten der Beine, Blaufärbung und kleine Blutungen auf Schleimhäuten und Bindehautentzündung
  • nach 4-8 Tagen kommt es in 50 % der Fälle zum Tod durch Herzversagen
  • falls ein Tier überlebt, verschwinden die Ödeme innerhalb von 3 bis 8 Tagen

Akute Lungen-Herz-Mischform

  • eine Mischung der Symptome der beiden erst erwähnten Formen
  • leichtere Herzform gefolgt von akuten Atembeschwerden
  • der Tod folgt in 70-80 % der Fälle wegen Herzversagens nach ca. 1 Woche

Milde Form (Pferdepest-Fieber)

  • nach 5-8 Tagen Fieber (39-40°C) vollständige Erholung
  • vor allem bei weniger empfänglichen Tieren (z. B. Esel), geimpften Pferden oder Tieren, die zusätzlich mit einem anderen Serotyp infiziert waren 

Diagnose

Bei gehäuften, plötzlichen Todesfällen von Equiden im Zusammenhang mit Kreislaufstörungen und Lungenödemen zur entsprechenden Jahreszeit (intensiver Gnitzenflug auf der Nordhalbkugel im Spätsommer/Herbst) sollte der Verdacht auf AHS geäußert werden. Schwellungen über den Augen sind als typisch anzusehen. Vorberichtlich sollte bei Erstausbruch nach Importtieren insbesondere aus Afrika gefragt werden. Eine endgültige Diagnose kann nur durch einen Virusnachweis bzw. den Nachweis von Antikörpern gegen das Virus (Serologie) gestellt werden.


Differenzialdiagnosen

  • Equine virale Arteritis, Equine infektiöse Anämie, Hendra Virus Infektion, Equine Piroplasmose, Milzbrand, Vergiftung und Hitzschlag

Die Immunprophylaxe ist in Europa verboten. Ein Impfstoff mit mehreren der 9 Serotypen wird vor allem in Südafrika eingesetzt und zeigt eine sehr gute Wirksamkeit. Bei dem Ausbruch in Spanien von 1987 bis 1990 wurde ein abgeschwächter Lebendimpfstoff mit dem Serotyp 4 erfolgreich angewendet.


Untersuchungsmaterial

  • Virusnachweis im Blut (möglichst früh während Fieberphase);
  • bei toten Tieren in Milz, Lunge und Lymphknoten
  • Antikörpernachweis (ab 8-14 Tagen nach Infektion) im Blutserum von mehreren Tieren

Bekämpfung

Die AHS ist eine hochansteckende Seuche und deshalb in Deutschland anzeigepflichtig. Der Verdacht auf AHS ist bei den zuständigen Veterinärbehörden anzuzeigen und muss durch entsprechende labordiagnostische Untersuchungen abgeklärt werden.


Fazit

Es bleibt festzuhalten, dass die AHS derzeit keine unmittelbare Bedrohung für europäische Pferdehaltungen darstellt, dass sie aber durchaus, wie bei der Blauzungenkrankheit oder derzeit in Thailand geschehen, jederzeit nach Europa eingeschleppt werden kann und dann einen signifikanten Einfluss auf die Pferdehaltung hat.


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Coronavirus-Infektion bei Pferden

Coronavirus-Infektion bei Pferden

Das Equine Coronavirus (ECoV) ist ein, noch nicht lange bekanntes Virus bei Pferden, das überwiegend den Magen-Darm-Trakt befällt. Es wird mit Fieber, Schläfrigkeit und Appetitverlust sowie Koliken und Durchfall in Verbindung gebracht. Seit 2010 wurden in Japan, Europa und den USA Ausbrüche gemeldet. Das Virus wird über Schmutzinfektionen übertragen und Pferde werden durch die Aufnahme von fäkal kontaminiertem Futter und Wasser infiziert. Eine spezifische Behandlung ist normalerweise nicht erforderlich, da die meisten Infektionen von alleine ausheilen. Es wurde jedoch auch über seltene Komplikationen wie Blutvergiftung und Beeinträchtigung der Gehirnfunktionen berichtet.


Erreger

Coronaviren sind sogenannte RNA-Viren der Familie Coronaviridae. Sie sind für Erkrankungen des Atmungstraktes, des Magen-Darm-Traktes, der Leber sowie des zentralen Nervensystems bei Säugetieren und Vögeln verantwortlich.

