Beprobungstermine für die Salmonellenkontrollen

Der Junghennenaufzüchter hat 14 Tage vor der Umstallung in den Legehennenbetrieb die Herde auf Salmonellen untersuchen zu lassen 


► Befund vom Aufzüchter anfordern.


Kleingruppenhaltung: ► zwei Kotproben (je 150g) pro Stalleinheit
Sammelkotproben von allen Kotbändern
Boden- und Freilandhaltung: ► zwei Paar Stiefelüberzieher/Sockentupfer je Stalleinheit

Beprobung im Legebetrieb

Beprobung Zeitpunkt Material Datum
1 24. Lebenswoche ± 2 Wochen
2 Paar Sockentupfer oder
2 Sammelkotproben
 
2 spätestens 15 Wochen nach erster Beprobung
2 Paar Sockentupfer oder
2 Sammelkotproben
 
3 spätestens 15 Wochen nach zweiter Beprobung
2 Paar Sockentupfer oder
2 Sammelkotproben
 
4 spätestens 15 Wochen nach dritter Beprobung
2 Paar Sockentupfer oder
2 Sammelkotproben
 
amtliche Probe 14 Tage vor Schlachttermin
2 Paar Sockentupfer oder
2 Sammelkotproben und Staubprobe
 

  • Die Beprobung erfolgt für jede Herde extra.
  • Die amtliche Salmonellenprobe wird nur in Betrieben durchgeführt die mehr als 1000 Legehennen haben und findet nur einmal im Jahr statt.
  • Für die amtliche Beprobung bitte ich Sie, mir rechtzeitig den Schlachttermin mitzuteilen, damit ich den Beprobungstermin planen kann.
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