"Treffpunkt Pferdegesundheit" am 15. November 2025

Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Sächsischen Tierseuchenkasse, des Landesverbandes Pferdesport Sachsen e. V., des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e.V. und des VFD Landesverbandes Sachsen e.V.


am 15. November 2025, 10:00 Uhr bis ca. 14:30 Uhr, im Rittergut Limbach, Am Rittergut 7, 01723 Wilsdruff.

Wir möchten alle Pferdehalter sowie interessierte Tierärzte recht herzlich zu dieser Vortragsveranstaltung einladen.


Programm

10:00 Uhr
Begrüßung

10:15-10:45 Uhr
Infektionen mit dem Equinen Influenza Virus
Dr. Uwe Hörügel, Pferdegesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse, Dresden
https://www.tsk-sachsen.de/tiergesundheitsdienste/pferdegesundheit

10:45-11:45 Uhr
Möglichkeiten digitaler Anwendungen in der Pferdehaltung
Dr. Stefanie Kewitz, Tierärztin, Sächsisches Landesamt für Umwelt, LW und Geologie
http://www.lfulg.sachsen.de/

11:45-12:30 Uhr
Pause mit Imbiss

12:30-13.30 Uhr
Zahnmedizin beim Pferd- Sinn oder Unsinn?
DVM Phillip Linke, Tierarzt, Pferdedentalpraxis Dresden
https://www.facebook.com/tierarztpraxislinke/?locale=de_DE

13:30-14:30 Uhr
Tierschutz im Pferdesport
Jasmin Büttner, Tierärztin, Pferdepraxis Gansgrün
https://pferdepraxis-buettner.de/


Wir freuen uns auf Ihr Kommen und eine angeregte Diskussion!

Anerkennung Trainerlizenzstunden: 2 LE
Anerkennung Übungsleiter Fortbildung VFD: 4 UE
Anerkennung ATF: 4 Stunden


Für Rückfragen:
Pferdegesundheitsdienst
Dr. Uwe Hörügel 
Tel.: 0171/48 36 069
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 


Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis 6. November 2025 unter:

Sächsische Tierseuchenkasse
Frau Anke Schumann
Tel.: 0351 8060870
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder 

Online Anmeldung

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Deshalb sind vor Ort nur Anmeldungen für Ersatzpersonen möglich!


 

 

Anmeldung "Treffpunkt Pferdegesundheit" am 15. November 2025

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Sie möchten sich für die Veranstaltung Treffpunkt Pferdegesundheit am 15. November 2025 anmelden.

Uhrzeit: 10:00 - 14:30 Uhr

Preis: kostenfrei | Veranstaltungsort: Rittergut Limbach, Am Rittergut 9, 01723 Wilsdruff

Ansprechpartner: 

Anke Schumann
Telefon: 0351 80608-70

Bitte füllen Sie für die Anmeldung nachfolgende Felder aus: 


Datenschutz

Für die Anmeldung benötigen wir einige persönliche Angaben. Die Mindestangaben sind mit einem Stern (*) als Pflichtfelder gekennzeichnet. In jedem Fall werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Einwilligung zur Verarbeitung (Erhebung, Speicherung und Nutzung) Ihrer Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie einwilligen, nutzt die Sächsische Tierseuchenkasse Ihre Daten für weitere Informationen.

Ihr Einverständnis können Sie ohne für Sie nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dies berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter Datenschutzerklärung. Bei Fragen wenden Sie sich an die Sächsische Tierseuchenkasse, Löwenstr. 7a in 01099 Dresden oder unseren Datenschutzbeauftragten unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


 

Kontakt zum Geflügelgesundheitsdienst

Sie haben noch offene Fragen? Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Ihre Fragen.

Roland Küblböck

Fachtierarzt für Geflügel

Geflügelgesundheitsdienst

 

Jeder beitragspflichtige Tierhalter kann den Tiergesundheitsdienst bei tiergesundheitlichen Problemen auf eigene Anforderung, Anforderung des Amts- oder Hoftierarztes kostenlos in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie schnell und einfach einen Termin.

Veröffentlichungen zur Geflügelgesundheit

Die als Jahresberichte veröffentlichten Artikel und Auswertungen liegen auch vor.

Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Suche nach verschiedenen Kriterien zu sortieren. Sollten Ihnen dazu keine Informationen vorliegen, steht unter "Suchen" eine allgemeine Suchfunktion nach einem Stichwort oder dem genauen Titel zur Verfügung.

