Maedi (isländisch = Atemnot).
Die Lentiviren der kleinen Wiederkäuer (Small Ruminant Lentiviruses, SRLV) aus der Gruppe der Retroviridae verursachen chronische, lebenslange Infektionen. Die Inkubationszeit der Erkrankung beträgt mehrere Jahre. Wichtige Vertreter der SRL- Viren sind das Maedi-Visna-Virus bei Schafen und das CAE-Virus bei Ziegen. Diese sind eng miteinander verwandt und können ähnliche Symptome verursachen. Typische Symptome sind unter anderem Gelenkentzündungen, insbesondere der Karpalgelenke (Arthritiden), Euterentzündungen, chronische Lungenentzündungen sowie Störungen des zentralen Nervensystems. Auswirkungen der Krankheit können chronische Abmagerung, Rückgang der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen, Vitalitätsschwäche der Lämmer und erhöhte Anfälligkeit gegenüber Sekundärinfektionen sein. SRLV wird von der Mutter auf das Lamm über die Milch, einschließlich Kolostrum übertragen. Bei erwachsenen Tieren erfolgt die Übertragung auch als Kontaktinfektion über virushaltiges Nasensekret. Die Einschleppung des Erregers erfolgt hauptsächlich durch das Einstellen infizierter, klinisch unauffälliger Tiere. Die klinischen Anzeichen erlauben lediglich eine Verdachtsdiagnose, die durch eine labordiagnostische Untersuchung bestätigt werden muss. Tiere, die einmal positiv getestet wurden, bleiben lebenslang Virusträger. Eine Heilung oder Schutzimpfung sind nicht möglich. Die Erkrankung bzw. Sekundärerkrankungen können insbesondere bei Schafen zum Tod der Tiere führen. Deshalb sind Kenntnisse über die Infektionswege, strenge Hygienemaßnahmen und eine frühzeitige Diagnose für die Bekämpfung wichtig. Der Eigenverantwortung des Tierhalters1 gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law – AHL) kommt eine besondere Bedeutung zu. Im Rahmen seiner Eigenverantwortung besteht die Pflicht, Krankheitsgeschehen und Tierverluste diagnostisch abklären zu lassen, das Risiko hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen gemäß Artikel 4 Absatz 16 AHL und den Einsatz von Tierarzneimitteln zu minimieren. SRLV-Infektionen sind durch die Weltgesundheitsorganisation für Tiergesundheit (WOAH) gelistet.
Rechtsgrundlage
Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Bekämpfung der Maedi-Visna-Infektion in Schafbeständen und der Caprinen-Arthritis-Enzephalitis-Infektion in Ziegenbeständen in Sachsen (SRLV-Bekämpfungsprogramm) vom 11. November 2025
Höhe der Beihilfe
a. Blutprobenentnahme (Zuschuss):
Höhe
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1.Tier |
6,41 EUR |
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Reihenentnahme - ab 2. Tier |
3,85 EUR |
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Wegegeld |
8,60 EUR |
Voraussetzungen
Vor Beginn der Maßnahme ist die tierärztliche Blutprobenentnahme mit dem Schafgesundheitsdienst (SZGD) der TSK abzustimmen.
näheres Verfahren
Zur Übernahme der Kosten der tierärztlichen Blutprobenentnahme übergibt der beauftragte Tierarzt das ausgefüllte und durch den Tierhalter unterzeichnete Antragsformular „Beihilfeantrag zur Abrechnung tierärztlicher Leistungen“ an die TSK. Diese prüft die Anträge und veranlasst die Auszahlung an den Tierarzt.
Das Wegegeld ist für jeden Bestand einmal abzurechnen, unabhängig davon, ob die Verrichtungen an einem Tag oder an mehreren Tagen vorgenommen werden.
Kostentragung
Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 3 SächsAGTierGesG die TSK.
b. Untersuchung der Blutproben:
Höhe
In Höhe der Gebühr gemäß SächsKVZ
näheres Verfahren
Es ist das Untersuchungsauftragsformular der LUA zu verwenden.
Kostentragung
Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 3 SächsAGTierGesG die TSK.
Antrag
Beihilfeantrag zur Abrechnung tierärztlicher Leistungen
Antrag zur Untersuchung für Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen
Die Beihilfe kann auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".