Jahresbericht 2014 - page 24

1 0 . A r b e i t s b e r i c h t d e s R i n d e r g e s u n d h e i t s d i e n s t e s
Rind
10.1 BHV1
Landesprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen
Tierseuchenkasse zum Schutz der Rinder vor Infektionen mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 und zur Bekämpfung in
BHV1-infizierten Rinderbeständen (Neufassung vom 13. November 2013)
Zielstellung:
» Ergänzung zur BHV1-Verordnung und aktueller sächsischer Rechtsvorschriften
» Erstellung spezieller Programme für Betriebe mit Ausnahmeregelungen in Verbindung mit dem Status „BHV1-freie Region“
» Beihilfeleistungen
Die Bekämpfung der BHV1 in Deutschland
ist weit fortgeschritten und befindet sich im
Übergang zur BHV1-Freiheit ohne Impfung.
Neben Bayern hat im Herbst 2014 Thüringen
als erstes neues Bundesland den Status
„BHV1-freie Region“ nach
Artikel 10 der
Richtlinie 64/432/EWG des Rates vom
26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchen-
rechtlicher Fragen beim innergemein-
schaftlichen Handelsverkehr mit Rin-
dern und Schweinen
erlangt. In Sachsen
wurden 2013 mit dem Erlass einer Allgemein-
verfügung die Voraussetzungen geschaf-
fen, im Jahr 2014 ebenfalls den Antrag auf
„Artikel-10-Gebiet“ zu stellen, was im Herbst
des Jahres auch erfolgte. Am 13. Februar
2015 wurde durch die EU den Bundesländern
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vor-
pommern, Brandenburg und Berlin der Status
„BHV1-freie Region“ zuerkannt.
Voraussetzung für diesen Schritt waren die
Merzung aller bekannten Reagenten und die
Einhaltung eines Impfverbotes ab 1.1.2014.
Mit Ausnahme einzelner Betriebe in der End-
sanierung, die eine befristete Genehmigung
zur Impfung erhielten, wurde das Impfver-
bot flächendeckend umgesetzt. Der Anteil
BHV1-freier Herden stieg auf über 99 % an
(s. Abb.5). Die Reagenten in den verbliebenen
3 Sanierungsbeständen waren auf der Basis
stringenter Pläne bis Ende des Jahres 2014
alle gemerzt.
Eine weitere wesentliche Forderung war
das Verbot der Einstellung geimpfter Tiere
in sächsische Rinderbestände. Hier kamen
lediglich einzelne Ausnahmen für Bestände
mit separater Jungviehaufzucht an anderen
Standorten sowie die befristete Genehmi-
gung von Zukäufen in die noch in der End-
sanierung befindlichen Bestände zum Tragen.
Probleme entstanden, wenn Impfungen der
Tiere nicht im HIT registriert waren und diese
dann als ungeimpft gehandelt wurden. Spä-
tere Untersuchungen dieser Rinder führten
zu nicht negativen Befunden, die durch eine
Wiederholungsuntersuchung abgeklärt
werden mussten und Konsequenzen für die
Betriebe nach sich zogen.
Eine Begleitung des Impfausstiegs durch
zusätzliche, amtlich angewiesene Untersu-
chungen ausgewählter Tiergruppen erhöht
die Sicherheit und unterstützt den Übergang
zu freien, ungeimpften Beständen. Sollten
Hinweise auf Infektionen erkennbar sein,
muss umgehend gehandelt werden. Diese
Zusatzuntersuchungen sollten auch noch über
eine längere Zeit erfolgen, bis eine ausrei-
chende Stabilität des Gesamtverfahrens
gegeben ist.
Es werden mitunter Befürchtungen geäußert,
mit dem Impfausstieg könnte die Gefahr von
Neuausbrüchen an BHV1 wieder steigen.
Dem ist entgegenzuhalten, dass in Sachsen
über viele Jahre eine Eliminierung der feldvi-
rusinfizierten Rinder erfolgte, was praktisch
zu einer Erregereradikation führt. Da es sich
bei dem BHV1-Virus jedoch um ein Herpesvi-
rus handelt, welches die Fähigkeit zur Latenz
besitzt, muss auch zukünftig die Überwa-
chung der Rinderbestände lückenlos und eng-
maschig erfolgen. Die bisherigen Erfahrungen
von Betrieben, die ausgehend von einem hoch
infizierten Bestand über die Sanierung die
BHV1-Freiheit erreichten und bereits aus der
Impfung ausgestiegen sind, zeigen, dass die-
ses Verfahren erfolgreich funktioniert. Es sei
jedoch nochmals ausdrücklich an Gefahren
der Einschleppung – z.B. auch über Tierhan-
delswege – erinnert, wie sie gegenwärtig in
Bayern festgestellt werden mussten.
Wichtig ist, die Tiere in dem zu ihrem Impf-
status passenden Untersuchungsverfahren
zu testen. Die Angabe der Impfung im HIT ist
hier die entscheidende Voraussetzung, da bei
Ausdruck des Untersuchungsantrags aus HIT
der korrekte Test automatisch angefordert
wird.
Der RGD ist intensiv in die Diskussionen um
die Abklärung nicht negativer Befunde einge-
bunden und kommuniziert die Notwendigkeit
der korrekten Datenerfassung sowohl bei
Landwirten als auch bei Tierärzten. Es wird
auch zukünftig eine wichtige Aufgabe der zu-
ständigen Veterinärbehörden sein, allen nicht
negativen Befundergebnissen umgehend und
intensiv nachzugehen, um den Status der
BHV1-freien Region aufrechtzuerhalten. Der
Anteil an nicht negativen Befunden in Milch
und Blut (gE-ELISA und BHV1-ELISA) muss
ausgewertet und bezüglich der Ursachen
analysiert werden.
Grundsätzlich muss das Bewusstsein wieder
steigen, dass erregerfreie Bestände ohne
90,30%
92,80%
93,80% 94,50%
96,30%
99,83% 99,91%
2008
2009
2010
2011
2012
2013
30.06.14
Anteil BHV1-freier Herden
Abb. 5: Entwicklung BHV1-freier Herden in Sachsen (Quelle: SMS)
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