Obwohl auch der Covid-19-Erreger des Menschen zur gleichen Virusfamilie gehört, ist eine Übertragungsmöglichkeit der Corona-Viren des Pferdes auf den Menschen bislang nicht nachgewiesen.


Epidemiologie

Seit 2010 werden klinische Corona-Virus-Infektionen auch bei Pferden beobachtet. Die Altersverteilung betrug dabei beispielsweise im Jahr 2014 in den USA bei Fohlen (Alter 0 – 6 Monate) 20,5 %, bei Pferden im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren 25,3 % und bei Pferden über 5 Jahren 54,2 %. Fohlen mit klinischer Magen-Darm-Erkrankung aus Zentral-Kentucky (USA) erwiesen sich nur dann als positiv für ECoV, wenn andere Koinfektionen vorlagen (z. B. Rotavirus oder Clostridium perfringens), wobei die Nachweishäufigkeit von ECoV zwischen gesunden und klinisch betroffenen Fohlen ähnlich ist. Bei erwachsenen Pferden genügt eine Monoinfektion mit ECoV, um klinische Symptome hervorzurufen, das heißt bei Ihnen müssen keine weiteren Infektionen vorliegen um zu erkranken.

Das eng verwandte Coronavirus der Kühe (BCoV) verursacht auch Magen-Darm-Erkrankungen bei erwachsenen Kühen und leichte Atemwegserkrankungen bei Kälbern.

Eine kürzlich durchgeführte experimentelle Studie, in der junge japanische Zugpferde durch die Verabreichung von Kot eines bestätigten ECoV-infizierten Pferdes über die Nasen-Schlund-Sonde direkt in den Magen angesteckt wurden, unterstützt einen fäko-oralen Übertragungsweg. Bei 75 % der Pferde entwickelten sich Krankheitsanzeichen, die den Symptomen einer ECoV-Infektion entsprachen. Bei ihnen wurde auch ECoV im Kot nachgewiesen.

Von Feldausbrüchen wird berichtet, dass die Erkrankungsraten für ECoV-Infektionen zwischen 10 und 83 % liegen. Todesfälle sind selten und werden mit einer Störung der Magen-Darm-Schleimhautbarriere in Verbindung gebracht. Die Inkubationszeit für ECoV ist kurz und die klinische Erkrankung entwickelt sich zwischen 48 und 72 Stunden nach natürlicher Exposition oder experimenteller Infektion. Klinische Symptome treten einige Tage bis 1 Woche lang auf und klingen im Allgemeinen mit minimaler Behandlung wieder ab (selbstlimitierend).

Unter natürlichen Bedingungen wurde festgestellt, dass die fäkale Ausscheidung von ECoV zwischen 3 und 25 Tagen liegt. Es ist nicht bekannt, wie lange ECoV in der Umwelt überlebt und eventuell als Infektionsquelle dienen kann. Es wurde gezeigt, dass humane Coronaviren, wie z. B. das Schwere Akute Respiratorische Syndrom (SARS) -CoV bis zu 2 Tage im Abwasser und entchlortem Leitungswasser, 3 Tage im Kot und 17 Tage im Urin bei Raumtemperatur infektiös bleiben kann. Die Überlebenszeit in der Umwelt kann bei niedrigeren Temperaturen länger sein. Dies ist eine mögliche Erklärung dafür, dass Erregernachweise in Kotproben sowie Erkrankungen verursacht durch ECoV und BCoV bei kälterem Wetter häufiger auftreten.


Krankheitssymptome

In der Zusammenfassung der Informationen aus 20 ECoV-Ausbrüchen im Zeitraum November 2011 bis März 2017 zeigten von insgesamt 472 Pferden nur 130 (27,5 %) Tiere klinische Symptome. Die häufigsten Krankheitsanzeichen waren Appetitverlust (97 %), Schläfrigkeit (88 %) und Fieber (83 %).  Bei ca. 20 % der klinisch betroffenen Pferde wurden Veränderungen der Kotbeschaffenheit beobachtet, die von weich geformter bis wässriger Konsistenz reichten und teilweise mit Koliken einhergingen. Allgemeine Veränderungen (Appetitverlust und Fieber) gingen gastrointestinalen Anzeichen voraus. Bei 3 % der klinisch infizierten Pferde wurden Anzeichen einer Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems (Enzephalopathie) festgestellt. Diese zeigten sich durch im Kreis laufen, Kopfdrücken, Koordinationsstörungen (Ataxie), Augenzucken und Krampfanfälle.

Während verschiedener Ausbrüche blieben 4 – 83 % der Pferde ohne Krankheitssymptome, selbst wenn ECoV im Kot nachgewiesen wurde. Diese breite Anzahl unauffälliger Infektionen hängt wahrscheinlich mit einer Kombination von unterschiedlichen Virus-, Wirts- und Umweltfaktoren zusammen, die den Krankheitsverlauf beeinflussen.


Diagnose

Die Diagnose einer ECoV-Infektion beruht auf dem Vorhandensein klinischer Symptome, die mit einer ECoV-Infektion vereinbar sind, typischen Veränderungen im Blutbild (Neutropenie und/oder Lymphopenie), dem Ausschluss anderer Infektionserreger sowie dem Nachweis von ECoV im Kot.

Im Rahmen des Früherkennungsprogramms der Sächsischen Tierseuchenkasse können Pferde bei Verdacht auf ECoV untersucht werden.


Behandlung und Vorbeugung

Die meisten Pferde mit ECoV-Infektionen benötigen keine oder nur eine minimale unterstützende Behandlung, da sie in der Regel von alleine wieder gesund werden. Bei klinischen Symptomen ist der Tierarzt zu rufen. Dieser entscheidet über die Notwendigkeit einer Behandlung. Es gibt keinen zugelassenen Impfstoff gegen ECoV.


Empfehlungen zur Biosicherheit

Wie zur allgemeinen Vorbeugung der Einschleppung von Infektionskrankheiten in einen Pferdebestand, sollten neue Tiere für 3 Wochen quarantänisiert und beobachtet werden, bevor sie in Kontakt mit der Herde kommen. Beim Auftreten von klinischen Erkrankungen insbesondere mit Durchfall einhergehend, sollten die Pferde spätestens dann isoliert und unter anderem auch auf ECoV untersucht werden.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen für Pferdebetriebe. Übliche Desinfektionsmittel inaktivieren ECoV.


Schlussfolgerungen

Das Equine Coronavirus (ECoV) wurde in den letzten Jahren in Japan, Europa und den USA als neues, klinisch wichtiges Virus bei erwachsenen Pferden diagnostiziert. Durch ein erhöhtes Bewusstsein auf dem Gebiet der Coronaviren und der Verfügbarkeit neuer diagnostischer Tests zum Nachweis von ECoV im Kot betroffener Pferde, gibt es zunehmend Berichte über diese Erkrankung.

Infektionen mit ECoV bei Pferden in Sachsen sind dem Pferdgesundheitsdienst bislang aber noch nicht bekannt geworden.

Die Epidemiologie, Pathogenese und Prävention von ECoV-Infektionen werden derzeit vor allem in den betroffenen Ländern aktiv untersucht. 


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Biosicherheit in Pferdeställen – lästig, aber notwendig

Das Auftreten von Infektionskrankheiten beim Pferd wie z. B. Druse, Influenza oder West-Nil-Virus wirft immer wieder die Frage auf, wie man seine Tiere vor der Ansteckung schützen kann. Im Folgenden soll dazu ein Überblick gegeben werden.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert als Biosicherheit die Eindämmungsprinzipien, Technologien und Praktiken, die den Kontakt mit Pathogenen und Giften sowie deren Freisetzung verhindern sollen.

Unter Pathogenen versteht man potentiell krankmachende Erreger wie z. B. Bakterien (Druse), Viren (Influenza, Herpesviren), Pilze oder Parasiten.

Die Übertragung der Krankheitserreger von Pferd zu Pferd kann direkt oder indirekt erfolgen.

Die direkte Übertragung geschieht vorrangig über Tröpfcheninfektionen z. B. durch gegenseitigen Schleimhautkontakt oder durch Niesen bzw. Einatmen von erregerhaltiger Luft. Auch beim Deckakt bzw. Besamen können Keime direkt von einem Pferd auf das andere übergehen.

Die indirekte Übertragung ist an einen Träger gebunden ohne, dass die Tiere unmittelbar zusammen stehen müssen. Das können z. B. Erreger an der Kleidung, der Ausrüstung, im Wasser, im Futter oder an Fahrzeugen sein. Eine häufige Übertragungsform ist auch die über blutsaugende Insekten (z. B. Mücken, Gnitzen, Bremsen).


