Dr. Daniela Haser

Fachtierärztin für Schweine

Schweinegesundheitsdienst


Zusatzbezeichnung Tierärztliche Bestandsbetreuung Schweine und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb


Erzgebirge, Vogtland, Mittelsachsen, Chemnitz, Görlitz, Landkreis Leipzig und Zwickau

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Biosicherheitsberatung

Angebot für Halter von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen


Die aktuelle Bedrohungslage durch verschiedene Tierseuchen, wie Maul- und Klauenseuche (MKS), Lumpy Skin Disease (LSD), Afrikanische Schweinepest (ASP) und Geflügelpest (HPAI), ist hoch wie selten zuvor. Deshalb ist es wichtiger denn je, dem Eintrag von Seuchenerregern in Tierhaltungen und deren flächenhafter Ausbreitung vorzubeugen. In diesem Zusammenhang kommt der Eigenverantwortung des Tierhalters eine besondere Bedeutung zu. Der Tierhalter hat nach dem Tierseuchenrecht der Europäischen Union die Pflicht, Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren (Biosicherheit) zu ergreifen, um die Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern (Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429).

Um Sie als Tierhalter in Ihrer Seuchenprävention weiterhin optimal zu unterstützen, bietet die Sächsische Tierseuchenkasse ab November 2025 allen Rinder-, Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenhaltern eine kostenlose Biosicherheitsberatung unter Verwendung der Risikoampel der Uni Vechta durch den Tiergesundheitsdienst (TGD) an. Bei der Risikoampel der Uni Vechta handelt es sich um ein innovatives, anonymes Online-Tool zur betriebsspezifischen Bewertung und Optimierung von Biosicherheitsmaßnahmen, das von Fachgremien unter Beteiligung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) entwickelt worden ist (https://risikoampel.uni-vechta.de).

Die Beratung durch den TGD beinhaltet eine betriebsindividuelle Analyse der aktuellen Biosicherheitssituation und Vorschläge zur Verbesserung der Biosicherheit im Betrieb. Die Beratungen können vor Ort oder in bekannten Betrieben teilweise online durchgeführt werden. Auf Wunsch des Tierhalters kann die Biosicherheit in einem Folgebesuch erneut beurteilt und weitere Empfehlungen gegeben werden.


Voraussetzungen

Der Tiergesundheitsdienst (TGD) muss einbezogen und der betriebliche Maßnahmenplan eingehalten werden.


 Kontakt zum Rindergesundheitsdienst

 Kontakt zum Schweinegesundheitsdienst

 Kontakt zum Geflügelgesundheitsdienst

 Kontakt zum Schaf- und Ziegengesundheitsdienst

Überwachung und Zertifizierung

Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben


Eine entscheidende Voraussetzung für die Erhaltung der Tiergesundheit in der Schweinehaltung ist das Freisein von definierten Erregern in Zucht- und Ferkelerzeuger- sowie Mastbetrieben. Zuchtbetriebe, die frei von diesen Erregern sind, bilden durch ihren sehr hohen Gesundheitsstatus die Grundlage für die Sanierung anderer Zucht- und Ferkelerzeugerbetriebe und ermöglichen eine erkrankungsarme Mast.

Das Freisein von definierten Erregern erfordert sowohl eine zuverlässige seuchenhygienische Absicherung als auch eine ständige Überwachung des erreichten Niveaus, um mögliche Infektionen schnell zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zum Schutz der nachgeordneten Bestände ergreifen zu können. Betriebe mit einem hohen Gesundheitsstatus garantieren auf weite Sicht ein geringes seuchenhygienisches Risiko , ermöglichen den nachhaltigen Sanierungserfolg für andere Betriebe und haben eine enorme Vorbildwirkung bezüglich der seuchenhygienischen Absicherung weit über die gesetzlichen Forderungen der SchHaltHygV hinaus.


Höhe der Beihilfe

De-minimis-Beihilfe zu den Untersuchungskosten an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen in Abhängigkeit der vorgelegten Gebührenbescheide. Die Untersuchungskosten können von Tierhaltern, die nicht als Unternehmen (im Sinne des Beihilfenrechtes nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV) gelten (z.B. Hobbytierhalter) als Leistung in Abhängigkeit der vorgelegten Gebührenbescheide bei der Sächsischen Tierseuchenkasse beantragt werden.


näheres Verfahren

Für die Beantragung der De-minimis-Beihilfe bzw. der Leistung ist der „De-minimis-Beihilfe- und Leistungsantrag“ der Sächsischen Tierseuchenkasse zu verwenden.


Kostentragung

Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 3 SächsAGTierGesG die Sächsische Tierseuchenkasse.


Grundsätzliche Voraussetzungen zur Gewährung der Beihilfe

Es muss sich um Untersuchungen im Rahmen des Programms der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben (Zertifizierungsprogramm Schweine) vom 29.11.2019 handeln.

 Zertifizierungsprogramm


Antrag

 De-minimis-Beihilfeantrag

 Antrag zur Untersuchung für Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen

 

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