Jahresbericht 2015 - page 29

1 0 . A R B E I T S B E R I C H T D E S R I N D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E S
Rind
als auch stallspezifischen Impfstoffen). Nach
einem sehr niedrigen Aufkommen untersuchter
Proben im Jahr 2014 ist 2015 die Anzahl wieder
drastisch gestiegen. Erstbefunde wurden,
wie in den Jahren zuvor, meist im Zuge von
Sektionen erhoben. Insgesamt wurden 10
533 Proben auf Salmonellen untersucht. 17
mal wurde aus 7 unterschiedlichen Betrieben,
meist als Erstdiagnose eine Salmonellose diag-
nostiziert (12 x S. enteritidis, 1 x S. thomson,
2 x S. zanzibar, 1 x S. derby, 1 x S. goldcoast).
Bei anschließenden Untersuchungen in 6
Betrieben konnten weitere 439 Proben (Kot,
Kottupfer) als positiv detektiert werden. Durch
das jeweilige zuständige Veterinäramt und den
Rindergesundheitsdienst wurden in den betrof-
fenen Betrieben entsprechende Maßnahmen
etabliert. Durch Impfung gegen die Salmonello-
se und Verschärfung hygienischer Maßnahmen
konnte die Salmonellose in den meisten Fällen
erfolgreich bekämpft werden.
Schwierig gestaltet sich oft die Ermittlung
des Erregereintrages in den Bestand. Hier
kommen u.a. der Zukauf von kontaminierten
Futtermitteln, Schadnager und Tierverkehr in
Frage. Jeder Betrieb ist individuell betroffen,
es gibt keine typischen Infektionsmuster.
Tauben sind nach neueren Untersuchungen
als Quelle für Salmonelleninfektionen von
untergeordneter Bedeutung, oft fungieren sie
aber als Überträger der Salmonellen inner-
halb eines Rinderbestandes.
Die Bekämpfung dieser wichtigen, auch für
den Menschen gefährlichen Erkrankung, setzt
eine akribische Diagnostik, besonders in der
Abklärung von Durchfallerkrankungen und
vermehrten Todesfällen über das Sektions-
programm voraus. Eine breitere Bereitschaft
zu Untersuchungen der Tierkörper wäre
dringend anzuraten und würde auch bei der
Abklärung anderer Bestandserkrankungen
von Vorteil sein.
Beihilfen laut Rinder-Salmonellose-Programm sowie aktuell geltender Leistungssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse:
1. Übernahme der Untersuchungsgebühren an der LUA Sachsen für die
erste amtlich angeordnete Gesamt- oder Teilbestandsuntersuchung
gemäß § 3 Abs. 1 Rindersalmonelloseverordnung; Kostenmitteilung
durch die LUA Sachsen an die Sächsische Tierseuchenkasse.
2. Beihilfe nach amtlicher Feststellung der Rindersalmonellose
in Höhe der Kosten für eine bakteriologische Kotuntersuchung
(Abschlussuntersuchung) an der LUA Sachsen gemäß Gebühren-
ordnung für jedes Rind des gesperrten Bestandes entsprechend
der amtstierärztlichen Anweisung in Abhängigkeit der vorge-
legten Rechnungen. Die Beihilfe wird nur für einen Ausbruch pro
Bestand und Jahr gewährt.
3. Beihilfe im Jahr der amtlichen Feststellung der Rindersalmonel-
lose und in den 2 darauf folgenden Kalenderjahren zu den Kosten
für Impfmaßnahmen gemäß dem betrieblichen Impfregime in
Höhe von
2 EUR/gemeldetem Rind und Jahr
in Abhängigkeit
der vorgelegten Rechnungen.
4. Beihilfe zur prophylaktischen Impfung
aller Rinder
gemäß dem
betrieblichen Impfregime in Höhe von
1,00 EUR/Rind und Jahr
auf der Grundlage der an die TSK gemeldeten Rinder und in Ab-
hängigkeit der vorgelegten Rechnungen.
0
2
4
6
8
10
12
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
16000
18000
20000
2011
2012
2015
2013
2014
Betriebe mit positiven
Salmonellenuntersuchungen
auf Salmonellen untersuchte
Proben
Abb. 13: Untersuchte Proben auf Salmonellen an der LUA Sachsen 2011 bis 2015 (blau), Betriebe
mit positiven Salmonellenuntersuchungen 2011 bis 2015 (rot)
Abb. 14: Anzahl der amtlichen Feststellungen der Rindersalmonellose und Verteilung in Sachsen
von 1995 bis 2015 (TSN–online)
34
16
31
21
19
13
20
14
11
9
6
7
5
5
7
9
7
4
1
2
3
0
5
10
15
20
25
30
35
40
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
29
1...,19,20,21,22,23,24,25,26,27,28 30,31,32,33,34,35,36,37,38,39,...60
Powered by FlippingBook