Wenn man seinen Pferdebestand vor der Einschleppung von Krankheiten schützen möchte, muss man die Antworten auf folgende Fragen kennen:

  • Auf welchen Wegen können Krankheitserreger in einen Pferdebetrieb gelangen?
  • Woran lässt sich die Einschleppung einer Krankheit in den Bestand schnell erkennen?
  • Wie kann das Risiko der Einschleppung und Verbreitung so gering wie möglich gehalten werden?

Die Risiken lassen sich dabei hauptsächlich in drei Bereiche einteilen:

  1. Betrieb
  2. Pferde
  3. Menschen

Der Betrieb sollte im Idealfall umzäunt und mit einem Einfahrtstor versehen sein. Ein Schild sollte Fremde oder zufällige Besucher anhalten, sich bei dem Stallverantwortlichen anzumelden, wenn sie den Betrieb betreten wollen. Möglichst sollten Personen keinen Schleimhautkontakt mit den Pferden haben, d. h. diese nicht am Maul oder den Nüstern berühren. Für Fahrzeuge sollte ein Parkplatz ausgeschildert sein. Ganz wichtig ist es, einen Quarantäne- und/oder Krankenstall zu haben. Hier werden Neuankömmlinge vor Zustallung zu den anderen Pferden 2 – 3 Wochen auf Krankheitsanzeichen beobachtet bzw. auch getestet oder frisch erkrankte Tiere von den gesunden isoliert. Bevor ein neues Pferd in den Stall kommt, sollte man sich darüber informieren, ob in dem alten Stall Anzeichen einer ansteckenden Krankheit vorhanden sind bzw. waren. Im Zweifelsfall kann man sich von dem betreuenden Tierarzt ein Gesundheitserklärung ausstellen lassen. Auch sollten der Impfstatus sowie das Datum der letzten Entwurmung kontrolliert werden. Die Untersuchung des Pferdes auf Antikörper gegen die Ansteckende Blutarmut ist ratsam. Bei Nutzung des entsprechenden Programms der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) übernimmt diese die Laborkosten in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA).


Anzeichen einer ansteckenden Krankheit können sein:

  • Schläfrigkeit, Unlust, Apathie
  • Fieber
  • Husten, erhöhte Atemfrequenz
  • Durchfall
  • abnorme Bewegungsabläufe wie z. B. Schwanken, Stolpern, Kreisbewegungen
  • Hautveränderungen, Schwitzen
  • Ausfluss aus Nüstern, Augen, Geschlechtsorganen
  • geschwollene und schmerzhafte Lymphknoten
  • angelaufene Beine

In Bezug auf die Pferde ist darauf zu achten, dass für jedes Einzeltier getrennte Ausrüstungen (z. B. Putzzeug, Gamaschen, Decken, Satteldecken, Gebisse usw.) vorhanden sind, die regelmäßig gereinigt bzw. gewaschen werden. Gastpferde sind von den anderen getrennt zu halten. Eine Gruppeneinteilung nach Alter und Verwendung ist auf alle Fälle zweckmäßig. So sollten Jungtiere getrennt von tragenden Stuten gehalten werden und Turnierpferde getrennt von den Freizeitpferden.

Neueinstallungen werden idealerweise einer Quarantäne von 2 – 3 Wochen unterzogen. In der Zeit wird täglich der Gesundheitszustand überprüft (Temperatur messen, Futter- und Wasseraufnahme, Befinden des Pferdes, Kotbeschaffenheit, Anzeichen für eine Krankheit). Zusätzlich können die Tiere vom Tierarzt auf spezielle Krankheitserreger getestet werden. Die Kosten für die Labordiagnostik in der LUA können über das Programm Infektionsdiagnostik der TSK abgerechnet werden.

Allgemeine Sauberkeit und Hygiene zählen ebenfalls zur Biosicherheit im Pferdestall; dazu gehören das tägliche Putzen und Kämmen bzw. Bürsten, das Hufe-Auskratzen sowie die regelmäßige Hufpflege.


