Stabilisierung der Fruchtbarkeitsleistung.
Genitale Infektionen werden als Hauptursache der in der Pferdezucht vorkommenden Fruchtbarkeitsstörungen angesehen. Darüber hinaus können Erreger gefährlicher Infektionskrankheiten durch den Deckakt übertragen werden. Die planmäßige Bekämpfung von Genitalinfektionen sowie die Überwachung von Infektionskrankheiten stellen deshalb wesentliche Maßnahmen im Rahmen der Seuchenprophylaxe sowie des Fruchtbarkeitsmanagements dar.
Rechtsgrundlage
Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Bekämpfung von Deckinfektionen bei Stuten und Hengsten vom 17. November 2009.
Fruchtbarkeits-Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse
Höhe der Beihilfe
- Kostenübernahme
Übernahme der Untersuchungsgebühren an der LUA Sachsen durch die TSK für Tupferproben bei Stuten und Hengsten und einer in diesem Zusammenhang entnommenen Blutprobe (Untersuchung auf infektiöse Erkrankungen). - Eigenanteil
Dem Tierhalter werden die Untersuchungsleistungen, welche über die Bestimmungen des § 1 Absatz 3 Nummer 7 der Leistungssatzung hinausgehen in Form eines Gebührenbescheides als Eigenanteil von der LUA Sachsen in Rechnung gestellt. - Beantragung De-minimis-Beihilfe
Der vom Tierhalter zu tragende Eigenanteil nach Nummer 5.1.2 kann als De-minimis Beihilfe beantragt werden. Dafür ist der „Antrag auf Gewährung einer De-minimis Beihilfe bei der TSK“ zu verwenden.