Beihilfe für Untersuchungen auf Brucellose im Rahmen der Überwachung zur Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Brucellose der Rinder
Höhe der Beihilfe
In Höhe der Gebühr gemäß Lfd. Nr. 62 der Zehnten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis –10. SächsKVZ).
Voraussetzungen
Es handelt sich um Untersuchungen an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA) zur Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ eines Mitgliedstaates oder Zonen von Mitgliedstaaten in Bezug auf Infektionen mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis der Rinder gemäß der Anweisung zur Untersuchungspflicht im Freistaat Sachsen bzw. im Rahmen amtstierärztlich angeordneter Abklärungsuntersuchungen aufgrund fraglicher oder positiver Brucellosebefunde.
näheres Verfahren
Zufallsbasierte Stichprobe an der LUA aus dem Probenmaterial (Blut bzw. Milch) zur Untersuchung auf BVD bzw. IBR/ IPV. Eine separate Probenentnahme zur Überwachung der Brucellose und Leukose ist damit entbehrlich.
Kostentragung
Die Kosten trägt gemäß § 29 Nr. 1 SächsAGTierGesG der Freistaat Sachsen.
Grundsätzliche Voraussetzungen zur Gewährung der Beihilfe
EU-Recht
Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 i.V.m.
Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2019
Regelungen für Sachsen
- Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Überwachung der Rinderseuchen IBR/IPV, Brucellose der Rinder, Leukose der Rinder (EBL), Bovine Virus Diarrhoe (BVD) zur Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei" in Sachsen,
Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen „Tierseuchenverhütung und -bekämpfung Rinderseuchen IBR/ IPV, Brucellose der Rinder; Leukose der Rinder (EBL) Anordnungen zur Aufrechterhaltung des Status "Seuchenfrei" innerhalb des Freistaates Sachsen vom 09. Januar 2025.
- Beihilfesatzung der TSK für den Agrarsektor (Anlage 1 Nr. 2)
- Satzung der näheren Beschlüsse des Verwaltungsrates zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor der TSK (zu Anlage 1 Nr. 2)