Um das Risiko der indirekten Übertragung von Krankheitserregern durch Insekten einzudämmen können folgende Maßnahmen greifen:

  • Aufstallung der Pferde während der Dämmerung, da das die Hauptflugzeit der Insekten ist
  • ringsum geschlossene Weideunterstände anbieten, weil Insekten diese meiden
  • keine Lampen in der Nähe des Stalles brennen lassen, da diese Insekten anziehen
  • Wasserstellen (z. B. alte Autoreifen mit Regenwasser) als potentielle Brutstätten für Insekten beseitigen
  • Insektenschutzmittel auf die Pferde auftragen
  • Insektenschutzdecken verwenden (insbesondere bei Pferden mit Sommerekzem)

Die indirekte Übertragungsmöglichkeit durch Personen kann eingeschränkt werden, in dem Mitarbeiter stalleigene Arbeitskleidung und Schuhe tragen und sich bei Betreten und Verlassen des Stalls umziehen sowie die Hände waschen und desinfizieren. Auch Schmiede, Trainer, Tierärzte und andere Besucher sollten angewiesen werden, bei Kontakt zu den Pferden vorher die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Entsprechende Möglichkeiten (z. B. Desinfektionsmittelspender) sollten vorgehalten und gut erreichbar sein.


In jedem Betrieb sollte es einen Maßnahmeplan geben, der beim Verdacht bzw. nach Bestätigung des Auftretens einer Infektionskrankheit greift und folgende Punkte regelt:

  • Name und Telefonnummer verantwortlicher Personen (Stallbetreiber, Bestandstierarzt, Amtstierarzt)
  • An wen wird der Verdacht gemeldet?
  • Wer leitet Hygienemaßnahmen bei Ausbruch?
  • Wie erfolgt die Information der Mitarbeiter?
  • Wie erfolgt die Information an die Einsteller?
  • Welche Betriebe in Umgebung sollen informiert werden?
  • Wie erfolgt die Information der Öffentlichkeit (Presse, soziale Medien, Homepage)?

Einen Vordruck für einen solchen betrieblichen Maßnahmeplan finden Sie hier .

Im Falle des Ausbruchs einer Seuche müssen erkrankte Pferde möglichst schnell so isoliert werden, dass sie keinen Kontakt mehr mit anderen Tieren haben. Im Idealfall trennt man die Tiere in 3 Gruppen:

  • erkrankte Pferde
  • gesunde Pferde, die aber Kontakt mit den erkrankten Pferden hatten
  • gesunde Pferde, die keinen Kontakt mit den Tieren der ersten beiden Gruppen hatten

Durch Hygienmaßnahmen (z. B. Tragen von Schutzkleidung, Desinfektion) muss einer Übertragung der Erreger zwischen den Gruppen entgegen gewirkt werden.

Der Pferde- und Personenverkehr ist stark einzuschränken bzw. zu unterbinden (keine Pferde ein – und ausstallen, keine Besucher, keine Veranstaltungen). Umliegende Pferdbetriebe sollten auch im Sinne der Kollegialität informiert werden.

Während des Ausbruchs und danach muss der Stall gereinigt und desinfiziert werden. Bei der Auswahl des Desinfektionsmittels ist auf die Ausbringungsart, die Konzentration sowie die Einwirkzeit zu achten.

Der Besuch von Pferdeveranstaltungen oder Turnieren birgt ein besonderes Risiko der Infektionsverbreitung in sich, da dort Pferde aus unterschiedlichsten Regionen und Ställen zusammen treffen.

Dazu steht im § 66, 6.6 der LPO geschrieben: „Pferden, die an einer ansteckenden Krankheit leiden oder die sich in Gesundheitsbeobachtung befinden, ist die Teilnahme an Pferdeleistungsschauen untersagt.“

Es sollte also selbstverständlich sein, dass nur gesunde Pferde an solchen Veranstaltungen teilnehmen -  ist es aber leider nicht für alle Pferdehalter.

Vor der Abreise zum Veranstaltungsort müssen folgende Punkte überprüft werden:

  • Sind die geforderten Impfungen aktuell?
  • Ist das Pferd gesund?
    • Ist das Pferd fit und aufmerksam?
    • Hat es gefressen?
    • Ist die Körpertemperatur normal?
    • Zeigt es Krankheitsanzeichen?

Auf dem Turnier sollte dann darauf geachtet werden, dass das Pferd keinen direkten Kontakt mit anderen Pferden hat, dass man nur eigene Utensilien benutzt und dass man die Gastbox möglichst vor Einstellung des Pferdes mit einem Desinfektionsmittel aussprüht (z. B. mit Sprühflasche). Wichtig ist darüber hinaus, dass man einen eigenen Tränkbehälter benutzt und möglichst auch sein eigenes Futter mitbringt. Besucher und/oder Hunde sollten aus dem Stall ferngehalten werden.

