Der Junghennenaufzüchter hat 14 Tage vor der Umstallung in den Legehennenbetrieb die Herde auf Salmonellen untersuchen zu lassen
► Befund vom Aufzüchter anfordern.
Kleingruppenhaltung: ► zwei Kotproben (je 150g) pro Stalleinheit
Sammelkotproben von allen Kotbändern
Sammelkotproben von allen Kotbändern
Boden- und Freilandhaltung: ► zwei Paar Stiefelüberzieher/Sockentupfer je Stalleinheit
Beprobung im Legebetrieb
Beprobung | Zeitpunkt | Material | Datum |
1 | 24. Lebenswoche ± 2 Wochen |
2 Paar Sockentupfer oder
2 Sammelkotproben |
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2 | spätestens 15 Wochen nach erster Beprobung |
2 Paar Sockentupfer oder
2 Sammelkotproben |
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3 | spätestens 15 Wochen nach zweiter Beprobung |
2 Paar Sockentupfer oder
2 Sammelkotproben |
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4 | spätestens 15 Wochen nach dritter Beprobung |
2 Paar Sockentupfer oder
2 Sammelkotproben |
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amtliche Probe | 14 Tage vor Schlachttermin |
2 Paar Sockentupfer oder
2 Sammelkotproben und Staubprobe |
- Die Beprobung erfolgt für jede Herde extra.
- Die amtliche Salmonellenprobe wird nur in Betrieben durchgeführt die mehr als 1000 Legehennen haben und findet nur einmal im Jahr statt.
- Für die amtliche Beprobung bitte ich Sie, mir rechtzeitig den Schlachttermin mitzuteilen, damit ich den Beprobungstermin planen kann.