Die Sächsische Tierseuchenkasse (nachfolgend TSK) kann Beihilfen & Leistungen für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wie auch für Hobbytierhalter gewähren.
In Abgrenzung zu Entschädigungsleistungen, welche auf gesetzlicher Verpflichtung gemäß Tiergesundheitsgesetz beruhen, handelt es sich bei den sonstigen Beihilfen um freiwillige Leistungen der TSK. Der Verwaltungsrat der TSK kann durch entsprechende Satzung mögliche Beihilfen & Leistungen festlegen. Dem Tierhalter wird damit eine Unterstützung für Vorbeugemaßnahmen sowie Maßnahmen für die Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten angeboten.
Die Beihilfen & Leistungen werden aus den Beiträgen der Tierhalter der jeweiligen Tierart, durch Zuschüsse des Freistaates Sachsen an die Tierseuchenkasse sowie aus Mittel der Europäischen Union finanziert.
Die einzelnen Beihilfen & Leistungen sind in mehreren Satzungen der TSK geregelt, da sie teilweise auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und damit Voraussetzungen beruhen.
Diese Maßnahmen werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Das Beihilfe- Leistungsverzeichnis bietet einen Überblick über mögliche Beihilfen und Leistungen in zusammengefasster, nicht rechtsverbindlicher Form an: