Jahresbericht 2014 - page 26

Rind
1 0 . A r b e i t s b e r i c h t d e s R i n d e r g e s u n d h e i t s d i e n s t e s
10.3 Paratuberkulose-Programm
Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Kontrolle
der Paratuberkulose in Sachsen vom 25. Oktober 2005, Neufassung vom 17.11.2009
Das Ziel des Programms ist es, in den Rinderbeständen Sachsens die Verbreitung der Paratuberkulose zu erfassen sowie in betroffenen
Beständen eine Bekämpfung der Krankheit im Rahmen eines betrieblichen Kontrollprogramms zu unterstützen, sofern der Landwirt an einer
systematischen Bekämpfung der Paratuberkulose interessiert ist und die betrieblichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Rinder-
gesundheitsdienst führt Beratungen zum Hygienemanagement in betroffenen Betrieben durch und stellt auf dieser Grundlage ein Sanie-
rungskonzept für Programmbetriebe auf. Darüber hinaus werden serologische Überblicksuntersuchung in allen sächsischen Rinderbeständen
sowie bakteriologische Kotuntersuchungen in Programmbetrieben und bei klinischer Verdachtsabklärung unterstützt.
Tab. 6: Serologische Untersuchung auf Paratuberkulose-Antikörper 2014 in Sachsen
durch
die BVD-Verordnung nur der Umgang
mit einem PI-Tier geregelt ist. Daher kann eine
weitere Virusverbreitung – z.B. auch über
Personen, Fahrzeuge, Gerätschaften – nicht
ausgeschlossen werden. Positive Ohrstanzen
fanden sich immerhin in 18 Betrieben. Es wird
daher vermutet, dass der Virusdruck in Sach-
sen doch etwas höher ist, als es die Analysen
des Referenzlabors auf der Basis der Auswer-
tung der Eintragungen in HI-Tier ergeben.
Die relativ ruhige Situation bei der BVD hat zu
massivem Impfausstieg und zu einem weiteren
Rückgang der Untersuchungen von Jung-
tierfenstern geführt. Selbst in den wenigen
Beständen mit Nachweis von BVD-Virus ist
die Bereitschaft zur Impfung mitunter nicht
vorhanden, obwohl es gerade für diese Situa-
tion keine Alternative gibt. Die Untersuchung
von ungeimpften Jungrindern hingegen ist
von hoher Wichtigkeit als Ergänzung zu den
Antigen-Untersuchungen über die Ohrstanzen.
Frühzeitige Viruseinschleppung in einen Be-
stand kann dadurch schnell erkannt werden.
Der massive Ausstieg aus der Impfung wie-
derum erhöht die Gefahr, falls das BVD-Virus
in die Bestände erneut eingeschleppt werden
sollte. In diesen Fällen trifft das Virus auf eine
ungeschützte und voll empfängliche Popula-
tion, der Neuausbruch der BVD/MD mit mas-
siven klinischen Erkrankungen und Verlusten
wäre die Folge.
Die Ergebnisse der Untersuchungen auf Virus
(BVD-AG) und Antikörper (BVD-AK) sind den
Tabellen 4 und 5 zu entnehmen.
Tab. 4: Untersuchungen auf BVD-Antigen 2014 (LUA Sachsen)
Anzahl
Proben
negativ
(%)
positiv
(%)
nicht aus-
wertbar bzw.
leer (%)
Ohrstanzen (PCR)
248242 98,54 0,01
1,43
Blut (PCR)
12412 99,64
0,15
0,01
Blut (AG-ELISA)
244 97,9
0,41
0,00
Tab. 5: Untersuchungen auf BVD-Antikörper 2014 (LUA Sachsen)
Anzahl
Proben
positiv
(%)
fraglich
(%)
nicht aus-
wertbar (%)
BVD-AK (ELISA)
5644 0,39
0,02
0,00
BVD-AK (SNT)
333 63,06 0,60
0,60
Obwohl in Sachsen selbst die Infektionslage
recht gut ist, wird aus den o.g. Gründen durch
den RGD die Beibehaltung der Impfung nach
wie vor empfohlen und von der TSK mit einer
Beihilfe unterstützt. Die Beihilfeleistung ist
jedoch an die Einhaltung der Maßnahmen des
Betriebsprogramms gebunden, wozu z.B. auch
die Jungtierfenster gehören. Für PI-Tiere steht
darüber hinaus eine Merzungsbeihilfe zur
Verfügung.
Das Vorhaben, den Status „BVD-unverdäch-
tiger Bestand“ für Sachsen einheitlich zu
definieren und zu erteilen, konnte immer noch
nicht erreicht werden. Aus der Sicht des RGD
gehört hier neben der vollständigen Untersu-
chung auf Antigen über mindestens 12 Monate
die serologische Diagnostik zwingend dazu
(Jungtierfenster). Der RGD setzt sich weiter
dafür ein, die BVD-Verordnung in diesem Sinne
zu aktualisieren.
Das Paratuberkulose-Programm ist fester
Bestandteil der Arbeit des Rindergesund-
heitsdienstes geworden. Nach Etablierung
der Kotprobenuntersuchung im Jahr 2010
steigt die Zahl der Betriebe, die am Programm
teilnehmen, stetig an.
Im vergangenen Jahr wurde eine Hygiene-
leitlinie für Wiederkäuer mit speziellen
Regelungen zur Eindämmung der Paratuber-
kulose verabschiedet (Bekanntmachung von
Empfehlungen für hygienische Anforderungen
an das Halten von Wiederkäuern vom 7. Juli
2014; BAnz AT 01.08.2014 B1). Damit sind
jetzt bundeseinheitliche Empfehlungen zu den
Hygienemaßnahmen im Betrieb und zur Dia-
gnostik im Hinblick auf die Anerkennung von
Betrieben vorhanden. In dieser Leitlinie sind
verschiedene Stufen der Paratuberkulose-
diagnostik und – sanierung angegeben, die es
ermöglichen, für jeden Betrieb ein passendes
Konzept zu erstellen. Das Paratuberkulose-
Programm der sächsischen Tierseuchenkasse
geht mit diesen Regelungen konform und
bietet Betrieben spezielle betriebliche Sa-
nierungsprogramme an. So kann der Einstieg
in das Programm eine serologische Unter-
suchung anhand von Blut- oder Milchproben
sein, klinische Verdachtsfälle können mittels
Blutproben
Milchproben
untersuchte Proben
53.851
4.564
negative Proben
51.929
4.408
positive Proben
1.539
75
fragliche Proben
386
47
Anteil positiver bzw. fraglicher Proben
4%
3%
26
1...,16,17,18,19,20,21,22,23,24,25 27,28,29,30,31,32,33,34,35,36,...60
Powered by FlippingBook