16. April 2025

Achtung Geflügelpest! - Information vom 10.04.2025

Geflügelpestfälle in Deutschland sinkend – in Polen…
28. Februar 2022

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Die Weiße Kükenruhr, auch als Pullorumseuche oder…
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Der Junghennenaufzüchter hat 14 Tage vor der…

Achtung Geflügelpest! - Information vom 10.04.2025

Geflügelpestfälle in Deutschland sinkend – in Polen ansteigend


Auch zum Ende der Vogelzugsaison besteht nach wie vor das Risiko des Eintrags von hochpathogenen Aviären Influenzaviren (HPAI H5) in deutsche Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Nationales Referenzlabor für Aviäre Influenza hat in seiner letzten Risikobewertung die Gefahr für primäre Geflügelpestausbrüche als hoch eingestuft. Es geht davon aus, dass das Virus der Aviären Influenza in Wildvogelbeständen „still“ zirkuliert, ohne durch besonders erhöhte Mortalität aufzufallen. Somit kann weiterhin jederzeit ein Eintragsrisiko für Geflügelhaltungen bestehen. Das bestätigen leider auch die jüngsten Geflügelpestfälle in Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen im Monat März. Betroffen waren unterschiedlichste Haltungen von einer Kleinhaltung mit 9 Hennen über eine Rassegeflügelzucht mit 75 Tieren bis zu einem Mastbetrieb mit 30000 Puten und einer Zuchtfarm mit 28000 Broilerelterntieren, von der auch Bruteier nach Sachsen geliefert wurden. Bei allen vier betroffenen Haltungen wurde HPAI H5N1 nachgewiesen.

Jeder einzelne Ausbruch hat Auswirkungen auf die umgebenden Haltungen und Geflügelbetriebe, sofern sich diese in der 3-Kilometer-Schutzzone oder der 10-Kilometer-Überwachungszone des Ausbruchsbestandes befinden. In diesen Zonen werden Untersuchungen der Bestände angeordnet und Maßnahmen zur Abschirmung festgelegt. Dazu gehört meist eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen. Diese Allgemeinverfügungen werden von den zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in den jeweiligen Landkreisen erlassen und veröffentlicht. Bei dem Ausbruch einer Tierseuche haben sich die Tierhalter in der betroffenen Region über die Maßnahmen zu informieren.

Die Risikobewertung zur Einschleppung und Auftreten von HPAI können Sie ausführlich auf der Internetseite des FLI unter www.fli.de lesen.

Insgesamt wurden in Deutschland seit Beginn der Vogelzugsaison zwischen Oktober 2024 und 10.04.2025 bei 44 Geflügelhaltungen Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt (siehe Tabelle). Eine Verteilung der Ausbrüche auf die einzelnen Monate sind in den Grafiken „Aviäre Influenza – positive Wildvögel in Deutschland“ und „Aviäre Influenza – positive Haltungen in Deutschland“ dargestellt.

Trotz der sinkenden Fälle in Deutschland zeigt ein Blick über die Landesgrenze nach Polen ein anderes Bild. Während in Deutschland aktuell die Nachweise von HPAI sinken, kommt es in Polen zum deutlichen Anstieg der Geflügelpestfälle. Allein in den letzten zwei Wochen gab es 10 neue Ausbrüche. Somit summieren sich die Geflügelpestfälle seit Jahresbeginn auf 63 und es wurden über 4 Millionen Tiere gekeult.  

Aus diesem Grund ist es nach wie vor wichtig, dass alle Geflügelhalter unabhängig von der Größe der Geflügel- oder Vogelhaltung unbedingt die Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls verbessern. Tierhalter können ihre Biosicherheit mittels der so genannten „AI-Risikoampel“ https://risikoampel.uni-vechta.de kostenlos und anonym überprüfen.

Das Europäische Tiergesundheitsrecht (Verordnung EU 2016/429) betont die Verantwortung der Tierhalter für die Gesundheit der gehaltenen Tiere, die unabhängig von der Anzahl der Tiere ist. Nach Artikel 10 ist jeder Tierhalter verpflichtet, das Risiko hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen zu minimieren.

Damit auch Rassegeflügel- und Kleinhalter ihrer Verpflichtung zur Umsetzung von sachgerechten Biosicherheitsmaßnahmen nachkommen können, gibt es aus verschiedenen Fachgremien Empfehlungen für wirksame Maßnahmen, um eine Seuchenverschleppung zu vermeiden.