Es ist mit Sicherheit praxisfremd, dass alle aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung einer Infektionskrankheit in den Pferdeställen umgesetzt werden. Jeder Stallbetreiber und auch jeder Pferdehalter muss für sich und sein Pferd entscheiden, was er konkret tun kann und möchte. Es ist möglich, seine Pferde durch Einhaltung der Hygieneregeln vor direkt übertragbaren Infektionskrankheiten zu schützen. Viel schwieriger ist das bei durch Insekten übertragbaren Erkrankungen – hier hilft in der Regel nur eine effektive Impfung.

Wenn Sie eine unabhängige Beratung zum Thema Biosicherheit vor Ort in Ihrem Pferdestall haben möchten, können Sie gerne den Pferdgesundheitsdienst kostenfrei in Anspruch nehmen.


  Kontakt zum Pferdegesundheitsdienst 

  Betrieblicher Maßnahmenplan zur Bekämpfung von Tierseuchen

  Gesundheitserklärung

West-Nil-Virus (WNV) - Information

Der Pferdegesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse informiert:

Die West-Nil-Virus (WNV)-Erkrankung wird durch ein Virus hervorgerufen, das zur Familie der Flaviviridae gehört. Es tritt hauptsächlich bei Vögeln (Hauptwirt) auf. Als Fehlwirte können auch Pferde und Menschen (Zoonose) infiziert werden. Zwischen den Vögeln als Hauptwirte wird das WNV über blutsaugende Insekten übertragen. Das Pferd infiziert sich ebenfalls über blutsaugende Stechmücken, kann das Virus aber als Fehlwirt nicht weiter verbreiten.

Das WNV stammt ursprünglich aus Afrika und wurde erstmals 1937 im West-Nil-Distrikt in Uganda festgestellt. Seitdem erfolgte eine weltweite Übertragung auf alle Kontinente. In Europa trat es erstmals Anfang der 1960er Jahre in Frankreich auf. Bisher wurden vor allem aus süd- und südosteuropäischen Ländern (z. B. Griechenland, Italien, Ungarn, Österreich) Infektionen bei Mensch, Pferd und Vogel gemeldet.

Am 11. September 2018 wurde zum ersten Mal in Deutschland bei einem Pferd in Brandenburg das WNV nachgewiesen. Seit Mitte August 2019 erkrankten 29 Pferde an einer WNV-Infektion, wovon ein Großteil auf Grund der schweren Klinik und infausten Prognose eingeschläfert werden musste. Des Weiteren wurde bei 53 verendeten Vögeln das WNV gefunden (Stand 05.11.19).

In Sachsen sind bis dato acht Pferde erkrankt, in Sachsen-Anhalt fünfzehn, in Brandenburg fünf und in Thüringen eins. Eine Vielzahl der Erkrankungen beim Pferd wurde im Raum Halle-Leipzig beobachtet. Hier scheint nach Aussagen von Virologen das Virus in den Mücken überwintert zu haben und auf Grund hoher Temperaturen besonders gute Bedingungen für die Verbreitung vorzufinden.

In Deutschland ist eine Infektion mit WNV anzeigepflichtig. Das heißt, auch schon die Vermutung der Erkrankung ist dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen, welches den Verdacht auf WNV-Infektion abklären wird. Das Pferd als sogenannter Fehlwirt wird über blutsaugende Stechmücken angesteckt, welche sich davor bei Vögeln infiziert haben. Das Pferd kann das Virus jedoch nicht weiter verbreiten. Aus diesem Grund sind keine weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung im Pferdebestand notwendig. Die Inkubationszeit beträgt 7 – 10 Tage.

Das Virus kann sich unter optimalen Bedingungen schnell in einer neuen Population verbreiten, wie die Epidemie in den USA zeigte. Bis 1999 war Nordamerika frei von WNV. Nach dem Erstnachweis des Virus in New York wurde es stetig nach Westen verbreitet. Heute ist es dort endemisch, d. h. ständig vorhanden.

