Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben
Eine entscheidende Voraussetzung für die Erhaltung der Tiergesundheit in der Schweinehaltung ist das Freisein von definierten Erregern in Zucht- und Ferkelerzeuger- sowie Mastbetrieben. Zuchtbetriebe, die frei von diesen Erregern sind, bilden durch ihren sehr hohen Gesundheitsstatus die Grundlage für die Sanierung anderer Zucht- und Ferkelerzeugerbetriebe und ermöglichen eine erkrankungsarme Mast.
Das Freisein von definierten Erregern erfordert sowohl eine zuverlässige seuchenhygienische Absicherung als auch eine ständige Überwachung des erreichten Niveaus, um mögliche Infektionen schnell zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zum Schutz der nachgeordneten Bestände ergreifen zu können. Betriebe mit einem hohen Gesundheitsstatus garantieren auf weite Sicht ein geringes seuchenhygienisches Risiko , ermöglichen den nachhaltigen Sanierungserfolg für andere Betriebe und haben eine enorme Vorbildwirkung bezüglich der seuchenhygienischen Absicherung weit über die gesetzlichen Forderungen der SchHaltHygV hinaus.
Höhe der Beihilfe
De-minimis-Beihilfe zu den Untersuchungskosten an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen in Abhängigkeit der vorgelegten Gebührenbescheide. Die Untersuchungskosten können von Tierhaltern, die nicht als Unternehmen (im Sinne des Beihilfenrechtes nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV) gelten (z.B. Hobbytierhalter) als Leistung in Abhängigkeit der vorgelegten Gebührenbescheide bei der Sächsischen Tierseuchenkasse beantragt werden.
näheres Verfahren
Für die Beantragung der De-minimis-Beihilfe bzw. der Leistung ist der „De-minimis-Beihilfe- und Leistungsantrag“ der Sächsischen Tierseuchenkasse zu verwenden.
Kostentragung
Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 3 SächsAGTierGesG die Sächsische Tierseuchenkasse.
Grundsätzliche Voraussetzungen zur Gewährung der Beihilfe
Es muss sich um Untersuchungen im Rahmen des Programms der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben (Zertifizierungsprogramm Schweine) vom 29.11.2019 handeln.