AI Ausbrüche Saison 24/25 vom 01.10.2024 - 10.04.2025

Bundesland Ausbrüche  infizierte, verendete und getötete Tiere  
    Hühner Masthähnchen Puten Enten Gänse Sonstige  Summen
Baden-Württemberg 26 0 47.147 0 0 1 47.174
Bayern 10 169 50 47.160 154  194 62 47.789
Berlin   0 0 0 0 0 0 0
Brandenburg 2 52 0   0 0 0 52
Bremen   0 0 0 0 0 0 0
Hamburg   0 0 0 0 0 0 0
Hessen   0 0 0 0 0 0 0
Mecklenburg-Vorpommern 9 225 0 16.942 13.219 134 844 31.364
Niedersachsen 13

56.372

45.300 64.425 30 6 0 166.133
Nordrhein-Westfalen 1 0 0 16.100 0 0 0 16.100
Rheinland-Pfalz 1 10 0 0 34 1 1 46
Saarland   0 0 0 0 0 0 0
Sachsen 1 33 0 25 14 2 75 149
Sachsen-Anhalt 1 28.237 0 0 0 0 0 28.237
Schleswig-Holstein 3 9.888 0 0 24 3 0 9.915
Thüringen   0 0 0 0 0 0 0
Summen 44 95.012 45.350 191.799 13.475 340 983 346.959

 


Hier noch einmal Informationen, die dazu dienen sollen, die eigene Haltungshygiene und die seuchenhygienische Abschirmung zu überprüfen und vorhandene Defizite zu erkennen und zu beseitigen.


1. Stallumgebung:

Eine gute Hygiene beginnt bereits im Umfeld des Stalles. Die Umgebung der Ställe sollte aufgeräumt sein und nicht als Lagerplatz dienen. Dort abgelagerte Materialien, wie Holz und Baustoffe, aber auch dichter Bewuchs mit Gestrüpp, machen das Gebiet um die Ställe für Schadnager attraktiv und dienen ihnen als Deckung und Nistplatz. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit, wann sich die Schadnager einen Zugang in den Stall verschaffen und somit auch Krankheitserreger eintragen können.

Befestigte Bereiche (Betonplatten) vor den Eingängen ermöglichen eine wirkungsvolle Reinigung und Desinfektion, so dass weniger Dreck in die Ställe geschleppt wird.

Ställe sind verschlossen zu halten, um das Eindringen von Unbefugten zu verhindern.


2. Volieren und Ausläufe:

Die Volieren oder Kaltscharräume sind abzudecken, damit es keine Kontamination durch herabfallenden Vogelkot geben kann. Für den Zaun ist eine Maschenweite zu wählen, durch die keine Vögel durchschlüpfen können. Der Zaun muss vogeldicht sein! Bei einer Freilandhaltung besteht durch den Auslauf, in dem sich auch Wildvögel und andere Tiere aufhalten können, ein besonderes Gefährdungspotenzial. In Ausläufen darf kein Futter angeboten werden, damit das Anlocken von Wildvögeln vermieden wird. Vertiefungen, in denen sich Oberflächenwasser sammeln kann, müssen aufgefüllt werden. Falls keine separaten Auslaufluken vorhanden sind und die Tiere nur durch geöffnete Türen in den Auslauf können, sind diese durch Planen bis auf 40 Zentimeter über dem Boden abzuhängen, um das Einfliegen von Wildvögeln in den Stall zu vermeiden. Sollte eine Aufstallungspflicht erlassen werden, muss man sich an den Vorgaben des Erlasses orientieren.


3. Stallvorraum:

Falls ein Vorraum vorhanden ist, sollte dieser als „Hygieneschleuse“ dienen und nur Gegenstände enthalten, die für die Betreuung der Tiere nötig sind.

Der Vorraum sollte unterteilt werden, um eine deutliche Trennung zwischen dem Schwarzbereich zu erreichen, der mit Straßenschuhen betreten werden kann und dem Weißbereich, der nur mit Stallschuhen betreten werden darf (z. B. Abtrennung einer Fläche vor der Stalltür durch einen Rahmen oder aufstellen einer Bierbank, hinter der die Stallschuhe stehen). Für den Aufenthalt im Stall sollte ebenfalls stalleigene Kleidung verwendet werden. Falls im Stallgebäude ein Handwaschbecken vorhanden ist, sollte dieses auch genutzt werden. Immer daran denken, vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalles die Hände mit Seife waschen. Sollte die Bedrohung durch die Geflügelpest steigen, empfiehlt es sich, eine Desinfektionswanne am Eingang aufzustellen. Sie sollte so platziert werden, dass sie nicht übersehen werden kann. Diese ist bei Verschmutzung zu reinigen und mit einem geeigneten Desinfektionsmittel (geprüfte Mittel aus der „DVG Desinfektionsmittelliste“) in wirksamer Konzentration neu zu befüllen. Nur saubere Desinfektionswannen sind funktionstüchtig!