Werden Pferde mit dem WNV infiziert, zeigen sie oft keine oder sehr milde Symptome, die einer Erkältung ähneln (Fieber, Fressunlust, Abgeschlagenheit). Einige betroffene Tiere weisen Koliksymptome auf. Bei einem Teil der Pferde kann das Virus Gehirn und Rückenmark schädigen (ca. 8 %). Am häufigsten werden bei betroffenen Tieren dann Inkoordination (Ataxie) insbesondere der Hinterextremitäten, Zucken der Schnauze und Unterlippe sowie Zuckungen der Muskeln in Nacken-, Schulter- oder Brustbereich beobachtet. Die Zeichen können ein- oder beidseitig vorhanden sein. Es werden auch Verhaltensauffälligkeiten berichtet (z. B. Depressionen oder erhöhte Empfindlichkeit gegenüber äußeren Reizen, Stolpern, Neigung zur Seite und in schweren Fällen Lähmung der Hinterhand). Andere klinische Anzeichen, die auftreten können, sind Fieber, generalisierte Schwäche, Sehstörungen, Unfähigkeit zu schlucken, zielloses Wandern und Krämpfe. Die Art und der Schweregrad der klinischen Symptome hängen weitgehend von den vom Virus betroffenen Bereichen des zentralen Nervensystems und dem Ausmaß der Schädigung ab. Bei älteren Pferden ist die Erkrankungshäufigkeit tendenziell größer.

Viele der klinischen Symptome einer WNV-Erkrankung ähneln den Symptomen anderer neurologischer Erkrankungen beim Pferd (z. B. Bornasche Krankheit, Tollwut, Pferde-Herpesvirus-1 und Botulismus) und bedürfen damit der labordiagnostischen Abklärung.

Die Diagnose einer WNV-Infektion wird anhand der klinischen Symptome, von Blutuntersuchungen oder pathologisch-anatomischen Untersuchungen mit Virusnachweis gestellt.

Gegenwärtig gibt es keine spezifische antivirale Behandlung für WNV-Erkrankungen. Die Behandlung konzentriert sich deshalb auf die Kontrolle von Schmerzen und Entzündungen. Andere begleitende Maßnahmen wie intravenöse Flüssigkeitszufuhr, Sedation und Ernährungsunterstützung stellen wichtige Komponenten der Therapie dar. Verbessern sich die Symptome innerhalb von 3 – 7 Tagen deutlich, steigt die Chance auf eine Ausheilung innerhalb von 1 – 6 Monaten. Rund 30 % der schwerer erkrankten Pferde sterben oder müssen eingeschläfert werden. So erlagen bis 2012 in den USA 4.300 Pferde der Erkrankung.

Eine Reihe von Maßnahmen können ergriffen werden, um Pferde vor WNV zu schützen. Diese umfassen Managementstrategien, um die Mückenexposition zu reduzieren sowie gegen die Krankheit zu immunisieren.

In Deutschland sind derzeit 2 Impfstoffe gegen das WNV zugelassen (Proteq West Nile®, Fa. Merial und EQUIP WNV®, Fa. Zoetis). Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKoVet) am Friedrich-Loeffler-Institiut empfiehlt die Impfung der Pferde in betroffenen Gebieten ausdrücklich.

Um die Mückenexposition der Pferde und damit das Infektionsrisiko zu senken, sollten folgende Maßnahmen eingehalten werden:

  • Mückenbrutgebiete beseitigen (alte Behälter, Reifen, stehendes Wasser, Dachrinnen reinigen, Kunststoff-Planschbecken oder Schubkarren umdrehen, Viehtränken gründlich reinigen)
  • Pferde während der Dämmerung (Hauptflugzeit der Insekten) aufstallen oder dunkle Unterstände anbieten
  • nachts kein Licht in der Nähe der Pferde brennen lassen
  • Insektenfallen aufstellen
  • Insektenschutzmittel auftragen

Pferdebesitzer müssen, wie bei allen Krankheiten, gut über die möglichen Folgen einer Infektion mit diesem Virus informiert sein und geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Risiko der Erkrankung ihrer Pferde zu reduzieren. Vorbeugung ist der Schlüssel zur Kontrolle dieser Infektion. Bei Fragen können Sie sich an Ihren Tierarzt vor Ort oder den Pferdegesundheitsdienst wenden. 


  Kontakt zum Pferdegesundheitsdienst 


Die Beihilfe zur Impfung durch die Tierseuchenkasse besteht aus einem Zuschuss in Höhe von max. 20 EUR für eine Impfung pro gemeldetes Pferd und Jahr in Abhängigkeit der vorgelegten Rechnungen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier .

 

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