4. Personenhygiene:

Um die Gefahr des Viruseintrags durch Personen zu minimieren, ist unbefugten Personen der Zugang zu den Ställen zu verwehren und kann durch Schilder „Wertvoller Tierbestand - Unbefugten Personen ist der Eintritt verboten“ gekennzeichnet werden.

In jedem Bereich sind stalleigene Schutzkleidung und Schuhe zu tragen (siehe Hygieneschleuse). Bei der Haltung verschiedener Tierarten, wie zum Beispiel Legehennen, Enten usw., ist - wenn möglich- auf eine strikte Trennung der betreuenden Personen je Tierart zu achten. Bitte auch die Familienmitglieder über die Bedeutung der Maßnahmen informieren. Personalhygiene gilt für alle! Betriebsfremde Personen,

die den Stall betreten müssen, wie zum Beispiel der betreuende Tierarzt, haben Schutzkleidung anzulegen und sich in eine Besucherliste einzutragen.


5. Schadnagerbekämpfung:

Schadnager stellen ein hohes Risiko für die Verschleppung verschiedener Krankheitserreger dar.

Alle Öffnungen und Ritzen, durch die Mäuse in den Stall eindringen können, sind zu verschließen und Rückzugsgebiete auf dem Betriebsgelände (siehe Stallumgebung) zu beseitigen.

Die Schadnagerbekämpfung ist konsequent durchzuführen und sollte bei Bedarf einem Spezialisten übertragen werden. Zu einer professionellen Schadnagerbekämpfung gehört eine ausreichende Anzahl von Köderboxen und deren regelmäßige Kontrolle. Zur Übersicht sollten die Kontrollen und die Bekämpfung dokumentiert werden. Zu beachten ist auch, dass Mäuse den Raum dreidimensional nutzen. Deshalb ist es sinnvoll, Köder auch auf Balken oder Simsen an den Wänden auszubringen. Eine Rattenbekämpfung sollte mit den angrenzenden Tierhaltern abgesprochen werden, da Ratten im Gegensatz zu Mäusen zwischen den Haltungen wandern.  


6. Tränk- und Futterhygiene:

Futter ist so zu lagern, dass eine Kontamination durch Wildvögel oder Schadnager ausgeschlossen werden kann. Wird Futter lose oder in Futtersäcken gelagert, ist es in einer geschlossenen Kammer aufzubewahren. Verstreute Futterreste auf dem Gelände sind zu vermeiden, damit keine Wildvögel angelockt werden.

Grünschnitt und sonstige Pflanzen sind nur als Grünfutter zu verwenden, wenn man sicher eine Kontamination mit infektiösem Material (Kot und Sekrete) ausschließen kann. Bei der aktuellen Infektionslage sollte besser darauf verzichtet werden.


7. Sonstige Hygienemaßnahmen:

Das Einstreumaterial muss so gelagert werden, dass keine Kontamination durch Wildvögel, Schadnager oder Haustiere erfolgt.


8. Maßnahmen bei erhöhten Verlusten nach der Geflügelpestverordnung:

Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von 

  1. mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder
  2. mehr als 2 % der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren

auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu informieren und durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit einem hoch- oder niedrigpathogenen AI Virus ausschließen zu lassen.

Treten bei Beständen mit Enten und Gänsen über einen Zeitraum von mehr als 4 Tagen

  1. Verluste von mehr als der dreifach üblichen Sterblichkeit der Tiere des Bestandes oder
  2. eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als 5 % ein,

so hat der Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu informieren und durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit einem hoch- oder niedrigpathogenen AI Virus ausschließen zu lassen.

 


All diese Maßnahmen dienen dazu, die Haltungs- und die Seuchenhygiene zu optimieren, um somit die Gefahr eines Eintrags von Aviären Influenzaviren oder anderen Krankheitserregern in die Tierhaltung zu minimieren. Unabhängig von den aufgeführten Empfehlungen sind die Vorgaben der geltenden Geflügelpestverordnung und die Anweisungen der zuständigen Veterinärbehörden einzuhalten. Die Veterinärbehörden haben risikobasierte Maßnahmepläne erstellt. Bei steigendem Infektionsrisiko sollten sich Geflügelhalter bei ihren zuständigen Behörden über notwendige Maßnahmen informieren und ob für ihre Tiere eine Aufstallungspflicht besteht. 

Weitere Informationen zu Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe und aktuelle Meldungen zur Aviären Influenza sind über folgende Internetseiten und Ihre zuständigen Behörden zu erhalten.


Aktuelle Informationen zur Aviären Influenza (Geflügelpest) sind unter diesen Links zu finden

 Friedrich-Loeffler-Institut

 Risikoampel der Universität Vechta

 Tierseuchenbekämpfungshandbuch Sachsen